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Rechnungshof bemängelt Maßnahmen für nachhaltige Investitionen
EU-News | 21.09.2021
#Klima und Energie #EU-Umweltpolitik #Nachhaltigkeit

Rechnungshof bemängelt Maßnahmen für nachhaltige Investitionen

Nach Ansicht der EU-Rechnungsprüfer*innen fehlt der EU ein einheitlicher Plan, um nachhaltige Investitionen am Finanzmarkt zu fördern.

Zwar habe die EU-Kommission den Fokus „richtigerweise“ darauf gelegt, transparent zu machen, welche wirtschaftlichen Aktivitäten überhaupt als nachhaltig gelten sollen und wie Finanzakteure über Nachhaltigkeit Bericht erstatten. Jedoch bezeichneten die Rechnungsprüfer*innen Maßnahmen, um die sozialen und umweltbezogenen Kosten nicht nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten zu berücksichtigen, als „unzureichend“.

Außerdem gab es Verzögerungen, insbesondere bei der Erarbeitung des Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten. Diese sogenannte EU-Taxonomie soll die Grundlage für die Kennzeichnung von Finanzprodukten und für die standardisierte Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen bei Unternehmen bilden.

Darüber hinaus müsse die Kommission aus Sicht des Rechnungshofes einheitliche Nachhaltigkeitskriterien für Investitionen anwenden, die aus dem EU-Haushalt finanziert werden. Auch müsse mehr getan werden, um überhaupt nachhaltige Investitionsmöglichkeiten zu schaffen.

Der Rechnungshof empfiehlt der Kommission unter anderem, durch einen Preis für Treibhausgasemissionen besser zu einem nachhaltigen Finanzwesen beizutragen. Ebenso sollten der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (do no significant harm, DNSH) und die Kriterien der EU-Taxonomie konsequent auf den gesamten EU-Haushalt angewendet werden.

EU-Taxonomie: Gas und Kernenergie sind die Streitthemen

Zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Mitgliedstaaten herrschen sehr unterschiedliche Auffassungen vor, welche Arten von Investitionsprojekten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden sollen. Eine Entscheidung über den Status von fossilem Gas und Atomkraft hatte die Kommission im April vertagt, als sie erste technische Kriterien für die Ziele „Klimaschutz” und „Anpassung an den Klimawandel” veröffentlichte (EU-News vom 22.04.2021).

Am Montag hatte der französische Botschafter in Tschechien Alexis Dutertre auf Twitter verlauten lassen, dass sich Frankreich und Tschechien gemeinsam dafür einsetzen wollten, sowohl fossiles Gas als auch Atomenergie als nachhaltige Investitionen zu klassifizieren. Beide Länder übernehmen zusammen mit Schweden ab 01. Januar 2022 die Trioratspräsidentschaft. Frankreich hat den Ratsvorsitz im ersten Halbjahr 2022 inne. Es folgen Tschechien in der zweiten Jahreshälfte 2022 und Schweden zu Beginn des Jahres 2023. In Frankreich findet zum Zeitpunkt der EU-Ratspräsidentschaft die Präsidentschaftswahl statt.

ECA: Sonderbericht 22/2021: Nachhaltiges Finanzwesen: EU muss kohärenter vorgehen, um Finanzmittel in nachhaltige Investitionen umzulenken 

Alexis Dutertre auf Twitter 

Redakteurin: Ann Wehmeyer

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