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Kommentare erbeten: Klärschlamm und Landwirtschaft, Antibiotika/Tierhaltung, TEN-T-Leitlinien und grüne Investitionen
EU-News | 24.11.2020
#Klima und Energie #Landwirtschaft und Gentechnik #Mobilität #Biodiversität und Naturschutz

Kommentare erbeten: Klärschlamm und Landwirtschaft, Antibiotika/Tierhaltung, TEN-T-Leitlinien und grüne Investitionen

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c. Pixabay

Die EU-Kommission wartet auf Ihre Kommentare: Es geht um Klärschlamm in der Landwirtschaft, Datenerhebungsmethoden für Antibiotika in der Tierhaltung, die TEN-V-Leitlinien und grüne Investitionen.

Umwelt

Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft – Bewertung
Bis 5. März 2021: Mit dem am 11. März 2020 angenommenen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft hat die Kommission ihre Absicht erklärt, eine Überarbeitung der Klärschlamm-Richtlinie (86/278/EWG) zu prüfen. Als Entscheidungshilfe für diese Prüfung zielt die vorliegende Evaluierung darauf ab festzustellen, ob die Rechtsvorschriften den beabsichtigten Zweck erfüllen, ob ihre Zielsetzungen heute immer noch relevant sind und ob die Kosten, die sich aus den gesetzlichen Anforderungen ergeben, gerechtfertigt sind. Die Ergebnisse dieser Konsultation werden in den Bewertungsprozess einfließen. Zur Öffentlichen Konsultation

Lebensmittelsicherheit

Arzneimittelresistenz – Methode zur Erhebung von Daten über antimikrobielle Arzneimittel (Antibiotika), die bei Tieren verwendet werden
Bis 18. Dezember 2020: Mit dieser Initiative werden die Anforderungen und Methoden festgelegt, die für die nationalen Behörden in der EU bei der Erhebung von Daten über Antibiotikaresistenz (Verkauf und Einsatz von Antibiotika) maßgeblich sind. Es geht um eine delegierte Verordnung, Rückmeldungen hier.

Verkehr

Transeuropäisches Verkehrsnetz (TEN-V) – Überarbeitung der Leitlinien
Bis 18. Dezember: Die Politik der EU im Bereich der Verkehrsinfrastruktur zielt darauf ab, den Verkehr in ganz Europa zu erleichtern und die regionalen, wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten durch den Aufbau einer vernetzten Infrastruktur für den Luft-, Straßen-, Schienen- und Seeverkehr (das transeuropäische Verkehrsnetz) zu verringern. Grundlage dieser Politik ist die Verordnung (EG) Nr. 1315/2013, in der Leitlinien für Investitionen der Mitgliedstaaten und der EU in die Verkehrsinfrastruktur sowie gezielte Finanzierung im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ und anderer einschlägiger EU-Programme festgelegt sind. Diese Leitlinien sollen überarbeitet werden. Es geht um eine Folgenabschätzung in der Anfangsphase. Rückmeldungen hier.

Bank- und Finanzdienstleistungen

Nachhaltiges Finanzwesen – EU-Klassifizierungssystem für grüne Investitionen
Bis 18. Dezember: Die EU hat Klima- und Energieziele für das Jahr 2030 festgelegt und möchte bis 2050 klimaneutral sein. Mit dieser Initiative wird ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten („Taxonomie“) geschaffen, wobei der Schwerpunkt auf den Umweltzielen der EU zur Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung liegt. Dadurch können Anleger, die in Projekte und Wirtschaftstätigkeiten mit deutlich positiver Wirkung auf Klima und Umwelt investieren, künftig überall von der gleichen Grundlage ausgehen. Es geht um den Entwurf einer delegierten Verordnung. Rückmeldungen hier.
[jg]

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