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Umstrittener Ostseetunnel zwischen Deutschland und Dänemark darf gebaut werden
EU-News | 04.11.2020
#Wasser und Meere #Mobilität #EU-Umweltpolitik

Umstrittener Ostseetunnel zwischen Deutschland und Dänemark darf gebaut werden

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© Pixabay/pixel2013
Justitia

Am Dienstag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sechs Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für eine feste Fehmarnbeltquerung abgewiesen. Naturschützer*innen reagierten enttäuscht.

Der umstrittene Planfeststellungsbeschluss verstößt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) nicht gegen das Naturschutzrecht. Um die Schweinswale, die im Fehmarnbelt leben, vor Baulärm zu schützen, wurde ein vorsorglicher Grenzwert festgesetzt. Dieser liege „deutlich unter dem Quellpegel großer Schiffe und Fähren“, hält das Gericht den Verantwortlichen zugute. Sollten Unterwassersprengungen von Munitionsaltlasten nötig sein, würde ein sogenannter Blasenschleier erzeugt, der die Schallausbreitung um 90 Prozent reduziere. „Eingehende“ Untersuchungen deuteten zudem darauf hin, dass es „kein erhebliches Störungs- oder gar Tötungsrisiko für Rastvögel“ gebe.

Was die im Fehmarnbelt entdeckten Riffe angeht, trage die Planung dem Biotopschutz „hinreichend Rechnung“, so die Richter*innen. Die Vorhabenträger hätten eine methodisch ordnungsgemäße Bestandsaufnahme erstellt.

Darüber hinaus fehle es dem Vorhaben nicht an der Planrechtfertigung. Der Verkehrsbedarf für die Feste Fehmarnbeltquerung sei gesetzlich festgestellt. Daran habe sich das Gericht zu halten. Auch eine fehlende Finanzierbarkeit des Projekts habe das Gericht nicht feststellen können.

„Schwarzer Tag für Meere“ - NABU verliert

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger erklärte zum Urteil: „Das ist ein für uns enttäuschender Ausgang des Prozesses und ein schwarzer Tag für unsere Meere. Das Gericht hat den vom Bundesamt für Naturschutz bestätigten schlechten Zustand des Schweinswals im Fehmarnbelt nicht wie erhofft aufgegriffen.“ Malte Siegert, Vorsitzender des NABU Hamburg, ergänzte etwas hoffnungsvoller: „Durch unsere Arbeit in diesem Verfahren wurden das Projekt und die Planung immerhin deutlich zugunsten des Umweltschutzes verbessert. Besonders wichtig war der Schwenk des Vorhabenträgers 2011 von einer ökologisch höchst bedenklichen Brücken- zur weniger schädlichen Tunnellösung. Außerdem sind Schweinswale bei Munitionssprengungen im Rahmen der Bauarbeiten nun deutlich besser geschützt.“

Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Damit steht dem Bau auf deutscher Seite nichts mehr im Wege. [aw]

Bundesverwaltungsgericht: Pressemitteilung Nr. 62/2020 vom 03.11.2020: Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab 

NABU: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen zum Bau des Ostseetunnels ab   

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