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Dieselgate: weitere Klatsche für Volkswagen
EU-News | 09.07.2020
#Emissionen #Mobilität #EU-Umweltpolitik

Dieselgate: weitere Klatsche für Volkswagen

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c. Shutterstock

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat geurteilt, dass geprellte Käufer*innen von Dieselautos mit illegaler Manipulationssoftware den Autohersteller auf Schadensersatz in dem EU-Mitgliedstaat verklagen können, in welchem sie das Auto gekauft haben.

Nach Ansicht des Gerichtshofs entsteht nämlich der Schaden für die Autokäufer*innen in dem Mitgliedstaat, in dem sie das mit illegaler Abschalteinrichtung ausgestattete Fahrzeug erwerben. Der Schaden begründet sich in diesem Fall darin, dass das betreffende Dieselauto zu einem über seinem tatsächlichen Wert liegenden Preis erworben wurde. Mit der illegalen Software wurden die Abgaswerte von Pkws vorsätzlich manipuliert.

Laut EuGH ist also der Ort, an dem der Schaden eintritt, für die juristische Zuständigkeit entscheidend – nicht der Ort, an dem das beschuldigte Unternehmen seinen Hauptsitz hat.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI), eine gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation in Österreich, brachte 2018 für rund 10.000 Geschädigte 16 Sammelklagen mit einem Streitwert von rund 60 Millionen Euro gegen die Volkswagen AG (VW) bei allen Landesgerichten Österreichs ein.
Das Landesgericht Klagenfurt hatte sich daraufhin an den EuGH gewandt mit der Bitte, die gerichtliche Zuständigkeit im Fall der Schadensersatzforderungen gegen VW zu klären.

Seit Beginn der Gerichtsverhandlungen versuche VW, sich einer inhaltlichen Auseinandersetzung zu entziehen, verzögere Prozesse und weigere sich, die Betroffenen zu entschädigen, so der VKI. Mit dem Urteil bestätige der Gerichtshof die Zuständigkeit österreichischer Gerichte in den VKI-Sammelklagen und erteile der Verzögerungsstrategie von VW eine klare Absage.

Der VKI reagierte auf das Urteil mit Genugtuung: „Der Druck auf VW steigt, die Verzögerungsstrategie hat mit dem heutigen Tag ein Ende. Das Urteil schafft die Grundlage dafür, dass VW nun auch in Österreich zur Rechenschaft gezogen wird“, so Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelaktionen im VKI. „Fünf Jahre nach Bekanntwerden des Skandals ist es höchste Zeit, dass österreichische Geschädigte angemessen entschädigt werden“.

Es bleibt nun abzuwarten, ob das Urteil Signalwirkung für Geschädigte des Abgasskandals in anderen EU-Ländern haben wird. [aw]

EuGH: Urteil in der Rechtssache C-343/19 - Verein für Konsumenteninformation/Volkswagen AG 

VKI: VKI pocht auf Entschädigung für Betroffene in Österreich 

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