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Fragwürdige Zuschüsse für Dienstwagen, Rechte für Bahnreisende, Fehmarnbeltquerung
EU-News | 07.10.2020
#Klima und Energie #Mobilität #EU-Umweltpolitik

Fragwürdige Zuschüsse für Dienstwagen, Rechte für Bahnreisende, Fehmarnbeltquerung

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c. Pixabay

Mit zwölf Milliarden Euro subventioniert Deutschland jedes Jahr zumeist klimaschädliche Dienstwagen; in der EU sind es 32 Milliarden Euro – Zahlen, die Umweltverbände empören. Bei der Förderung von Bahnreisen geht es mit Trippelschritten vorwärts. Und die Fehmarnbeltquerung hat das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt.

Viele Milliarden für dreckige Dienstwagen

Einer aktuellen Studie zufolge kosten staatliche Zuschüsse für Firmenwagen die europäischen Steuerzahler*innen jedes Jahr 32 Milliarden Euro. Fast der gesamte Betrag werde für Autos mit klimaschädlichen Benzin- oder Dieselmotoren ausgegeben. Allein die zehn größten Leasingunternehmen, darunter Alphabet von BMW und Athlon von Daimler, verursachten acht Prozent der CO2-Fahrzeugemissionen in der EU, weil ihre Fahrzeuge mehr als doppelt so viele Kilometer zurücklegen als Privatfahrzeuge.

Der Umweltdachverband Transport & Environment (T&E), der die Studie in Auftrag gegeben hat, plädierte dafür, dass Regierungen Mehrwertsteuerabzüge und Abschreibungen für Fahrzeuge mit fossilen Brennstoffen beenden und stattdessen die Firmenflotten komplett auf emissionsfreie Fahrzeuge umstellen sollten.

Deutschland landet mit jährlich zwölf Milliarden Euro an Subventionen für klimaschädliche Dienstwagen auf Platz 1 des Rankings. Aus der Studie geht auch hervor, dass in Deutschland weniger als ein Prozent der Subventionen in Elektromobilität fließt – zum Vergleich: In den Niederlanden sind es 52 Prozent. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nahm die Studie zum Anlass, eine Reform des Dienstwagenprivilegs und die Abschaffung aller Subventionen für „Klimakiller-Pkw“ zu fordern.

Geteiltes Echo auf neue Fahrgastrechte

EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Mitgliedstaaten haben sich auf neue Fahrgastrechte für Bahnreisende geeinigt. Im zähen Trilogverfahren gelang am vergangenen Donnerstag der Durchbruch: Zukünftig sollen Bahnunternehmen verpflichtet werden, Passagiere bei Verspätungen oder Zugausfällen zu unterstützen. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen besseren Zugang zu und Hilfe bei der Benutzung von Zügen erhalten. Radler*innen dürfen sich auf ein größeres Platzangebot für Fahrräder freuen.

Die europäische Verbraucher*innenschutzorganisation BEUC monierte jedoch, dass die Einigung nicht ehrgeizig genug sei. Vor allem stört sich BEUC an einer weitreichenden „Force Majeure“-Klausel, auf deren Grundlage Bahnunternehmen ihre Kund*innen in Fällen höherer Gewalt nicht zu entschädigen brauchen. Darunter sollen Extremwetterereignisse und Krisen der öffentlichen Gesundheit fallen, aber auch beschädigte Kabel oder Personen auf der Strecke – letztgenannte Ereignisse lägen nach Ansicht der Verbraucher*innenorganisation jedoch klar im Zuständigkeitsbereich der Zugbetreiber. Fazit: Die EU-Institutionen verpassten eine Chance, den Bahnverkehr attraktiver zu machen.

Fehmarnbeltquerung am Bundesverwaltungsgericht verhandelt

Der Naturschutzbund NABU veröffentlichte am Montag eine Zusammenfassung der Verhandlungen am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig um die kontroverse Querung des Fehmarnbelts in der Ostsee. In der naturschutzfachlichen und -rechtlichen Diskussion sei nach Einschätzung des NABU zwar deutlich geworden, dass das Gericht tief in die Thematik eingestiegen ist. Doch müssten Argumente von Klägern „außergewöhnlich stark sein, um einer Klage in Großprojekten wie diesem zum Erfolg zu verhelfen. Doch insbesondere im Fall der übersehenen Riffe, der Vertreibung streng geschützter Schweinswale und des fehlenden Bedarfs glauben wir, genau das erreicht zu haben“, so Malte Siegert, NABU-Verkehrsexperte und Vorsitzender des NABU Hamburg.

Der NABU hatte 2019 Klage gegen das Bauprojekt erhoben, welches aus einem rund 19 Kilometer langen Unterseetunnel zwischen Rødby auf der dänischen Insel Lolland und Puttgarden in Deutschland bestehen soll, durch den eine elektrifizierte, zweigleisige Bahnstrecke und eine vierspurige Autobahn führen sollen. Im März dieses Jahres hatte die EU-Kommission staatliche Beihilfen genehmigt (EU-News vom 23.03.2020).

Das Urteil des Gerichts wird für den 3. November erwartet. [aw]

T&E: Steuerzahler geben jährlich 32 Milliarden Euro für die staatliche Förderung klimaschädlicher Firmenwagen aus    

DUH: Deutsche Umwelthilfe fordert sofortigen Stopp der Subventionierung von klimaschädlichen Dienstwagen mit Verbrennungsmotor 

EU-Parlament: Better and more robust rights for rail passengers

BEUC: Reform of rail passenger rights - EU policymakers fail to meet passenger expectations  

NABU: Resümee der Verhandlung zur Fehmarnbeltquerung am Bundesverwaltungsgericht   

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