Hinkley Point C: Österreichs Klage hat geringe Erfolgsaussichten
Im Rechtsstreit um staatliche Beihilfen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C empfiehlt Generalanwalt Gerard Hogan dem Gerichtshof der EU (EuGH), die Klage Österreichs gegen die EU-Kommission abzuweisen.
Generalanwalt Hogan erklärte am Donnerstag, dass das Gericht der EU (EuG) im Juli 2018 (EU-Umweltnews vom 13.07.2018) die Klage Österreichs auf Nichtigerklärung eines Beschlusses der EU-Kommission zu Recht abgewiesen hatte. Das Alpenland hatte mit Unterstützung Luxemburgs Rechtsmittel gegen die Entscheidung Brüssels eingelegt, im Jahr 2014 Beihilfen der britischen Regierung an den Kraftwerksbetreiber für den Bau des dritten Atommeilers Hinkley Point C in der Grafschaft Somerset genehmigt zu haben. Das EuG erkannte damals keine Verletzung der unionsrechtlichen Beihilfevorschriften. Daraufhin hatte Österreich Berufung eingelegt (EU-Umweltnews vom 05.09.2018).
Nach Überzeugung der österreichischen Regierung ist Atomkraft keine Zukunftstechnologie und dürfe nicht mit Steuergeldern subventioniert werden.
Auch die Umweltschutzorganisation Greenpeace hatte in der Vergangenheit das Gerichtsurteil harsch kritisiert. Öffentliche Gelder in die “rückschrittliche Atomenergie” zu stecken, sei nicht nachvollziehbar.
Die Schlussanträge des Generalanwalts Hogan haben keine Rechtsverbindlichkeit. Jedoch folgten die Richter*innen des EuGH in der Vergangenheit häufig den Empfehlungen der*s Generalwält*in. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet. [aw]