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Mehr Qualität im Naturschutz und bei entwaldungsfreien Lieferketten
EU-News | 11.05.2021
#Wald #Biodiversität und Naturschutz

Mehr Qualität im Naturschutz und bei entwaldungsfreien Lieferketten

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c. Maria Bossmann

In einem offenen Brief an die EU-Institutionen haben die im Europäischen Habitat-Forum organisierten Umweltverbände wie das Europäische Umweltbüro (EEB) die vollständige Umsetzung der Naturschutzverpflichtungen in der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 gefordert. Eine andere Gruppe - darunter Greenpeace, WWF und Client Earth - hat Empfehlungen gegeben, wie die EU gewährleisten kann, dass nur Produkte aus entwaldungsfreien Lieferketten auf den Markt kommen.

"Schutz in großem Maßstab" – wie die EU ihre Naturschutzverpflichtungen erfüllen kann

In der vergangenen Woche haben EU-Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans, EU-Umweltkommisssar Virginijus Sinkevičius, der Berichterstatter zur EU-Biodiversitätsstrategie im EU-Parlament Cesar Luena sowie der portugiesische Umweltminister João Pedro Matos Fernandes Post erhalten.

Gemeinsam mit anderen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) im Europäischen Habitat-Forum hat das Europäische Umweltbüro (EEB) die vollständige Umsetzung der Naturschutzverpflichtungen in der Biodiversitätsstrategie eingefordert. Die informelle NGO-Koalition mahnte einen verbesserten "Schutz in großem Maßstab", die Wiederherstellung von Natur und ausreichend finanzielle Mittel an. Biodiversitätsziele müssten besser in andere Politikbereiche wie Landwirtschaft, Meeres- und Energiepolitik integriert werden. Vor allem sei das derzeitige Netzwerk von gesetzlich geschützten Gebieten nicht ausreichend groß, repräsentativ, verbunden und effektiv genug, um die biologische Vielfalt vor Belastungen zu schützen. Die Vergrößerung und das effektive Management von Schutzgebieten werde nicht nur der Natur und den bedrohten Lebensräumen und Arten zugute kommen, sondern auch erhebliche sozioökonomische und klimatische Vorteile bringen, so die Organisationen. Die Koalition hat Empfehlungen formuliert, wie die Naturschutzverpflichtungen in der Biodiversitätsstrategie umgesetzt werden sollten:  

  • so schnell wie möglich, spätestens aber bis 2030, ein ökologisch kohärentes, gut verbundenes, repräsentatives, gerechtes und gut verwaltetes Netzwerk von Schutzgebieten und andere wirksame gebietsbezogene Schutzmaßnahmen schaffen;
  • alle Schutzgebiete (bestehende und neue) effektiv managen, damit sie der biologischen Vielfalt und der Bereitstellung von damit verbundenen Ökosystemleistungen dienen, denn immer noch zu viele Schutzgebiete in Europa seien reine "Papiertiger" und würden intensiv für Land-, Forst- oder Fischereiwirtschaft genutzt;
  • der Verpflichtung, zusätzliche Schutzgebiete auszuweisen, um mindestens 30 Prozent der Land- und Meeresflächen zu erreichen, nachkommen; außerdem das Natura-2000-Netzwerk als Priorität vervollständigen und zusätzliche Ausweisungen für Rote-Liste- und andere wichtige Arten und Lebensräume, die nicht von der EU-Habitat-Richtlinie abgedeckt sind wie wildlebende Bestäuber, veranlassen;
  • das 30-Prozent-Schutzgebietsziel durch Maßnahmen zur Verbesserung der Vernetzung und Widerstandsfähigkeit der Gebiete ergänzen, da die Fragmentierung von Lebensräumen und die Zersplitterung von Schutzgebieten ein Hauptfaktor für den Verlust der biologischen Vielfalt ist; mindestens 10 Prozent der Land-, Süßwasser- und Meeresflächen der EU streng schützen, einschließlich der relevanten marinen Schlüsselgebiete für die biologische Vielfalt;
  • strenger Schutz mit eingriffsfreiem Management und Schutz natürlicher Prozesse für empfindliche, biodiversitäts- und kohlenstoffreiche Gebiete, einschließlich naturnaher Graslandschaften und Moorgebiete; alle extraktiven und lebensraum- oder artenschädigenden Aktivitäten müssen in diesen Gebieten ausgeschlossen werden;
  • alle verbleibenden Primär- und Altwälder streng schützen und - solange der Prozess der Definition und Kartierung dieser Wälder läuft - Abholzungsmoratorien für Gebiete mit altem Waldbestand beschließen;
  • Schutzgebietsziele müssen sowohl auf nationaler als auch auf biogeografischer Ebene erreicht werden;
  • eine wirksame Beteiligung von Interessengruppen und das Respektieren der Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, ist in allen Phasen des Schutzgebietsmanagements entscheidend, von der Ausweisungsphase bis hin zu Management, Monitoring und Berichterstattung.

