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Coronabedingte Beihilfen für Schienen und Flughäfen genehmigt
EU-News | 13.08.2020
#Klima und Energie #Mobilität

Coronabedingte Beihilfen für Schienen und Flughäfen genehmigt

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c. pixabay

Die Europäische Kommission hat am Dienstag und Mittwoch zwei deutsche Beihilferegelungen genehmigt, mit denen Deutschland seine Flughäfen in der Coronakrise unterstützen und Innovationen im Schienengüterverkehr fördern will.

Es spricht aus EU-Wettbewerbssicht also nichts dagegen, dass deutsche Behörden in Bund, Land oder Gemeinden Flughäfen für corona-bedingte Einnahmeausfälle direkte Zuschüsse gewähren oder Darlehensgarantien, Zinsvergünstigungen sowie Stundungen bestimmter Steuern und anderer Abgaben für Flughäfen zur Verfügung stellen. Da die Pandemie ein "außergewöhnliches Ereignis" ist, seien auch Entschädigungen und Sondermaßnahmen zum Auslgeich von Verlusten unter bestimmten Voraussetzungen "angemessen". Es handele sich aber um einen zeitlich befristeten Rahmen.

Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) hatte im Mai die Bundesregierung aufgefordert, dem französischen Beispiel zu folgen und die finanzielle Unterstützung für Flughäfen oder an Lufthansa an Bedingungen zu knüpfen. Die Zukunft des Luftverkehrs müsse nachhaltig und umweltfreundlich gestaltet werden, forderte die Organisation. "Die französische Regierung hat die staatliche Finanzspritze an die Air France nach den Worten des Finanzministers Bruno Le Maire damit verknüpft, dass die Fluggesellschaft keine Kurzstreckenflüge mehr durchführen werde und zur 'grünsten Airline der Welt' werden würde", so die BVF. Die Prioritäten der deutschen Bundesregierung scheinen aber woanders zu liegen. Die erwartete Gegenleistung für staatliche Beihilfen bezogen auf die Lufthansa sind 20 Prozent Anteile und zwei Positionen im Aufsichtsrat. Immerhin soll die Fluggesellschaft etwas gegen Emissionen unternehmen und verbrauchsgünstigere Flugzeuge anschaffen. Die italienischen Fluggesellschaft Alitalia ist inzwischen komplett verstaatlicht.

"Notwendig und verhältnismäßig" sei laut EU-Kommission auch eine weitere geprüfte Beihilfe in Deutschland, nämlich ein  Programm in Höhe von 500 Millionen Euro zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Schienengüterverkehr genehmigt. Bis Ende 2024 sollen jährlich 100 Millionen Euro fließen und zwar in Form direkter Zuschüsse. Förderungsfähige Projekte sind "die Entwicklung und Erprobung innovativer Technologien durch Pilotprojekte und digitale Testfälle" und "die Markteinführung innovativer neuer Technologien". Ziel sei die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene, indem die Digitalisierung und die logistischen Fähigkeiten und die Interoperabilität des Schienengüterverkehrs verbessert werden. [jg]

Pressemitteilung EU-Kommission für beide Pakete

Pressemitteilung zu Flughäfen

BVF-Forderungen vom Mai

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