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Nitratmessstellen: Bundeskabinett beschließt einheitliche Verwaltungsverordnung
EU-News | 13.08.2020
#Wasser und Meere #Landwirtschaft und Gentechnik

Nitratmessstellen: Bundeskabinett beschließt einheitliche Verwaltungsverordnung

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c. pixabay

Um die Nitratwerte im Grundwasser zu messen, soll es künftig ein bundeseinheitliches Vorgehen mit klaren Kriterien geben. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift des Bundeslandwirtschaftsministeriums hat das Kabinett am Mittwoch beschlossen. Das ist ein weiterer Baustein bei der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie, die in Deutschland bisher mangelhaft war. Die Vorschrift beinhaltet auch Regelungen zu Phosphat.

"Die bundeseinheitlichen Kriterien sind ein wichtiger Schritt für mehr Fairness, Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit", erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner. Das bisherige Verfahren habe zu verständlichem Unmut bei den Landwirten geführt. Für die Messstellen werden nun qualitative Mindestanforderungen definiert und eine Mindestdichte verbindlich festgelegt: eine Messstelle je 50 Quadratkilometer. Für die Ermittlung von roten Gebieten werden künftig nicht nur die Nitratgehalte im Grundwasser, sonderns auch Standortfaktoren - etwa Bodenart oder die Grundwasserbildung - sowie die Emissionen aus der Landwirtschaft in die Berechnung einbezogen.

Der DNR twitterte, dass es höchstens ein erster Schritt sein könne: "ohne geeignetes Monitoring der Maßnahmen werden die Probleme nicht gelöst: es braucht Flächenbindung der Tierhaltung und wirksame Reduktion der Stickstoffüberschüsse!". Ein Bündnis von Umweltverbänden hatte im Juli eine Stellungnahme zur Allgemeinen Verwlatungsvorschrift (AVV) abgegeben.

Von der Europäischen Kommission aus drohte Deutschland eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, falls die Ausweisung der belasteten Gebiete nicht bis zum Jahresende 2020 durch die Länder erfolgt und die Länder nicht auch weitere Gebiete nach einheitlichen Standards einbeziehen.
"Diese einheitlichen Standards werden nun von der Verwaltungsvorschrift vorgegeben. An ihrer Erarbeitung waren in drei Arbeitsgruppen die Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern aus Wasser- und Landwirtschaft von Beginn an gemeinsam beteiligt, um die geforderte Einheitlichkeit zu ermöglichen. Die Anregungen aus einer schriftlichen Verbände- und Länderanhörung wurden aufgegriffen", heißt es aus dem Bundesumweltministerium (BMU). Eine weitere Vorgabe der EU-Kommission wurde laut BMU aufgegriffen, nämlich zusätzlich eutrophierte Gebiete auszuweisen, wenn die landwirtschaftliche Düngung in einem Gebiet zu 20 Prozent zur Phosphorbelastung von Flüssen und Seen beiträgt.

Nun ist der Bundesrat an der Reihe. Die Verwaltungsvorschrift soll aus Sicht der Bundesregierung "möglichst bis Ende September 2020 in Kraft treten", eine Ausweisung belasteter Gebiete soll bis Ende des Jahres erfolgen und dann alle vier Jahre überprüft werden. Die Vorschrift selbst käme in fünf Jahren erneut auf den Prüfstand. [jg]

Pressemitteilung Bundesregierung

Pressemitteilung BMU

Berichterstattung topagrar

Stellungnahme zur AVV vom 10.07.2020 von DNR, DUH, NABU, WWF und Greenpeace

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