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Deutscher Kohleausstieg: finanzielle Entschädigung auf dem Prüfstand
EU-News | 03.03.2021
#Klima und Energie #EU-Umweltpolitik

Deutscher Kohleausstieg: finanzielle Entschädigung auf dem Prüfstand

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c. Ralf Vetterle | Pixabay

Die EU-Kommission will prüfen, ob die von Deutschland geplanten Entschädigungszahlungen für die vorzeitige Stilllegung von Braunkohlekraftwerken mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

Zu diesem Zweck leitete die EU-Exekutive am Dienstag eine Untersuchung ein. Es geht um insgesamt 4,35 Milliarden Euro, die die Bundesregierung als Entschädigungsleistung an die Energiekonzerne RWE und LEAG auszahlen will. Mit dieser Summe sollen sowohl entgangene Gewinne als auch zusätzliche Tagebaufolgekosten kompensiert werden.

Der schrittweise Ausstieg aus der Braunkohleverstromung trage zwar zum europäischen Grünen Deal bei, räumte Brüssel ein. Der Ausgleich für den vorzeitigen Ausstieg müsse aber auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt werden, äußerte die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin Margrethe Vestager. „Die uns bisher zur Verfügung stehenden Informationen erlauben es uns nicht, dies mit Sicherheit zu bestätigen. Daher leiten wir dieses Prüfverfahren ein“, begründete die Kommissarin die Entscheidung.

Für die Umweltrechtsorganisation Client Earth kam dieser Schritt offenbar nicht überraschend. Juristin Ida Westphal verdeutlichte: „Die Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens bestätigt aus unserer Sicht, dass die Bundesregierung bei der Vereinbarung der Braunkohleausstiegsentschädigung nicht sorgfältig gearbeitet hat und nun ihre Annahmen für die Entschädigungen untermauern muss. Wir haben erhebliche Zweifel, dass diese gut genug sind, um die Entschädigungssummen zu rechtfertigen.“

Client Earth könne nach wie vor nicht nachvollziehen, wie die Bundesregierung „derartige Summen an eine Industrie rechtfertigt, die ihren Untergang schon lange am Horizont sehen konnte und entsprechend hätte planen müssen.“

Die Europaabgeordnete Jutta Paulus (Grüne/EFA, Deutschland) begrüßte die eingeleitete Prüfung ausdrücklich. Ihrer Ansicht nach wurden „entgegen aller wirtschaftlichen Prognosen und ohne Berücksichtigung der zu erwartenden hohen Preise für CO2-Zertifikate“ durch das Bundeswirtschaftsministerium „märchenhafte Summen für angeblich entgangene Gewinne ausgerechnet und als Mindestentschädigung angesetzt.“

Wann mit einem Ergebnis des Prüfverfahrens zu rechnen ist, steht noch nicht fest.

EU-Kommission: Staatliche Beihilfen: Kommission prüft von Deutschland geplante Entschädigung für Stilllegung von Braunkohlekraftwerken 

Client Earth Deutschland: Anlass zur Sorge für Braunkohlebetreibende: Kommission sieht Nachholbedarf und eröffnet formales Prüfverfahren 

MdEP Jutta Paulus: Zuviel Geld für deutschen Kohleausstieg? Kommission leitet eingehende Untersuchung ein. 

Redakteurin: Ann Wehmeyer

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