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EU-Rechnungshof: bessere Rechtsetzung beibehalten, aber verbessern
EU-News | 03.08.2020
#EU-Umweltpolitik

EU-Rechnungshof: bessere Rechtsetzung beibehalten, aber verbessern

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c. Pixabay

Vergangene Woche hat der Europäische Rechnungshof (ECA) der besseren Rechtsetzung der EU-Kommission ein gutes Zeugnis ausgestellt. Der Beteiligungsprozess bei Konsultationen müsse jedoch verbessert und EU-Vorschriften weiter vereinfacht werden.

Der Rechnungshof bezeichnete die bessere Rechtsetzung in einer am vergangenen Donnerstag veröffentlichten Analyse als „ein Schlüsselelement der Politikgestaltung in der EU“, das es seit nunmehr fast 20 Jahren gibt.

Laut Rechnungsprüfer*innen sind die wichtigsten Instrumente der besseren Rechtsetzung die Konsultation der Interessenträger, die Folgenabschätzungen politischer Optionen, die Überwachung von Umsetzung und Anwendung von Rechtsvorschriften sowie die Evaluierung von Politik Rechtsvorschriften der EU.

Hier setzt der Hof auch mit seinen Empfehlungen an: Insbesondere könne mehr getan werden, um Bürger*innen sowie Interessenträger durch den Konsultationsprozess zu erreichen. Außerdem müsse die Faktengrundlage für die Beschlussfassung verbessert werden. Auch wie EU-Recht in nationales Recht umgesetzt und in der Praxis angewendet wird, müsse gefördert, überwacht und durchgesetzt werden. Überdies müssten Gesetzgebungsverfahren für die Öffentlichkeit transparenter gemacht werden.

Weiter heißt es in der Analyse, dass es bei der besseren Rechtsetzung weder um „mehr“ oder „weniger“ Regulierung in der EU noch darum gehe, bestimmte Politikbereiche zu deregulieren oder gegenüber anderen Prioritäten zurückzustellen.

Der zähe Zank um Deregulierung

Ob Umweltschützer*innen diese Ansicht teilen, dürfte dagegen fraglich sein. Seit Langem schon stehen Umweltschutzorganisationen in der EU und in Deutschland dem Instrument der besseren Rechtsetzung kritisch gegenüber.

Im Steckbrief der EU-Koordination zur sogenannten One-In-One-Out-Regel (OIOO) vom April dieses Jahres heißt es dazu: Die EU-Kommission unter Jean-Claude Juncker hatte anfänglich versucht, durch eine Deregulierungsagenda unter dem Deckmantel „bessere“ Rechtsetzung die Umweltgesetzgebung aufzuweichen. Allerdings hat die EU-Kommission im Oktober 2017 ihre Agenda für bessere Rechtsetzung vollendet. Sie hat eingesehen, dass starre Deregulierungsziele wie OIOO ein Irrweg sind.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will in ihrer Amtszeit eine OIOO-Regel einführen –mit dem Fokus auf monetäre „Belastungen“. So hat sie nicht nur in ihren politischen Leitlinien, sondern auch in den Arbeitsaufträgen (mission letters) an die jeweiligen Kommissar*innen die Einführung von OIOO angemahnt. Jeder Gesetzesvorschlag, der neue Belastungen schafft, soll die Menschen und Unternehmen in gleicher Höhe im selben Politikbereich entlasten. Gleichzeitig hat die Kommission einen neuen „do no harm“-Ansatz angekündigt, der in allen Sektoren als übergeordneter Prüfvorbehalt einzuführen ist, um das durch die Verträge verbindlich festgeschriebene Vorsorgeprinzip zu unterstützen.Die Frage ist, welcher Ansatz sich als der Stärkere erweisen wird.

Besonders virulent wird das Thema, da Deutschland bzw. das Bundeswirtschaftsministerium das OIOO-Prinzip während der laufenden EU-Ratspräsidentschaft auf EU-Ebene durchsetzen wolle. Die EU-Kommission plant außerdem, im Herbst eine Mitteilung zu besserer Rechtsetzung und OIOO zu veröffentlichen. [aw]

ECA: Analyse #2 Gesetzgebung in der Europäischen Union nach fast 20 Jahren besserer Rechtsetzung

DNR-Steckbrief zu One-In-One-Out 

DNR-Steckbrief zu besserer Rechtsetzung   

Beispiel: Wasserrahmenrichtlinie

Im Rahmen der Agenda der besseren Rechtsetzung hatte die EU-Kommission unter anderem die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einem sogenannten Fitness-Check unterzogen. Die Behörde prüfte, ob die Richtlinie ihren Zweck erfüllt, also "fit for purpose" ist. Ende Juni dieses Jahres verkündete Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius, dass die WRRL unangetastet bleibe. Bis zu diesem Schritt war es ein weiter Weg. Zahlreiche Umweltschutzorganisationen hatten den Fitness-Check mit der #ProtectWater-Kampagne zum Schutz der WRRL begleitet. Im Dezember 2019 folgte dann die positive Bewertung des Fitness-Checks durch die EU-Kommission (EU-News 12.12.2019). Das Gerangel um die WRRL verdeutlicht, dass die EU-Vorschriften zum Umweltschutz Gefahr laufen, verwässert zu werden (EU-News vom 23.06.2020).

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