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Rechnungshof: EU muss mehr recyceln
EU-News | 07.10.2020
#Klima und Energie #Kreislaufwirtschaft

Rechnungshof: EU muss mehr recyceln

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Artenreiche Wildblumenwiese in Deutschland | Bild: R. Oppermann

Die Müllberge wachsen und wachsen: Wenn die EU ihre eigenen Ziele für das Recycling von Kunststoffverpackungen erreichen will, muss erheblich mehr getan werden. Das zumindest ist einer Analyse des Europäischen Rechnungshofes (ECA) zu entnehmen. Momentan werde zu viel Müll verbrannt. Ab Januar 2021 tritt außerdem ein Verbot in Kraft, das den Löwenanteil der Kunststoffabfälle betrifft; das Baseler Übereinkommen schreibt strengere Bedingungen für den Export vor. Dies könne auch zu mehr illegalen Verbringungen in Drittstaaten führen. Dafür ist die "EU mit ihrem derzeitigen Rechtsrahmen nur unzureichend gewappnet", analysiert der ECA.

Kunststoffverpackungen stellten die Verpackungsart mit der niedrigsten Recyclingquote in der EU dar, knapp über 40 Prozent. 2018 verabschiedete die EU ihre Strategie für Kunststoffe, zu der eine Aktualisierung der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle von 1994 und die Verdoppelung des bisherigen Recyclingziels auf 50 Prozent bis 2025 und sogar auf 55 Prozent bis 2030 gehörten. Die Verwirklichung dieser Zielvorgaben wäre ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Ziele der EU im Bereich der Kreislaufwirtschaft.

Aber die Realität sieht anders aus: "Um ihre neuen Recyclingziele für Kunststoffverpackungen zu erreichen, muss die EU das Gegenteil der aktuellen Situation, in der mehr Kunststoffabfälle verbrannt als recycelt werden, erreichen. Damit steht sie vor einer gewaltigen Herausforderung", so Samo Jereb, das für die Analyse zuständige Mitglied des Rechnungshofs. "Da aufgrund von Hygienebedenken wieder vermehrt Einwegartikel verwendet werden, wurde im Rahmen der COVID-19-Pandemie deutlich, dass Kunststoffe weiterhin eine tragende Säule unserer Wirtschaft, aber auch eine stetig wachsende Gefahr für die Umwelt darstellen werden."

Zudem gebe es inzwischen genauere und zwischen den Mitgliedstaaten besser vergleichbare Berechnungsmethoden. "Schätzungen zufolge könnten die gemeldeten Recyclingquoten infolgedessen von derzeit 42 Prozent auf knapp 30 Prozent sinken", kündigt der ECA an. Nach Ansicht der Prüfer*innen sei "ein konzertiertes Vorgehen vonnöten, damit die EU ihre für die nächsten fünf bis 10 Jahre gesetzten Ziele erreicht". [jg]

ECA-Pressemitteilung: Verpackungsabfälle aus Kunststoff: Die EU muss mehr recyceln, um ihre Ziele zu erreichen

Analyse Nr. 04/2020: EU-Maßnahmen zur Lösung des Problems der Kunststoffabfälle

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KREISLAUFWIRTSCHAFT UND DIGITALISIERUNG

Aus dem Forderungspapier der deutschen Umweltverbände zum Europäischen Green Deal:

  • Als positiv zu bewerten sind die Pläne der Kommission, Verpackungsabfälle durch Vermeidungsmaßnahmen zu reduzieren und das Verpackungsdesign für die Wiederverwendung und ein Recycling voranzutreiben. Dabei sollten konkret abfallvermeidende Mehrwegsysteme über die Festlegung verbindlicher Mehrwegquoten gefördert werden.
  • Die Umsetzung des neuen Aktionsplans für Kreislaufwirtschaft muss in Übereinstimmung mit den Ratsschlussfolgerungen von 2019 erfolgen. Es bedarf dafür eines übergreifenden verbindlichen Ziels für die absolute Reduzierung des Ressourcenverbrauchs ebenso wie verbindliche Abfallvermeidungsziele für verschiedene Abfallströme wie Verpackungen. Die Absicht der EU-Kommission, Siedlungsabfälle bis 2030 zu halbieren, sollte mit Zwischenzielen überprüft werden.
  • Die von der EU geplante Plastiksteuer auf nicht-recycelte Kunststoffverpackungsabfälle ab 2021 sollte so ausgestaltet werden, dass sie tatsächliche Anreize für Abfallvermeidung und Recycling setzt. Hierfür sollten die EU-Staaten die Lenkungswirkung nicht am Ende des Kunststofflebenszyklus ansetzen, sondern müssen die Hersteller und Inverkehrbringer von materialintensiven und nicht-recyclingfähigen Verpackungen in die Verantwortung nehmen. Gleichzeitig müssen sich die Mitgliedstaaten auf klare Definitionen und Messkriterien für Verpackungsabfälle einigen. Ein „Schönrechnen“ des Recyclinganteils bei der Entsorgung muss verhindert werden.

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