Menü
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen
Startseite
Aktuelles & Termine
Aktuelles & EU-News
Vorläufige Einigung auf Änderungen der Aarhus-Verordnung
EU-News | 13.07.2021
#EU-Umweltpolitik

Vorläufige Einigung auf Änderungen der Aarhus-Verordnung

Rubrik_Politik_und_Recht_.Pixabay_justitia-2597016_1920
© Pixabay/pixel2013
Justitia

Die Verhandlungsführer*innen von EU-Parlament, Ministerrat und EU-Kommission haben sich am Montag auf Änderungen der Aarhus-Verordnung verständigt. Sie regelt den Zugang zu Informationen und zu Gerichten im Umweltbereich für Einzelpersonen und Organisationen in der EU.

Was steht drin?

Kern des erzielten Kompromisses ist, die Überprüfung von Verwaltungsakten zu erweitern. Bislang sei es nur möglich, eine Überprüfung von Verwaltungsakten zu beantragen, die speziell zur Verfolgung umweltpolitischer Ziele beitragen. Mit der Neufassung der Verordnung soll jeder Verwaltungsakt, der gegen das EU-Umweltrecht verstößt, einer Überprüfung unterzogen werden können, unabhängig von seinen politischen Zielen.

Die Klagebefugnis soll nicht nur für Nichtregierungsorganisationen (NGOs), sondern künftig auch für EU-Bürger*innen gelten – unter bestimmten Bedingungen. Sie müssen entweder nachweisen, dass ihre Rechte durch den Verstoß gegen das Umweltrecht beeinträchtigt und dass sie vom Verstoß direkt betroffen seien. Oder sie müssen ein „ausreichendes öffentliches Interesse“ nachweisen. Zudem müsse der Antrag auf Prüfung von Verwaltungsakten von mindestens 4.000 Bürger*innen aus mindestens fünf EU-Mitgliedstaaten (mindestens 250 Personen je EU-Land) unterstützt werden. In beiden Fällen müssen die Antrag stellenden Personen dem Ministerrat zufolge durch eine NGO oder eine*n Rechtsanwält*in vertreten sein.

Überdies sollen die Kosten von Verfahren begrenzt werden, um NGOs und Einzelpersonen einen „erschwinglicheren Zugang zur Justiz“ zu ermöglichen. Die EU-Institutionen sollen laut EU-Parlament nur die Erstattung „angemessener Kosten“ verlangen.

Alle EU-Organe und -Einrichtungen sollen außerdem dazu verpflichtet werden, Überprüfungsanträge von Personen und NGOs und die entsprechenden Entscheidungen zu veröffentlichen.

Die Ausnahme für Verwaltungsakte, die staatliche Beihilfen betreffen, soll in der revidierten Verordnung beibehalten werden. Diese Frage behandele „in einem anderen Fall“ der UN-Ausschuss, der die Einhaltung der Aarhus-Konvention überwacht (Aarhus Convention Compliance Comittee, ACCC), erklärte der Rat der EU.

Die EU-Kommission soll bis Ende 2022 eine Analyse vorlegen, die die Auswirkungen der Feststellungen des UN-Ausschusses über die Notwendigkeit, den Bürger*innen Zugang zu Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren zu gewähren, untersucht. Falls Handlungsbedarf identifiziert werde, soll die Kommission bis Ende 2023 Maßnahmen zur Lösung der Probleme vorschlagen.

Reaktionen auf den Kompromiss

EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius schrieb auf Twitter: „Es ist vollbracht! Vorläufige politische Einigung über die Revision der Aarhus-Verordnung! Großer Schritt vorwärts für Umweltrechtsstaatlichkeit & für mehr öffentliches Vertrauen in die Institutionen der Europäischen Union! Unser Fokus wird sein, es richtig umzusetzen!“

Für Harriet Mackaill-Hill vom Climate Action Network (CAN) Europe ist das Glas halb voll. Die Klimaschutzorganisation habe mehr erwartet. „Während wir die Einbeziehung von Verwaltungsakten sehr begrüßen, sind wir besorgt über das massive Schlupfloch, das dadurch entsteht, dass Entscheidungen über staatliche Beihilfen aus dem Anwendungsbereich herausgenommen werden. Zusätzlich zu diesem Schlupfloch behindert die lange Liste von quasi unmöglichen Kriterien, die der Einzelne erfüllen muss, die Schaffung der dringend benötigten Umweltgerechtigkeit in der EU“, so Mackaill-Hill weiter. Die Verletzung der Aarhus-Konvention werde nicht behoben.

Welche Möglichkeiten es gibt, sich auf EU-Ebene für den Umweltschutz einzusetzen und Einfluss auf Umweltpolitik sowie relevante Rechtssetzungsprozesse zu nehmen, erläutert das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) in vier Kurzfilmen. Insbesondere drehen sie sich um die Bedeutung der Aarhus-Konvention und die Informations-, Beteiligungs- und Klagerechte Einzelpersonen auf EU-Ebene.

Rück- und Ausblick

Eine Überarbeitung der Aarhus-Verordnung (EU-News vom 23.04.2021), die die internationale Aarhus-Konvention in europäisches Recht umsetzt, war notwendig geworden, da der ACCC Mängel bei der Umsetzung festgestellt hatte. In einer Empfehlung an die Kommission hatte der ACCC dieses Jahr angemahnt, dass die EU gegen Artikel 9 (3) der Aarhus-Konvention verstößt, wenn sie keinen Zugang zu Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren gewährleistet, um Entscheidungen der Kommission über staatliche Beihilfemaßnahmen anzufechten, die gegen das Unionsrecht im Umweltbereich verstoßen.

Der nun erlangte Kompromiss in den informellen Trilogverhandlungen muss noch formal von EU-Parlament und Rat der EU bestätigt werden, bevor die überarbeitete Verordnung in Kraft treten kann.

Im Herbst findet das nächste Treffen der Vertragsstaaten der Konvention statt.

EU-Parlament: MEPs reach deal to ensure access to environmental justice for EU citizens 

Rat der EU: Council and Parliament reach provisional deal on access to justice in environmental matters 

EU-Umweltkommissar Sinkevicius auf Twitter 

CAN Europe: Aarhus Regulation revision broadened the scope of acts that can be challenged in court, but still limits access to justice. 

UfU: Europäische Umweltpolitik beeinflussen – neue Kurzfilme 

Redakteurin: Ann Wehmeyer

Das könnte Sie interessieren

Green Deal
EU-News | 19.04.2024

#EU-Umweltpolitik #Kreislaufwirtschaft #Mobilität #Wasser und Meere #Wirtschaft

EU-Gipfel: Geopolitik, Binnenmarkt und (k)eine strategische Agenda

Das Treffen der Staats- und Regierungsoberhäupter am 17. und 18. April endete mit Schlussfolgerungen zur Ukraine, zum Nahen Osten, zur Türkei und einem neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit. Ein vorher durchgesickerter Entwurf für die strategische Agenda erntete harsche Kritik....