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Vertragsverletzungsverfahren: Wiesen in Gefahr, dreckige Luft und lückenhafte Umsetzung
EU-News | 02.11.2020
#EU-Umweltpolitik

Vertragsverletzungsverfahren: Wiesen in Gefahr, dreckige Luft und lückenhafte Umsetzung

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c. Capri23auto | Pixabay

Die EU-Kommission hat neue Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Während Deutschland wegen des unzureichenden Schutzes von blütenreichen Wiesen erneut gerügt wird, will die Kommission Frankreich wegen schlechter Luftqualität erneut verklagen.

EU-Umweltrecht häufig nur mangelhaft umgesetzt

Im Bereich Umwelt und Fischerei drehen sich die meisten der 23 Verfahren um eine nicht ordnungsgemäße Umsetzung von EU-Vorschriften in nationales Recht. So verschickte die Kommission ein Aufforderungsschreiben an Malta, weil das Land es versäumt habe, eine erschöpfende Liste von Gebieten seines marinen Natura-2000-Netzes gemäß der Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) vorzulegen.

Bulgarien, Griechenland, Litauen, Malta, Spanien und Zypern seien ihren Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (2008/105/EG) und der Hochwasserrichtlinie (2007/60/EG) noch nicht nachgekommen.

Polen wiederum hat laut Kommission seine nationalen Rechtsvorschriften mit der Badegewässerrichtlinie (Richtlinie 2006/7/EG) noch nicht in Einklang gebracht. Die Richtlinie enthält Vorschriften für die Überwachung und Einstufung von Badegewässern in Bezug auf mindestens zwei Parameter von Bakterien (Fäkalbakterien). Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten die Öffentlichkeit über die Qualität der Badegewässer und die Bewirtschaftung der Strände durch sogenannte Badegewässerprofile informieren.

Rumänien wird aufgefordert, 15 illegale Deponien zu schließen, zu versiegeln und ökologisch zu sanieren. Gemäß der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) müssen die Mitgliedstaaten Abfälle in einer Weise verwerten und entsorgen, die die öffentliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährdet.

Außerdem verlangt die Kommission von Rumänien, die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen vollständig in nationales Recht umzusetzen.

Kein Fortschritt für blütenreiche Wiesen

An Deutschland ging eine mit Gründen versehene Stellungnahme, nachdem die Kommission im Juli 2019 in einem ersten Schritt ein Aufforderungsschreiben übermittelt hatte (EU-News vom 25.07.2019). Der Vorwurf: Deutschland komme der Verpflichtung gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, die Verschlechterung zweier Lebensraumtypen zu verhindern, nicht nach. Dies betrifft insbesondere magere Mähwiesen und Bergmähwiesen. Diese Lebensraumtypen haben sich in den letzten Jahren, vor allem aufgrund von nicht nachhaltigen Agrarpraktiken, an verschiedenen Standorten erheblich verkleinert oder sind gänzlich verschwunden, argumentiert die Kommission.

Versäumt es Deutschland, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, droht eine Klage vor dem Gerichtshof der EU (EuGH).

Dreckige Luft: Frankreich vor Gericht

Das Nachbarland hat es schon erwischt: Die Kommission entschied, Frankreich wegen schlechter Luftqualität aufgrund zu hoher Feinstaubwerte (PM10) vor dem EuGH zu verklagen. Die von Frankreich übermittelten Daten würden belegen, dass in den Gebieten Paris und Martinique zwölf bzw. vierzehn Jahre lang die EU-Vorschriften für die PM10-Obergrenzen nicht eingehalten wurden.

Mit dem Beschluss wird Frankreich schon zum zweiten Mal wegen Nichteinhaltung der EU-Luftqualitätsstandards verklagt. Im Oktober 2019 urteilte der Gerichtshof, dass das Land die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in zwölf Gebieten nicht eingehalten hatte (Kommission gegen Frankreich, C-636/18).

Gebäudeenergie: Beschwerde gegen Österreich

Wie die Umweltschutzorganisation Friends of the Earth Europe (FoEE) am Montag berichtete, haben die österreichischen Umweltschutzorganisationen Global 2000 und Ökobüro eine Beschwerde gegen die österreichische Regierung bei der EU-Kommission eingelegt. Die Beschwerdeführer sind der Auffassung, dass die langfristige Renovierungsstrategie des Alpenlandes für mehr Gebäudeenergieeffizienz nicht dazu beitrage, Energiearmut zu bekämpfen und die Treibhausgasemissionen von Gebäuden zu verringern. Darüber hinaus sei die Strategie mit dem integrierten Nationalen Energie- und Klimaplans von Österreich unvereinbar. Damit sehen beide Organisationen eine Verletzung von EU-Recht. Die Kommission muss die Beschwerde nun prüfen und gegebenenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einleiten. [aw]

EU-Kommission: Vertragsverletzungsverfahren im Oktober: wichtigste Beschlüsse 

FoEE: Austria faces EU complaint for inadequate building renovation plan   

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