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EU-Biodiversitätsstrategie: Wie geht es weiter?
EU-News | 09.07.2020
#Biodiversität und Naturschutz

EU-Biodiversitätsstrategie: Wie geht es weiter?

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c. pixabay

Der 20. Mai war mitten in der Coronazeit der Startschuss für einen möglichen Wandel der EU-Politikmaßnahmen für Natur, Ernährung und Landwirtschaft. Die EU-Kommission veröffentlichte sowohl die Biodiversitätsstrategie 2030 (EU-News 20.05.2020) als auch die damit verbundene F2F-Strategie "Vom Hof auf den Tisch" (EU-News 20.05.2020). Der WWF hat nun eine 14-seitige Bewertung von Teilen der EU-Biodiversitätsstrategie erstellt. Weiter unten finden Sie weitere Schritte und wichtige Termine.

Der WWF begrüßt in seinem Assessment insbesondere den Vorschlag der EU-Kommission, im Jahr 2021 rechtlich verbindliche Ziele für Renaturierung und Wiederherstellung von Ökosystemen vorzulegen. Allerdings gebe es im Kommissionsvorschlag durchaus auch Mängel zu beklagen, wie die fehlende Bearbeitung der Konsumfrage oder nur freiwillige Maßnahmen, die schlechtestenfalls nur zum Schutz auf dem Papier führen. Die Organisation hat einzelne Kapitel, aber nicht die gesamte Strategie bewertet, hier folgt ein zusammenfassender Ausschnitt.

In der EU-Biodiversitätsstrategie seien zwar fünf wichtige "Treiber" für den Verlust biologischer Vielfalt - wie Veränderung der Nutzung von Land- und Seeflächen, Ausbeutung von Ressourcen und Organismen, Klimawandel, Verschmutzung und invasive Arten -  behandelt, aber versäumt worden, auch die Konsum- und Produktionsmuster sowie den europäischen ökologischen Fußabdruck zu verändern, kritisiert der WWF. Darüber hinaus sei zwar das Ziel von 30 Prozent Schutzflächen auf dem Meer und an Land zu begrüßen, allerdings bliebe dies ein Ziel auf dem Papier, wenn nicht gleichzeitig effektive Managementtechniken und deren Kontrolle eingeführt werden.

Gerade auch die auf die Landwirtschaft bezogenen Ziele der vorgeschlagenen Biodiversitätstrategie - 25 Prozent für ökologischen Landbau, 10 Prozent der Fläche möglichst naturnah zu gestalten und die Reduzierung von Gebrauch und Risiken durch ausgebrachte Chemikalien - dürften nicht nur freiwillig sein, sondern müssten in verbindliche Rechtsakte münden.

Der Schutz von Biodiversität und die Wiederherstellung von biologischer Vielfalt müssten bei Aufforstung und Wiederaufforstung von Flächen verpflichtend sein, Bäumepflanzen allein reiche nicht. Auch bezogen auf die Biomassenutzung für Energie sowie Energieerzeugung sei der Text "schwach und enttäuschend", so der WWF. Eine radikale Reform der EU-Bioenergieregeln sei längst überfällig. Zudem sei die Erzeugung von Windenergie in Meeresschutzgebieten oder anderen sensiblen Bereichen zu verbieten, von Grundschleppnetzfischerei ganz zu schweigen. Aus Sicht des WWF könnte für die Erhaltung der Fließgewässer noch mehr getan werden, als 25.000 Flusskilometer zu renaturieren, was an sich ein guter Vorschlag sei. Es gelte, die Wasserrahmenrichtlinie endlich umzusetzen, zeitnah technische Unterstützung für den Abbau von Dämmen zu liefern sowie umweltschädliche Subventionen für Wasserkraft und schädigende Landwirtschaftspraktiken abzuschaffen.

Weitere Schritte und Zeitpläne

Nach der Veröffentlichung des EU-Kommissionvorschlags im Mai sind nun EU-Ministerrat und EU-Parlament am Zug. Voraussichtlich im Oktober soll der Umweltministerrat formelle Schlussfolgerungen annehmen. Interessant dürften dabei besonders die auf Landwirtschaft bezogenen Ziele der Biodiversitätsstrategie sein, denn diese stehen auch in der F2F-Strategie, für die wiederum der Landwirtschaftsrat zuständig ist. Grundsätzlich äußerten sich die Umweltminister*innen der Mitgliedstaaten bei der (informellen) Videokonferenz am 23. Juni positiv zum Kommissionsvorschlag. Bereits ab 10. Juli und weiter im September sollen die zuständigen Ratsarbeitsgruppen die Schlussfolgerungen vorbereiten. Ende September findet ein Treffen der Naturschutzdirektor*innen in Hamburg statt. Die Grüne Woche in Brüssel (20.-22. Oktober) zum Thema Biodiversität dürfte ein weiterer Baustein auf dem Weg zu tieferen Debatten sein, zumal die Europäische Umweltagentur zu diesem Anlass ihren Umweltzustandsbericht veröffentlichen will. Am 23. Oktober sollen die Umweltminister*innen ihre Schlussfolgerungen beschließen. Gegebenfalls werden die Staats- und Regierungschef*innen im Dezember den generellen Anspruch der Biodiversitätsstrategie offiziell befürworten.

Das EU-Parlament wird zusätzlich seinen eigenen Initiativbericht zur EU-Biodiversitätsstrategie annehmen, was in einzelnen Punkten noch zur Schärfung der Vorschläge der EU-Kommission führen kann, aber nicht muss. Denn neben dem federführenden Umweltausschuss ENVI wird auch der Agrarausschuss AGRI beteiligt sein. Berichterstatter ist der spanische Sozialdemokrat Cesar Luena, der voraussichtlich am 17. September seinen Bericht vorlegt. Im Oktober folgt die Prüfung des Berichtsentwurfs, bis 15. Oktober können voraussichtlich Änderungen eingereicht werden. Die Abstimmung im ENVI soll Ende November oder Anfang Dezember stattfinden. Im Dezember kommt der Bericht voraussichtlich auch in die Plenarsitzung zur Abstimmmung. [jg]

Pressemitteilung WWF
WWF Assessment EU biodiversity strategy

Berichterstatter

César Luena (S&D, Spanien)

und Schattenberichterstatter*innen

Alexander Bernhuber (EVP, Österreich)
María Soraya Rodríquez Ramos (Renew, Spanien)
Marco Dreosto (ID, Italien)
Ville Niinistö (Grüne, Finnland)
Alexandr Vondra (EKR, Tschechien)
Nikolaj Villumsen (Linke, Dänemark)

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