Whistleblowing in der EU hat seine Tücken
Anlässlich des Welttages der Pressefreiheit am 2. Mai hat das Europäische Umweltbüro (EEB) angemahnt, dass es Personen, die Umwelt- oder andere Schäden und Missstände aufdecken, in einigen EU-Ländern an rechtlichem Schutz fehle.
Als Grund nannte der Umweltverband Verzögerungen in den EU-Mitgliedstaaten, die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Bis zum 17. Dezember dieses Jahres sollen alle EU-Länder diese Richtlinie umsetzen.
Der am Montag veröffentlichte Bericht „Whistleblowing law in 2021, a quick guide“ zeige eine Momentaufnahme des bestehenden rechtlichen Schutzes in Belgien, Deutschland, England und Wales, Frankreich, Italien und Spanien. Es wurden Gerichtsdokumente untersucht, um zu messen, wie aktiv Staatsanwaltschaften und wie nachsichtig Gerichte seien, erklärte das EEB. Zentrales Ergebnis: Beamt*innen, Angestellte in Unternehmen und Journalist*innen, die kriminelles oder anderes Fehlverhalten im öffentlichen Interesse aufdecken, können in Deutschland mit bis zu fünf Jahren und in Spanien mit bis zu sieben Jahren Gefängnis bestraft werden. In Frankreich, Italien und Großbritannien seien Whistleblower dagegen weitgehend geschützt.
Für das Personal der Europäischen Union wiederum gelte die EU-Personalverordnung, die das EEB als „blasse Imitation der Whistleblower-Richtlinie“ bezeichnet. Die EU-Institutionen werden von der kommenden Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie ausgenommen bleiben.
EEB: Whistleblowing law in 2021, a quick guide
Redakteurin: Ann Wehmeyer