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Neonics-Notfallzulassungen laut EFSA: „OK“, PAN Europe widerspricht
EU-News | 25.11.2021
#Landwirtschaft und Gentechnik #Chemikalien

Neonics-Notfallzulassungen laut EFSA: „OK“, PAN Europe widerspricht

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c. NABU_Helge-May4

Eigentlich sind neonicotiniodhaltige Insektizide in der EU verboten, aber es gibt Ausnahmen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat 17 Notfallzulassungen überprüft und für „begründet“ befunden. Das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN) Europa hält das für einen „Blankoscheck zum Missbrauch“.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat sogenannte Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit eigentlich verbotenen Wirkstoffen bewertet, die elf EU-Mitgliedstaaten im letzten und in diesem Jahr erteilt hatten. Zwischen 2020 und 2021 hatten die jeweiligen Behörden in Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, der Slowakei und  Spanien insgesamt 17 Ausnahmen für die Anwendung neonicotinoidhaltiger Insektizide bei Zuckerrüben stattgegeben. Die EU-Pflanzenschutzmittelverordnung besagt, dass wegen „einer anders nicht abzuwehrenden Gefahr“ für Kulturpflanzen Notfallzulassungen erteilt werden können. Die EFSA kam letzte Woche zu dem Schluss, dass die Notfallzulassungen in allen 17 Fällen begründet waren, entweder weil es keine alternativen Mittel beziehungsweise keine chemischen oder nicht chemischen Methoden gab oder weil das Risiko bestand, dass die Schädlinge gegenüber verfügbaren alternativen Mitteln resistent werden könnten.

2018 war die Anwendung von Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin im Außenbereich in der EU verboten worden, die Zulassung von Thiacloprid wurde 2020 nicht verlängert. Die neonicotiniodhaltigen Wirkstoffe gelten als besonders gefährlich für die Bienengesundheit oder – im Falle von Thiacloprid – für das Grundwasser.  

Das Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) Europa kritisierte die Entscheidung harsch: „Die EFSA gibt den Mitgliedstaaten einen Blankoscheck, damit sie das System der giftigen Ausnahmeregelungen weiter missbrauchen können.“ Dass die Behörde für alle 17 Ausnahmeregelungen grünes Licht gegeben habe, sei nach einer ähnlichen Entscheidung 2018 „einmal mehr eine sehr schlechte Arbeit“, die „ihre begrenzte wissenschaftliche Kompetenz“ bestätige. Zum zweiten Mal habe die EFSA eine Reihe von Fragen an die Mitgliedstaaten gestellt, es aber versäumt, die tatsächliche Notwendigkeit einer Ausnahmeregelung auf lokaler Ebene und das Vorhandensein von Alternativen ordnungsgemäß zu untersuchen.

Martin Dermine, Bienenexperte und politischer Referent bei PAN Europe, sagte: „Die Beweise zeigen, dass die Mitgliedstaaten weder ihre Arbeit gemacht noch die agronomischen Gründe für die Anträge der Industrie auf Ausnahmeregelungen geprüft haben: eine echte Gefahr für die Kulturen, für die es keine wirksamen Alternativen gibt. Die Mitgliedstaaten missbrauchen das System der Ausnahmeregelungen, um giftige Pestizide über Jahre hinweg auf dem Markt zu halten.“ PAN Europe ist inzwischen den Rechtsweg gegangen, das mit den Klagen befasste belgische Gericht hat wiederum den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung gebeten. Das Netzwerk hofft, dass der EuGH die Situation bereinigt, denn es gebe sowohl chemische als auch nicht chemische Alternativen zu Neonicotinoiden. Die Vorgehensweise der EFSA verhindere den systemischen Wandel, den die Landwirtschaft brauche. [jg]

EFSA: Neonicotinoide: EFSA bewertet Notfallanwendungen bei Zuckerrüben im Zeitraum 2020-2021
 
PAN Europe: Neonicotinoids: EFSA gives a blank cheque to Member States to keep abusing the toxic derogations’ system
 

BUND zur Glyphosat-Konsultation

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Der BUND hat sich an der öffentlichen Konsultation der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA und der Europäischen Chemikalienagentur ECHA zu Glyphosat beteiligt, die am 22. November auslief. Nach Ansicht der Umweltorganisation und basierend auf wissenschaftlichen Daten wirke sich das Mittel negativ auf die Biodiversität aus und sei eine Gefahr für die menschliche Gesundheit. Deshalb dürfe es nach 2022 in der Europäischen Union nicht wieder zugelassen werden. In der EU sei die Genehmigung von Pestizid-Wirkstoffen zeitlich begrenzt und müsse in regelmäßigen Abständen von der EU überprüft werden. Die im Jahr 2017 für fünf Jahre verlängerte Zulassung von Glyphosat laufe Ende 2022 aus. Weiterlesen

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