Freiwilligkeit reicht nicht: EU-Kommission erwägt Lieferkettengesetz
Damit Unternehmen sicherstellen, dass entlang ihrer Lieferkette Menschen und Umwelt nicht zu Schaden kommen, braucht es gesetzliche Vorgaben. Zu dem Schluss kommt eine vergangene Woche von der EU-Kommission veröffentlichte Studie.
Verbindliche Sorgfaltspflichten würden laut der Studie nicht nur dazu führen, dass Menschenrechte und Umweltschutz stärker im Alltagsgeschäft von Unternehmen beachtet würden. Gleichzeitig würden sie auch Rechtssicherheit für Unternehmen schaffen, die bisher nicht bestehe. Entsprechend befürworteten 70 Prozent der im Rahmen der Studie befragten UnternehmensvertreterInnen gesetzliche Regelungen. Ebenso traf ein Vorschlag von Wiedergutmachungen für Geschädigte auf Zustimmung.
Da „Klimaneutralität zu den obersten Prioritäten“ der EU-Kommission gehöre, erklärte EU-Justizkommissar Didier Reynders, die Ergebnisse der Studie „bei der künftigen Arbeit berücksichtigen“ zu wollen.
Die Studie wurde im Rahmen des Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen durchgeführt.
Umwelt- und Menschenrechtsverbände sehen bereits seit Langem die Notwendigkeit verbindlicher Sorgfaltspflichten für Lieferketten auf nationaler und EU-Ebene. Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch, sieht nun insbesondere die deutsche Regierung in der Verantwortung, „mit einem Lieferkettengesetz ambitionierte Maßstäbe zu setzen.“ Ebenso solle sie die EU-Ratspräsidentschaft ab Juli 2020 nutzen, den Prozess auch auf EU-Ebene voranzutreiben.
Auch Friends of the Earth Europe (FOEE) sieht die EU – die sich bisher gerne als "Verfechter der Menschenrechte präsentiere" – in der Pflicht, verstärkt gegen von Unternehmen verursachte Schäden auf der ganzen Welt vorzugehen. „Wir brauchen neue Gesetze, die darüber hinausgehen, dass Unternehmen irgendwelche Punkte auf einer Liste abhaken“, erklärte Jill McArdle, Campaignerin für Unternehmensverantwortung bei FOEE. Die Politik müsse der „Straflosigkeit von Unternehmen ein Ende setzen und den Opfern von Menschenrechts- und Umweltverletzungen den Zugang zur Justiz garantieren.“
Welche Elemente ein Lieferkettengesetz, das Standards für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz vorsieht, enthalten muss, präsentierte das NGO-Bündnis Initiative Lieferkettengesetz vergangene Woche. So sollte der Gesetzgeber „sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen festschreiben“ und Verstöße sanktionieren. Auch müsse es für Betroffene möglich sein, rechtlich gegen Verstöße vorzugehen. [km]
Studie der EU-Kommission: Study on due diligence requirements through the supply chain
Pressemitteilung EU-Kommission