Gaspipeline Eugal darf gebaut werden
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied am Donnerstag, dass die Anschlussleitung von Nord Stream 2 in Betrieb gehen kann, obwohl weder ihre Notwendigkeit unabhängig geprüft noch ihre Auswirkungen auf das Klima bewertet wurden.
Der Journalist und Grundstücksbesitzer Malte Heynen hatte gegen das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg vor Gericht geklagt, um den Bau der Eugal-Gaspipeline – die über sein Grundstück führen soll – zu stoppen. Eugal ist die knapp 500 Kilometer lange Verlängerung auf Landseite der umstrittenen Nord Stream 2-Pipeline von Russland durch die Ostsee nach Deutschland. Die Umweltrechtsorganisation Client Earth und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatten ihn im Rechtsstreit unterstützt.
Nach Ansicht des Klägers hatten die Behörden für die Genehmigung des Baus einzig Prognosen zur Gasnachfrage herangezogen, die von der Gasindustrie selbst erstellt wurden. Darüber hinaus wurden die Auswirkungen des Projekts im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung auf das Klima nicht ausgewertet und demnach auch nicht in die Entscheidung einbezogen.
Für Heynen ist das Urteil ernüchternd: „Ich hatte gehofft, dass das Gericht die Macht der Gaslobby begrenzt. Diese Macht hat erschreckende Ausmaße angenommen: Die Gasindustrie schreibt sich selbst die Prognosen zum zukünftigen Gasbedarf in Europa – und schafft sich damit die Begründung für einen massiven Ausbau des Pipeline-Netzes. Mit Milliardeninvestitionen wird die fossile Technik von gestern weiter ausgebaut – so werden wir für Jahrzehnte darauf festgelegt, weiter riesige Mengen Gas zu verbrauchen. Das ist ein Skandal und gefährdet nicht nur die deutschen Klimaziele, sondern vor allem auch das Weltklima.”
Hermann Ott, Leiter des Deutschlandbüros von ClientEarth, monierte: „Das gestrige Urteil sendet ein völlig falsches Signal. Nord Stream 2 ist politisch, ökologisch und wirtschaftlich ein falsches Projekt. Das Europäische Parlament hat dies bereits klargestellt und es sogar als Bedrohung für die Energiesicherheit und nicht als deren Rettung bezeichnet.“
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. [aw]
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