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Zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren im Natur- und Umweltschutzbereich
EU-News | 02.07.2020
#Emissionen #Klima und Energie #EU-Umweltpolitik

Zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren im Natur- und Umweltschutzbereich

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© Pixabay/pixel2013
Justitia

Die EU-Kommission hat am Donnerstag ihr Julipaket gegen EU-Mitgliedstaaten vorgelegt. Das hat es in sich: mangelhafte Umsetzungen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, der Meeresstrategierichtlinie, der Nitratrichtlinie und viele mehr. Deutschland kommt diesmal hingegen glimpflich davon.

Umwelthaftung: Mehr Personen, um Behörden zum Handeln zu bewegen

Die Kommission fordert Österreich, Belgien, Zypern, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Malta, die Niederlande, Spanien, die Slowakei, Slowenien, Schweden und Tschechien auf, sicherzustellen, dass ihre nationalen Rechtsvorschriften es allen in Artikel 12 Absatz 1 der Umwelthaftungsrichtlinie (Richtlinie 2004/35/EG) genannten Kategorien natürlicher und juristischer Personen gestatten, die zuständige Behörde zu Sanierungsmaßnahmen bei Umweltschäden aufzufordern.

Mit der Umwelthaftungsrichtlinie sollen Umweltschäden verhindert oder behoben werden können, indem natürliche und juristische Personen die zuständige Behörde zu einer Entscheidung über Vermeidungs- oder Sanierungsmaßnahmen durch den haftenden Betreiber auf dem Rechtsweg auffordern können. Mit der Richtlinie wird auch sichergestellt, dass die finanziellen Folgen der Sanierungsmaßnahmen von dem Betreiber getragen werden, der den Umweltschaden verursacht hat.

Die EU-Länder haben nun drei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben zu reagieren und Abhilfe zu schaffen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Lange Liste von 25 Verstößen

Die Kommission fordert Rumänien und Spanien auf, Maßnahmen zum Schutz und Management ihrer Natura-2000-Netze zu ergreifen und damit ihren Verpflichtungen aus der Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates) nachzukommen.

Die Kommission fordert Frankreich, Schweden und Spanien auf, die gemäß der Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates) und der gemeinsamen Fischereipolitik erforderlichen Maßnahmen umzusetzen, um nicht nachhaltige Beifänge von Delphin- und Schweinswalarten durch Fischereifahrzeuge zu vermeiden.

Die Kommission fordert Frankreich auf, wegen mangelhafter Umsetzung der Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (Richtlinie 2010/63/EU) in nationales Recht tätig zu werden.

Die Kommission fordert Kroatien auf, die EU-Vorschriften über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung infolge industrieller Tätigkeiten ordnungsgemäß in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie über Industrieemissionen (Richtlinie 2010/75/EU) enthält auch Vorschriften zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden und zur Abfallvermeidung. Kroatien hat einige Artikel der Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt.

Die Europäische Kommission fordert Bulgarien, Ungarn und Finnland nachdrücklich auf, ihre nationalen Rechtsvorschriften mit der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso-III-Richtlinie) in Einklang zu bringen.

Die Kommission fordert Italien und Luxemburg nachdrücklich auf, ihre ersten nationalen Luftreinhalteprogramme anzunehmen und sie der Kommission gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) mitzuteilen.

Die Kommission fordert Ungarn, Dänemark und Malta auf, alle Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) ordnungsgemäß in nationales Recht umzusetzen.

Die Kommission fordert Italien nachdrücklich auf, die Anforderungen der Verordnung über das Recycling von Schiffen (Verordnung (EU) Nr. 1257/2013) uneingeschränkt einzuhalten und insbesondere Maßnahmen zu ergreifen, um die Umgehung der Vorschriften über das Recycling von Schiffen zu verhindern, und Sanktionen für Verstöße gegen diese Vorschriften festzulegen.

Klagen wird die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Slowakei wegen unterlassener Bewertung der Auswirkungen des Sanitärhiebs auf Natura-2000-Gebiete und wegen unterlassener Maßnahmen zum Schutz einer Vogelart.

Eine weitere Klage erhält die Slowakei, zusammen mit Portugal, unterlassener Lärmkartierung und fehlender Lärmaktionspläne.

Bulgarien erwartet ein Gerichtverfahren wegen verspäteter Berichterstattung nach der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie.

Außerdem hat die Kommission beschlossen, Irland zu verklagen, weil es über fünf Jahre nach Fristablauf noch keine besonderen Schutzgebiete gemäß der FFH-Richtlinie ausgewiesen hat.

Die vollständige Übersicht über die Vertragsverletzungsverfahren finden Sie online [aw]:
Vertragsverletzungsverfahren im Juli: wichtigste Beschlüsse 

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