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Fristverlängerung für Bürgerinitiativen
EU-News | 21.05.2020
#EU-Umweltpolitik

Fristverlängerung für Bürgerinitiativen

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c. Pixabay

Die EU-Kommission hat angesichts der Coronakrise am Mittwoch vorgeschlagen, die Fristen für die Unterschriftensammlung, Überprüfung der Unterstützungsbekundungen und anschließende Bewertung von Europäischen Bürgerinitiativen (EBI) befristet um ein halbes Jahr zu verlängern.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen den Organisator*innen von Bürgerinitiativen, die am 11. März 2020 bereits liefen, bei der Bewältigung der Herausforderungen in Corona-Zeiten helfen, wo öffentliche Kampagnen und das Sammeln von Unterstützungsbekundungen in Papierform nahezu unmöglich geworden sind. Der 11. März ist der Tag, an dem die Weltgesundheitsorganisation offiziell von einer weltweiten Pandemie sprach.

Dies gilt beispielsweise für die EBIs "Bienen und Bauern retten!" und "Stop Finning" (Verbot von Haifischflossenhandel). Auch andere umweltbezogene Initiativen wie CO2-Bepreisung, Abschaffung der Steuerbefreiung für Kerosin könnten von den längeren Sammel- und Prüfzeiträumen profitieren. Die EU-Kommission behält sich vor, bei neuen Infektionswellen weitere Maßnahmen zu beschließen.

Das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat müssen die Vorschläge allerdings noch genehmigen. [jg]

Pressemitteilung EU-Kommission

Vorschlag für eine entsprechende Verordnung

laufende EBIs

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