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ARC2020 kommentiert Leak der EU-Biodiversitätsstrategie
EU-News | 11.05.2020
#Biodiversität und Naturschutz

ARC2020 kommentiert Leak der EU-Biodiversitätsstrategie

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c. pixabay

Die zivilgesellschaftliche Plattform ARC2020 (Agricultural and Rural Convention) hat einige der Ziele der bisher unveröffentlichten EU-Biodiversitätsstrategie als "bemerkenswert" bezeichnet. Die zum wiederholten Male verschobene Veröffentlichung soll voraussichtlich am 20. Mai stattfinden, ARC2020 kommentierte eine vorab durchgesickerte Version.

Als bemerkenswert befand ARC2020 folgende Ziele:

  • Das Risiko und der Einsatz chemischer Pestizide sollen um 50 Prozent und der Einsatz von hochriskanten Pestiziden ebenfalls um die Hälfte reduziert werden.
  • Auf mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche sollen sich Landschaften mit hoher Vielfalt wie Pufferstreifen, Rotations- oder Nichtrotationsbrachen oder Landschaftsmerkmalen (Hecken, nicht produktive Bäume, Terrassenmauern, Teiche und ähnliches) befinden.
  • Bis 2030 soll die Nutzung agroökologischer Praktiken erheblich gestiegen sein: mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden ökologisch bewirtschaftet.
  • Der Nährstoffeintrag von Düngemitteln in die Umwelt wird um 50 Prozent und der Stickstoffverbrauch um 20 Prozent reduziert.

Außerdem sollen 2021 verbindliche Ziele für die Renaturierung der Natur verhandelt und in der EU drei Millionen Bäume gepflanzt werden ("unter voller Achtung der ökologischen Grundsätze, die für die biologische Vielfalt und der Widerstandsfähigkeit der Wälder förderlich sind").

Andere Verpflichtungen, insbesondere für die Fischerei seien unkonkret, indirekt und ungezielt, kritisiert ARC2020. So heiße es in dem Entwurf, dass negative Auswirkungen auf empfindliche Arten und Lebensräume einschließlich dem Meeresboden durch Fischerei und Mineralgewinnungstätigkeiten "verringert" werden sollen. Beifänge sollen "eliminiert oder verringert" werden. Zwar gebe es eine Verpflichtung zum Schutz von 30 Prozent des EU-Meeresgebiets, von den 15 Punkten im Abschnitt "Verpflichtungen" gebe es jedoch keine spezifischen Ziele für die Fischerei.

Die EU-Kommission wolle neue Rahmenbedingungen der Regierungsmaßnahmen für den Schutz der biologischen Vielfalt mit Verpflichtungen und einem Fahrplan für ihre Umsetzung festlegen. 2023 wolle die EU-Kommission prüfen, ob ein rechtsverbindlicher Ansatz für den EU-Rahmen für die Governance der biologischen Vielfalt erforderlich sei, und wenn ja, bis 2024 entsprechende Vorschläge vorlegen. Denn die bisherigen Rechtsvorschriften seien zwar zweckdienlich, die Umsetzung vor Ort hinke jedoch hinterher - mit katastrophalen Folgen für die biologische Vielfalt und sehr hohen wirtschaftlichen Kosten.

Dem Umweltinformationsdienst ENDS Europe Daily gegenüber äußerte sich Ariel Brunner von Birdlife zwar vorsichtig optimistisch über den Entwurf, warnte jedoch, dass das 10-Prozent-Ziel etwas natürlicherer Lebensräume auf landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht gut formuliert sei und deshalb Gefahr laufe, in den Verhandlungen zu einer Luftnummer zu werden. Rechtsverbindliche Sanierungsziele wären dagegen "ermutigend", zitiert ENDS den Umweltaktivisten. Sabine Leemans vom WWF sagte im Interview mit ENDS, dass die Ziele sich nur an ihrer tatsächlichen Umsetzung würden messen lassen. Die Biodiversitätsstrategie müsse zu einem festen Bestandteil der Konjunkturprogramme für die Zeit nach der Bewältigung der Coronakrise werden.

Bereits im Februar hatten sich Nichtregierungsorganisationen zu geleakten Inhalten der Strategie geäußert (EU-News 06.02.2020). Inzwischen wurde die Veröffentlichung der Strategie zum zweiten Mal verschoben. [jg]

Pressemitteilung ARC2020 sowie der geleakte Entwurf

Artikel in ENDS Europe Daily (kostenpflichtig)

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