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Neue EU-Rechtsverstöße kommen im Umwelt- und Energiebereich vorbeigeschneit
EU-News | 03.12.2020
#Klima und Energie #Emissionen #EU-Umweltpolitik #Biodiversität und Naturschutz

Neue EU-Rechtsverstöße kommen im Umwelt- und Energiebereich vorbeigeschneit

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c. Pixabay

Ob mangelnder Schutz von Wildvögeln, miese Luftqualität, zu hohe Nitratwerte oder fehlende Renovierungsstrategien: Auch im Dezember strengt die EU-Kommission neue Vertragsverletzungsverfahren gegen etliche EU-Mitgliedstaaten an.

Die EU-Kommission hat Aufforderungsschreiben an Belgien, Bulgarien, Kroatien, Griechenland, Ungarn, Italien, Litauen, Malta, Polen, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Rumänien und das Vereinigte Königreich gerichtet, weil diese Länder ihre langfristigen Renovierungsstrategien nicht vorgelegt haben. Gemäß der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie 2010/31/EU) hätten alle Mitgliedstaaten diese Strategien schon bis zum 10. März 2020 an die Kommission übermitteln sollen. Darin sollen Maßnahmen für die Dekarbonisierung des Gebäudebestands bis 2050 dargelegt werden.

Im Energiebereich ging außerdem ein Aufforderungsschreiben an Portugal, weil das Land es versäumt habe, ein nationales Programm für die Entsorgung radioaktiver Abfälle gemäß den Anforderungen der Richtlinie über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates) aufzustellen.

Im Umweltbereich erhebt die EU-Kommission Klage gegen Polen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Das Land habe keine angemessenen Vorkehrungen zum Schutz von Waldlebensräumen sowie der dort vorkommenden Pflanzen- und Tierarten gemäß der Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) getroffen.

Auch Griechenland und Bulgarien erwartet jeweils ein Gerichtsverfahren – wegen zu hoher Feinstaubwerte (PM 10). Die Kommission stellte fest, dass Griechenland die seit 2005 geltenden Tagesgrenzwerte für die PM10-Konzentrationen nicht eingehalten hat.

Bulgarien wiederum hat ein Urteil des Gerichtshofs von 2017, in dem festgestellt wurde, dass das Land seinen Verpflichtungen zur Luftqualität nicht nachgekommen ist, nicht vollständig umgesetzt. Insbesondere hat Bulgarien „systematisch und kontinuierlich“ die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) nicht eingehalten und keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergriffen.

Mit dreckiger Luft hat auch Frankreich zu kämpfen. Das Land wird ermahnt, ein Urteil des EuGH von 2019 umzusetzen. Der Gerichtshof befand, dass Frankreich den Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) in zwölf Luftqualitätsgebieten und Ballungsräumen nicht eingehalten hatte. Die Kommission fordert nun wirksame Maßnahmen.

Unterdessen soll Malta geschützte Wildvogelarten effektiver schützen. Malta hat seit 2011 jedes Jahr Ausnahmeregelungen für die Frühjahrsjagd auf Wachteln und seit 2012 Ausnahmen für den Lebendfang von Singdrosseln und Goldregenpfeifern im Herbst genehmigt. Diese Ausnahmen missachten laut Kommission „systematisch die in den Rechtsvorschriften festgelegten Anforderungen, insbesondere in Bezug auf die unzureichende Überwachung der in den Ausnahmeregelungen festgelegten Bedingungen, was dazu führt, dass auch andere als die Zielarten betroffen sind.“ Außerdem kritisiert die Kommission eine weitere Ausnahmeregelung vom Oktober 2020, mit der der Finkenfang zu Forschungszwecken genehmigt wurde. Damit werde ein Urteil des EuGH umgangen, das den Finkenfang als Freizeitbeschäftigung verbietet.

Spanien und Frankreich werden überdies aufgefordert, Turteltauben besser zu schützen. Die Art ist sowohl auf der Roten Liste der bedrohten Vogelarten in Europa als auch auf der Rote Liste weltweit als „schutzbedürftig“ eingestuft. Beide Länder hätten keine erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um den Schutz der Lebensräume und die nachhaltige Bejagung dieser Vogelart zu gewährleisten.

Und Italien hat Ärger mit Nitrat: Die Kommission hatte im November 2018 ein erstes Aufforderungsschreiben an Italien gerichtet und die Behörden aufgefordert, ein funktionsfähiges Nitrat-Überwachungsnetz zu gewährleisten, nitratgefährdete Gebiete in mehreren Regionen zu überprüfen und neu auszuweisen sowie Maßnahmen zu ergreifen, um die Ziele der Richtlinie zu erreichen. Einige Fortschritte gab es zwar. Es sind jedoch weitere Schritte erforderlich, um die verbleibenden Probleme zu beheben. Außerdem sind in der Zwischenzeit zusätzliche Fragen aufgetaucht, wie beispielsweise die Verkürzung eines durchgehenden Sperrzeitraums (in dem das Ausbringen von Düngern verboten ist) und das Versäumnis der Überarbeitung einiger regionaler Aktionsprogramme, so die Kommission.

Deutschland fand sich diesmal nicht auf der Liste vertragsbrechender Staaten. Alle Vertragsverletzungsverfahren des Dezemberpakets – irgendwie passend zum Nikolaustag – finden Sie auf der Website der EU-Kommission:

Vertragsverletzungsverfahren im Dezember: wichtigste Beschlüsse 

Redakteurin: Ann Wehmeyer

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