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Umweltanwälte: Aktueller GAP-Vorschlag ist rechtswidrig
EU-News | 09.07.2020
#Landwirtschaft und Gentechnik #Biodiversität und Naturschutz

Umweltanwälte: Aktueller GAP-Vorschlag ist rechtswidrig

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c. Bjela Vossen

Die Umweltrechtsorganisation ClientEarth hat die EU-Kommission aufgefordert, einen neuen Vorschlag für die Reform der Gemeinsamen Argrarpolitik (GAP) vorzulegen, der mit dem Green Deal vereinbar ist. Ein Weiter-So wie bisher verstoße gegen EU-Recht.

Da der aktuelle Entwurf der GAP-Reform die Ziele der Farm-to-Fork- und der Biodiversitätsstrategie 2030 nicht berücksichtige, stehe er einer konsistenten Arbeitsweise der EU-Kommission im Weg. Eine solche Konsistenz sähen die Verträge zur Arbeitsweise der EU vor. Dass die EU-Kommission sich trotz der Widersprüchlichkeiten dagegen entschieden habe, den Vorschlag zurückzuziehen und einen neuen vorzulegen, verletze demnach EU-Recht, so die Anwält*innen von ClientEarth in einem Brief an die EU-Kommission. Der noch unter der Juncker-Kommission veröffentlichte Entwurf der GAP-Reform sieht keine verpflichtenden Ziele für die Reduktion von Pestiziden oder Düngemitteln oder zum Anteil der für den ökologischen Landbau genutzten Flächen vor, die in den Strategien des Green Deal enthalten sind (siehe EU-News zur Biodiversitäts- und zur Farm-to-Fork-Strategie). Unverbindliche Empfehlungen der EU-Kommission an die Mitgliedstaaten ohne Rechenschaftspflicht oder ähnliches seien nicht geeignet, die Umweltziele des Green Deal zu erreichen.

Als „verwirrend“ bezeichnete Marc Pittie, Leiter des Bereichs Landwirtschaft bei ClientEarth, die Situation: „Die EU-Kommission schlägt vor, etwa ein Drittel des EU-Haushaltes für eine reformierte GAP auszugeben, von der sie weiß, dass sie mit den Ambitionen des Green Deal unvereinbar ist – obwohl sie auch weiß, dass es Möglichkeiten gibt, diese Lücken zu schließen und sie die Macht hat, dem Parlament und dem Rat einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.“ Kohärenz zwischen dem Green Deal und der Landwirtschaftspolitik herzustellen sei nicht nur eine logische Entscheidung, sondern auch eine rechtliche Anforderung, die sich aus den EU-Verträgen ergebe, so Pittie weiter. Von der EU-Kommission vorgeschlagene Strategien und Rechtsakte müssten aufeinander abgestimmt werden. In ihrer eigenen Bewertung der Beziehung zwischen GAP und Green Deal habe die EU-Kommission anerkannt, dass Änderungen notwendig seien, um die umweltpolitischen Ambitionen des Green Deal zu erfüllen.

Neben der Konsistenz verletze die EU-Kommission mit ihrem derzeitigen Vorgehen zudem die in den EU-Verträgen enthaltenen Prinzipien der guten Verwaltungspraxis und der Einbeziehung von Umweltbelangen, so ClientEarth. Dass die EU-Exekutive sich normalerweise an diesen Grundsätzen orientiere, zeigten Beispiele aus anderen Politikbereichen. So habe sie erst kürzlich den Vorschlag zur Richtlinie zum kombinierten Verkehr mit der Begründung zurückgezogen, dass dieser im Hinblick auf den Green Deal „unzureichend“ sei.

Auch schnelles Handeln in der Agrarpolitik sei nun notwendig und – wie die Anpassungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zeigten – auch möglich.

Die EU-Kommission reagierte bisher nicht auf den Brief von ClientEarth, der Anfang Juni versandt wurde. [km]

Pressemitteilung von ClientEarth

Rechtliche Einschätzung von ClientEarth

"Die erste Säule der GAP besteht hauptsächlich aus den pauschalen Direktzahlungen und dem Greening, welches sich in der aktuellen Förderperiode als nicht ökologisch wirksam erwiesen hat.

In der zweiten Säule sind die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) angesiedelt, die einen positiven Effekt auf den Zustand von Biodiversität, Klima, Wasser, Luft und Boden haben."

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