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Das Erbe des Dieselskandals: Sammelklagen bald EU-weit möglich
EU-News | 25.06.2020

Das Erbe des Dieselskandals: Sammelklagen bald EU-weit möglich

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© Pixabay/pixel2013
Justitia

Als „historische Einigung“ bezeichnete die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC die Entscheidung der EU-Institutionen, Sammelklagen zu ermöglichen. Anfang der Woche kam es zu einer Einigung im Trilog.

In Zukunft können Verbraucher*innen, die den gleichen Schaden erlitten haben, gemeinsam Klage einreichen und dabei von einer Organisation unterstützt werden. Die neue Richtlinie soll Individualpersonen in der EU den Zugang zu Gerichten erleichtern und sie besser vor „Massenschadensereignissen“ schützen. Ein solches Ereignis – der Dieselskandal – führte dazu, dass die EU-Kommission vor zwei Jahren vorschlug, Sammelklagen in der EU zu ermöglichen.

Mit der Entscheidung, die Anfang dieser Woche im Rahmen des sogenannten Trilogs zwischen Vertreter*innen des EU-Parlaments, des Rats und der EU-Kommission getroffen wurde, wird eine jahrzehntealte Forderung von Verbraucher- und Umweltverbänden erfüllt. Im Dezember 2019 hatten sich die Mitgliedstaaten im Rat bereits darauf geeinigt, dass sie die Möglichkeit von Sammelklagen unterstützen (siehe EU-Umweltnews vom 02.12.2019).

In den nächsten zwei Jahren müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen und eine qualifizierte Stelle einrichten, die Sammelklagen im Namen von Verbrauchergruppen einreicht. Im Gegensatz zu der in Deutschland bereits möglichen Musterfeststellungsklage wird es im Rahmen dieser Sammelklage möglich sein, dass Verbraucherverbände eine Entschädigung für die betroffenen Personen erstreiten und diese dafür nicht einzeln vor Gericht ziehen müssen. Auch grenzüberschreitende Sammelklagen innerhalb der EU sind in der neuen Richtlinie vorgesehen, solange sie von gemeinnützigen Verbänden eingereicht werden.

BEUC-Generaldirektorin Monique Goyens zeigte sich zufrieden mit den Details der Einigung und mahnte die Regierungen der Mitgliedstaaten an, die Umsetzung des Gesetzes für Verbraucher*innen nicht unnötig kompliziert zu machen. „Wenn Unternehmen wie Volkswagen den Schaden, der acht Millionen Menschen zugefügt wurde, ignorieren können, nur weil der Gang vor Gericht allein für die meisten zu beschwerlich ist, zeigt dies, wie sehr dieses Gesetz zum kollektiven Rechtsschutz gebraucht wurde“, erklärte sie.

Für Sergey Lagodinsky, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments (EP) und Mitglied der Fraktion der Grünen/EFA, stärkt die EU mit der Entscheidung die „Waffengleichheit für VerbraucherInnen gegenüber großen Unternehmen und unlauteren Geschäftspraktiken.“

Auch Liesje Schreinemacher, ebenfalls Mitglied im EP-Rechtsausschuss und Mitglied der Fraktion Renew Europe, begrüßte die Entscheidung, die es Verbrauchergruppen in ganz Europa erlaube, in den Bereichen Energie, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation oder des Datenschutzes Schadenersatz zu fordern.

Die Abgeordneten des Parlaments und der Rat müssen der Einigung formell noch zustimmen. Anschließend wird die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und 20 Tage danach in Kraft treten. Der Rechtsakt ist Teil des 2018 vorgestellten „New Deal for Consumers“ der EU-Kommission, der die Verbraucher*innenrechte in der EU stärken soll (siehe EU-News vom 12.04.2018). [km]

Pressemitteilung des EU-Parlaments

Pressemitteilung von BEUC

Pressemitteilung der Grünen/EFA

Pressemitteilung der Renew Europe Fraktion

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