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EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Nichteinhaltung der Habitat-Richtlinie
EU-News | 18.02.2021
#Emissionen #EU-Umweltpolitik #Biodiversität und Naturschutz

EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Nichteinhaltung der Habitat-Richtlinie

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© Pixabay/pixel2013
Justitia

Nicht wenige Mitgliedstaaten erhielten heute Aufforderungsschreiben oder Klageschriften von der EU-Kommission, weil sie EU-weite Naturschutzvorgaben nicht ordnungsgemäß umsetzen. Auch Industrieemissionen, Lärmschutz und Abwasserbehandlung standen auf der Liste der Verfahren.

Die Vertragsverletzungspaket von Februar beinhaltet insgesamt elf Verfahren im Umweltbereich. Das aus deutscher Sicht relevanteste ist sicherlich die Klage gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der Verpflichtungen im Rahmen der Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Deutschland habe weder ausreichend Schutzgebiete ausgewiesen, noch ausreichende Erhaltungsziele und -maßnahmen festgelegt. Für einige dieser Maßnahmen ist die Umsetzungsfrist bereits seit mehr als zehn Jahren abgelaufen. Nach mehreren Aufforderungsschreiben in den Jahren 2015, 2019 und 2020, die FFH-Richtlinie endlich umzusetzen, sieht die EU-Kommission nun offenbar keinen anderen Weg mehr, die Bundesregierung zum Handeln zu bewegen. Das auf nationaler Ebene zuständige Bundesumweltministerium (BMU) bestätigte, dass noch nicht alle FFH-Gebiete rechtlich abgesichert sind und weiterhin für etwa 15 Prozent der Gebiete keine Erhaltungsmaßnahmen festgelegt wurden. Die Veröffentlichung der fehlenden Managementpläne, die ebenfalls Bestandteil der Klage sind, sei „geplant“, so das BMU in einer Pressemitteilung. Die Festlegung konkreter Schutzziele würde jedoch „einen immensen finanziellen und verwaltungstechnischen Aufwand bedeuten“ und sich „vermutlich über viele Jahre hinziehen.“ Deshalb lehnen das BMU und die Bundesländer diese Forderung der EU-Kommission als „rechtlich zu weitgehend“ ab. Der Nabu forderte die Bundesländer auf, die Vorgaben umzusetzen. Zudem sei eine ausreichende Finanzierung für Naturschutzmaßnahmen notwendig.

Noch keine Klage, aber ein Aufforderungsschreiben erhielt Litauen, das die Verpflichtungen der FFH-Richtlinie ebenfalls nicht ausreichend umgesetzt hat. Für 406 Gebiete sei die Frist für den Abschluss erforderlicher Maßnahmen verstrichen. Ebenfalls fehlten ausreichend detaillierte und quantifizierte Erhaltungsziele und -maßnahmen. Auch Polen hinkt bei der Umsetzung von Umweltrecht hinterher: Die EU-Kommission fordert das Land auf, das Białowieża-Urteil des EuGH innerhalb der nächsten zwei Monate umzusetzen. Andernfalls drohe eine erneute Klage. Der EuGH hatte 2018 geurteilt, dass Polen Natur- und Vogelschutzverpflichtungen im Białowieża-Nationalpark nicht eingehalten hatte. Der Waldbewirtschaftungsplan für den Nationalpark hatte keine erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen für geschützte Arten enthalten (siehe EU-News vom 17.04.2018). Bis heute habe Polen den Plan nicht ausreichend nachgebessert. Auch in Spanien ist die Umsetzung der FFH-Richtlinie ein Problem: Das Land wurde von der EU-Kommission dazu aufgefordert, weitere Maßnahmen zum Schutz und Management des Natura-2000-Gebietes Delta del Llobregat zu ergreifen. Die Ökosysteme in dem Gebiet seien durch große Infrastrukturprojekte gefährdet.

Frankreich hat derweil Probleme mit der Umsetzung der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Die EU-Kommission forderte die Regierung in Paris mit einem ergänzenden Aufforderungsscheiben auf, die Umsetzung in den Behörden zu verbessern. Auch Zypern habe Teile der Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt und müsse nun dafür sorgen, dass der Öffentlichkeit Informationen zu verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Überprüfungsverfahren zugänglich gemacht werden.

Rumänien erhielt heute ein Aufforderungsschreiben, weil es nach Ansicht der Kommission seine Vorschriften über Industrieemissionen verbessern muss. Die rumänische Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie sei aufgrund niedriger oder fehlender Sanktionen nicht ausreichend. Zudem würden die Vorschriften auf Verwaltungsebene nicht kohärent umgesetzt.

Auch im Bereich der Luftqualität hinken viele Mitgliedstaaten dem EU-Recht offenbar hinterher. Die Slowakei werde von der EU-Kommission wegen schlechter Luftqualität verklagt. Die Feinstaubbelastung in der Slowakei sei anhaltend zu hoch und die von der Regierung vorgelegten Maßnahmen seien nicht ausreichend, um die Verschmutzung zu verringern. An Belgien, Tschechien und Polen richtete die EU-Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme, weil die schädlichen Emissionen in diesen Ländern weiterhin über den Grenzwerten der EU-Luftqualitätsrichtlinie lägen und die nationalen Luftqualitätspläne nicht genügten, um die Situation absehbar zu verbessern.

Die EU-Kommission reichte außerdem Klage gegen Polen ein, weil das Land die in der Lärmschutzrichtlinie vorgesehenen Aktionspläne für viele Gebiete nicht fristgerecht eingereicht habe. Bereits vorgelegte Aktionspläne seien zudem nicht EU-rechtskonform.

Eine weitere Klageschrift aus Brüssel erhielt auch Slowenien, da vier slowenische Gemeinden die Anforderungen der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser nicht erfüllen.

Die EU-Kommission leitet regelmäßig rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten ein, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. [km]

Vertragsverletzungsverfahren im Februar: Die wichtigsten Beschlüsse

Pressemitteilung der EU-Komission: Kommission beschließt, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen mangelhafter Umsetzung der Habitat-Richtlinie zu verklagen

Pressemitteilung des Nabu

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