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Rechnungshof prüft nachhaltige Wassernutzung in der Landwirtschaft
EU-News | 08.07.2020
#Wasser und Meere #Landwirtschaft und Gentechnik

Rechnungshof prüft nachhaltige Wassernutzung in der Landwirtschaft

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Sprudelnde Fontäne mit hoffentlich sauberem Wasser

Welche Auswirkungen hat die EU-Agrarpolitik auf die nachhaltige Nutzung von Wasser? Sorgen die Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Agrarbereich auf geeignete und wirksame Weise dafür, die lebenswichtige Ressource Süßwasser nachhaltig zu bewirtschaften? Diesen Fragen will der Europäische Rechnungshof (ECA) nachgehen und damit einen Beitrag zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik leisten.

"Landwirte zählen zu den großen Nutzern von Süßwasser, gehören gleichzeitig jedoch auch zu den Ersten, die von Wasserknappheit betroffen sind", sagte Joëlle Elvinger, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. Die Prüfer*innen werden beurteilen, ob die EU-Politiken die nachhaltige Nutzung von Wasser in der Landwirtschaft fördern. Analysiert wird insbesondere,

  • ob die Europäische Kommission die Grundsätze einer nachhaltigen Wassernutzung in die GAP-Vorschriften (2014-2020) aufgenommen hat, und
  • ob die EU-Mitgliedstaaten diese Grundsätze anwenden und Anreize für eine nachhaltige Wassernutzung in der Landwirtschaft setzen.

Mindestens ein Viertel des in der EU entnommenen Süßwassers werde auf landwirtschaftlichen Flächen verwendet. Die Landwirtschaft wirke sich nicht nur auf die Quantität und Verfügbarkeit von Süßwasserressourcen aus, sondern auch auf die Wasserqualität, beispielsweise durch Düngemittel- und Pestizidbelastung. Die wirtschaftliche Tätigkeit und der Klimawandel stellen laut ECA "einen doppelten Druck dar, der dazu führt, dass Wasser in Europa immer knapper wird".

Eng verbunden mit der Agrarpolitik und ihren Auswirkungen auf das Wasser ist die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Deshalb wird der Rechnungshof auch prüfen, wie die Mitgliedstaaten die WRRL-Grundsätze für eine nachhaltige Wassernutzung im Agrarsektor anwenden. Ende Juni hat die EU-Kommission betont, dass die WRRL nicht nur zweckdienlich sei, sondern auch so, wie sie ist, beibehalten werden soll, auch wenn die Ziele vielfach erst zu spät erreicht werden (EU-News 23.06.2020).

Kürzlich hatte der Rat neue Regeln zur Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft genehmigt (EU-News 08.04.2020). Am 5. Juni wurde die Verordnung (EU) 2020/741 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt EU-weit ab dem 26. Juni 2023. Besonders dürregeplagte Regionen setzen auf die Aufbereitung und Verwendung von Gebrauchtwasser. [jg]

Pressemitteilung des ECA

engl. Volltext des Prüfungsvorhabens (PDF, 12 S.): Sustainable use of water in agriculture

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