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Natura-2000-Leitlinien: Ergebnisse zweier EU-Projekte
EU-News | 30.06.2020
#Biodiversität und Naturschutz

Natura-2000-Leitlinien: Ergebnisse zweier EU-Projekte

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c. pixabay

Die Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie ist ein zentraler Baustein europäischer Naturschutzpolitik. Wie dies aber bei der praktischen Umsetzung aussieht, haben zwischen 2018 und 2020 zwei EU-Projekte zu entsprechenden Leitlinien und deren Aktualität untersucht, deren Ergebnisse nun vorliegen. Zum einen ging es um den Zusammenhang zwischen Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien und Natura 2000. Zum anderen ging es um die Verträglichkeitsprüfung von Plänen und Projekten im Zusammenhang mit Natura 2000-Gebieten.

Auswirkungen von Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien auf durch FFH- und Vogelschutzrichtlinie geschützte Arten und Lebensräume

Erneuerbare und Natura 2000 - wie die aufkommenden Konflikte zwischen EU-Naturschutz und die Nutzung von Wind, Sonne, Erdwärme, Meeres- und Bioenergie am besten zu lösen sind, dazu hat die EU-Kommission zwar schon Leitlinien verfasst. Wie dies aber in der Praxis aussieht, seit der Aktionsplan für Mensch, Natur und Wirtschaft im Jahr 2017 veröffentlicht wurde, hat ein EU-Projekt analysiert, zusammengefasst und Verbesserungsvorschläge gesammeltDie Ergebnisse umfassen:

  • die Aktualisierung des bestehenden EU-Leitfadens zur „Entwicklung der Windenergie und Natura 2000"
  • Einen Bericht über die Auswirkungen von Solarenergie, Meeresenergie (Gezeiten- und Wellenenergie) und geothermischer Energie auf geschützte Lebensräume und Arten und die verfügbaren Abschwächungsmaßnahmen
  • Ein Handbuch zur Kartierung der Empfindlichkeit von Wildtieren - als praktischen Leitfaden zur Entwicklung von Sensitivitätskartierungen für die Planung erneuerbarer Energien in der EU
  • Einen Bericht über die Auswirkungen der Entwicklungen im Bereich der Bioenergie auf geschützte Lebensräume und Arten und die verfügbaren Abschwächungsmaßnahmen. 

Aktualisierter EU-Leitfaden zur FFH-Richtlinie, Artikel 6 (3) (4)

Ein weiteres EU-Projekt hat die Verträglichkeitsprüfung von Plänen und Projekten im Zusammenhang mit Natura 2000-Gebieten, das heißt die Methodologie zur Umsetzung von Artikel 6 (3)(4) FFH-Richtlinie untersucht. Der Prozess zur Überarbeitung des Leitliniendokuments startete mit einer Durchsicht und Analyse der verfügbaren Literatur. Dank einer Konsultation mit den Mitgliedstaaten und relevanten Interessengruppen mittels eines Fragebogens und Diskussionen auf den Sitzungen der Expertengruppe für die Naturrichtlinie (NADEG) wurden die methodischen Komponenten des Leitfadens revidiert und mit aktuellen guten Praxisbeispielen angereichert.
Das Ergebnisdokument fasst die wesentlichen Änderungen im methodischen Leitfaden zusammen. Der Leitfaden selbst wird voraussichtlich im Sommer 2020 veröffentlicht.

Ergebnisdokumente in Form von Präsentationen im PDF-Format:

Natura 2000 und Erneuerbare

Natura 2000 und Verträglichkeitsprüfung

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