Die EU-Kommission müsse als Hüterin der Verträge die Durchsetzung des EU-Umweltrechts deutlich verstärken, im Einklang mit der Verpflichtung der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und den allgemeinen Green-Deal-Zielen. Dies müsse einhergehen mit einer Aufstockung der Ressourcen und Kapazitäten innerhalb der Kommission. Die Mitgliedstaaten müssten die Umsetzung aller bestehenden rechtlichen Verpflichtungen aus Vogelschutz- und Habitat-Richtlinie, Wasserrahmenrichtlinie und Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie verbessern. Außerdem müssten sie die Naturschutzverpflichtungen in der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 unverzüglich umsetzen.

Schutz für Wälder, Ökosysteme und Menschenrechte per Verordnung

Ein gemeinsames Briefing zur geplanten Gesetzgebung für eine möglichst ohne Waldverluste auskommende Lieferkette hat ein Bündnis aus Wald- und Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace, ClientEarth, Conservation International - EU Office, Environmental Investigation Agency, Global Witness, Fern und WWF EU Policy Office veröffentlicht.

Die Europäische Kommission will im Juni 2021 einen Legislativvorschlag zu veröffentlichen, um das Risiko von Entwaldung und Waldschädigung im Zusammenhang mit Produkten, die auf den Markt der Europäischen Union gebracht werden, zu minimieren. Das Briefing "The future EU Regulation to address the forest, ecosystem, and human rights impacts associated with products placed on the EU market" liefert entsprechende Empfehlungen aus Sicht von Nichtregierungsorganisationen (NGOs).

Die NGOs halten es für unerlässlich, dass die Kommission eine Verordnung vorschlägt, um einen verbindlichen produktbasierten Sorgfaltsrahmen zu schaffen. Unternehmen, die Waren mit großem Risiko für Wälder und Ökosysteme auf dem EU-Markt platzieren, müssen sicherstellen, dass ihre Produkte strenge Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen. Somit müssten die Auswirkungen auf die Menschenrechte, die Abholzung, die Schädigung von Wäldern und die Umwandlung oder Schädigung von anderen natürlichen Ökosystemen als Wäldern streng geprüft werden - nur wenn das Risiko "vernachlässigbar" sei, dürften Produkte auf den Markt kommen. Auch Finanzinstitute müssten entsprechenden Sorgfaltspflichten unterliegen, um sicherzustellen, dass keine Finanzierungen in Geschäftsaktivitäten fließen, die die Nachhaltigkeitsanforderungen nicht erfüllen.

Die Verordnung sollte für eine umfassende Liste von Wald- und Ökosystem-Risikorohstoffen gelten, die nach objektiven und wissenschaftlich fundierten Kriterien identifiziert werden sollten, wobei die Möglichkeit besteht, diese Liste zu überprüfen und in Zukunft weitere Rohstoffe hinzuzufügen, wenn sie die entsprechenden Kriterien erfüllen. Die erste Liste sollte mindestens Nutztierprodukte (wie Rindfleisch, Leder und Geflügel), Soja, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und Mais enthalten.

Um wirksam zu sein, sollte die Verordnung außerdem Anforderungen an die Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Lieferkette sowie einen umfassenden Durchsetzungsrahmen festlegen, der Folgendes umfassen sollte:

  • verhältnismäßige Strafen, die streng genug sind, um von der Nichteinhaltung abzuschrecken,
  • ein Netz gut ausgestatteter zuständiger Behörden, die proaktiv Überprüfungen und Kontrollen durchführen,
  • wirksame Beschwerdemechanismen und Überprüfungsverfahren in den EU-Mitgliedstaaten,
  • das Recht für Dritte, vor EU-Gerichten Rechtsmittel einzulegen, wenn sie durch die im Vorschlag angesprochenen negativen Auswirkungen oder die Nichteinhaltung seiner Anforderungen geschädigt werden.

Neben der Gesetzgebung müsse die EU weitere Maßnahmen ergreifen, um die Ursachen für die Zerstörung von Wäldern und Ökosystemen und die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen. Insbesondere empfehlen die Unterzeichner der EU, Regierungen, die Zivilgesellschaft, Kleinbäuer*innen, indigene Völker und lokale Gemeinschaften in den Erzeugerländern zu unterstützen und ihren Dialog mit anderen Verbraucherländern zu intensivieren. Darüber hinaus müsse die Politik eine gesündere und nachhaltigere Ernährung einschließlich deutlich weniger Fleisch- und Milchprodukten in der EU durchsetzen. [jg]

Offener Brief European Habitat Forum an die EU-Institutionen

Pressemitteilung Greenpeace: Joint NGO briefing on EU forest & ecosystem law  sowie Briefing der NGOs

Biodiversitätsschädigende Subventionen

Wie schädliche Anreize die biologische Vielfalt gefährden – neue Studie

Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) hat im Auftrag des Umweltdachverbands DNR eine Kurzstudie zu umweltschädlichen Subventionen in Deutschland erarbeitet. Vielfach haben die finanziellen Anreize auch europäischen Urspung. Laut der Studie gehören zu den bedeutenden biodiversitätsschädigenden Subventionen die Direktzahlungen der EU-Agrarpolitik mit bis zu 4,85 Milliarden Euro pro Jahr. Auch die Fischerei wird in Deutschland durch EU-Subventionen unterstützt und durch nationale Programme ergänzt. Weiterlesen

Webinar-Mitschnitt

"Bringing Nature back through LIFE"

Die umfangreichen Erfahrungen des LIFE-Programms im Bereich der Naturwiederherstellung mit besonderem Fokus auf die Niederlande waren Thema eines vom EU-Abgeordneten und stellvertretenden Vorsitzenden des Umweltausschusses Bas Eickhout (Grüne, Niederlande) moderierten Webinars am Montag. Zusammen mit Vertreter*innen der EU-Kommission und Sprecher*innen von niederländischen Organisationen wurde auch die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, die rechtlich verbindlichen Ziele für die Naturwiederherstellung sowie das Ziel der EU, ein transeuropäisches Naturnetzwerk aufzubauen, diskutiert. Videomitschnitt  (YouTube)

Slowakei verbietet Wolfsjagd

31 Nichtregierungsorganisationen sammelten 51.000 Unterschriften

Ab dem 1. Juni 2021 ist der Wolf in der Slowakei eine vollständig geschützte Art. Das heißt, die Wolfsjagd ist verboten. Das meldet der WWF Zentral- und Osteuropa (WWF CEE) in einer "breaking news". Eine Kampagne für den vollständigen Schutz der Wölfe war zuvor von 31 Nichtregierungsorganisationen unterstützt worden, die in einer gemeinsamen Petition zum Stopp der Wolfsjagd mehr als 51.000 Unterschriften gesammelt hatten. Die jährliche Wolfsjagdquote wird vom Landwirtschaftsministerium festgelegt. Für die Saison 2020-2021 (1. November bis 15. Januar) genehmigte das Ministerium die Jagd auf 50 Wölfe. Die Quote für das Vorjahr betrug 35 Individuen. Weiterlesen

Wildtierschutzkampagne

"Keine Jagd ohne vernünftigen Grund"

Die im DNR organisierten Tierschutzorgansiationen Deutscher Tierschutzbund, bmt, AGA und ETN unterstützen die Kampagne www.stopkilling.info vom Verein Wildtierschutz Deutschland. Die Kampagne will Öffentlichkeit dafür schaffen, dass es für die Jagd bei den meisten Tierarten keinen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes gibt. Die Kampagne rückt verschiedene Schwerpunkte in den Fokus: den Abschuss von Haustieren, die Fuchsjagd und die Vogeljagd. Anlass sind die aktuellen Novellierungen des Bundesjagdgesetzes und des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes. Weiterlesen

#AmericaTheBeautiful

Biden-Administration unterstützt 30x30-Ziel

Das "wunderschöne Amerika" soll geschützt werden. Das ist einem neuen Bericht zu entnehmen, der bis 2030 30 Prozent der US-Landflächen und -Gewässer unter Schutz stellen will. Erarbeitet haben ihn das US-Innenministerium, das US-Landwirtschaftsministerium, das US-Handelsministerium und der Council on Environmental Quality. Der Bericht mit dem Titel "Conserving and Restoring America the Beautiful" wurde der nationalen Klimaschutzgruppe (National Climate Task Force) vorgelegt. Er könnte ein wichtiges Signal der US-Regierung für den UN-Biodiversitätsgipfel im Oktober werden. Weiterlesen

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