Aktuelle umweltrelevante Konsultationen: Überblick vom 15.07.2021
Im Juli: Quecksilber in Lampen (RoHS-Ausnahmen)
In einer Reihe von Konsultationen sammelt die EU-Kommission Input zu Ausnahmen von der Richtlinie zur Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS). Konkret geht es um Quecksilber in verschiedenen Lampen:
Bis 15. Juli: Mercury in single capped (compact) fluorescent lamps for special purposes
Bis 16. Juli:
- Gefährliche Stoffe – Ausnahme für die Verwendung von Quecksilber in Lampen für allgemeine Beleuchtungszwecke mit einer Lebensdauer von 20 000 Stunden oder mehr
- RoHS deleting exemptions for mercury in double-capped linear fluorescent lamps for general lighting purposes
Bis 26. Juli: Elektrogeräte – Quecksilber in Hochdruck-Natriumdampflampen mit verbessertem Farbwiedergabeindex (RoHS-Ausnahme)
Bis 19. Juli: Vorschriften für amtliche Kontrollen von ökologischen/biologischen Erzeugnissen, die zur Einfuhr in die EU bestimmt sind
Die EU-Kommission bittet um Kommentare zu einem Rechtsaktentwurf, der ab dem 1. Januar 2022 gelten soll. Darin werden die Kategorien ökologischer/biologischer Erzeugnisse aufgeführt, die von amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen ausgenommen sind, und es wird angegeben, wo diese kontrolliert werden können. Mit den Vorschriften werden auch die Verordnungen (EU) 2019/2123 und (EU) 2019/2124 geändert, um klarzustellen, dass sie für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände gelten, die derzeit in ihren Geltungsbereich fallen, einschließlich von Waren, bei denen es sich um ökologische/biologische Erzeugnisse handelt, die gemäß Artikel 45 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2018/848 Kontrollen an Grenzkontrollstellen unterliegen.
Bis 19. Juli: Verordnung über die Sicherheit chemischer Stoffe – Präzisierung unklarer/uneinheitlicher Formulierungen bei den REACH-Informationsanforderungen
Dieser Rechtsakt betrifft die Anhänge VI bis X der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH). Durch die Änderung werden unklare oder uneinheitliche Formulierungen in diesen Anhängen präzisiert. Der Entwurf kann vier Wochen lang kommentiert werden.
Bis 21. Juli: Wasserverschmutzung – Aktualisierung der EU-Vorschriften über die Behandlung von kommunalem Abwasser
Für den Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt ist es von entscheidender Bedeutung, dafür zu sorgen, dass kommunales Abwasser sauber und sicher ist. Dies ist ein ganz wesentlicher Aspekt der EU-Wasserpolitik und Gegenstand der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser. Nachdem im Zuge einer Bewertung unlängst bestimmte Mängel und gesellschaftliche Bedürfnisse festgestellt wurden, die unbedingt anzugehen sind, soll die Richtlinie überarbeitet werden.
An der Konsultation teilnehmen
Bis 30. Juli: Tiergesundheit – Arten von Fischzuchtbetrieben, die von Registrierungs- und Aufzeichnungspflichten befreit sind
EU-Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen gelten auch für Fischzuchtbetriebe (Aquakulturbetriebe). Sie verpflichten die Betreiber dieser Unternehmen, sie offiziell zu registrieren und detaillierte Aufzeichnungen (über die Anzahl und Arten der Fische, von ihnen angewandten Biosicherheitsmaßnahmen usw.) zu führen. Einige Unternehmen können jedoch von diesen Verpflichtungen befreit werden, insbesondere wenn das Risiko für die Tiergesundheit als gering eingestuft wird. Mit dieser Initiative wird festgelegt, welche Arten von Betrieben (und Transportunternehmen, die sie beliefern) von den genannten Verpflichtungen befreit sind.
Diesen Entwurf eines Rechtsaktes kommentieren
Bis 2. August: Entwurf der überarbeiteten Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen
Die Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen ermöglichen den EU-Mitgliedstaaten, Vorhaben zum Schutz der Umwelt (einschließlich Klimaschutz und Erzeugung grüner Energie) sowie zur angemessenen Energieerzeugung unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern. Mithilfe der Leitlinien sollen die Mitgliedstaaten die ehrgeizigen energie- und klimapolitischen EU-Ziele zu geringstmöglichen Kosten für die Steuerzahler*innen und ohne übermäßige Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt erreichen können.
Eine Evaluierung durch die Kommission ergab, dass die geltenden Vorschriften gut funktionieren, insgesamt zweckmäßig und ein wirksames Instrument zur Verwirklichung der Umwelt- und Klimaziele der EU sind. Aber die Leitlinien sollen mit den Zielen des europäischen Green Deals in Einklang gebracht werden. Deshalb ruft die Kommission zur Beteiligung auf.
Umwelt- und Klimaschutzorganisationen äußerten sich bereits kritisch zum Entwurf. Friends of the Earth Europe zufolge schlägt der neue Entwurf im Vergleich zu den bisherigen Richtlinien vor, eine eigene Kategorie für die Förderung erneuerbarer Energien abzuschaffen. Stattdessen sollen sie mit anderen sogenannten „kohlenstoffarmen“ Technologien wie Wasserstoff und Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) vermischt werden. Dies hätte zur Folge, dass kommunale Projekte für erneuerbare Energien nicht nur mit größeren kommerziellen Projekten um Unterstützung konkurrieren müssen, sondern möglicherweise auch mit den sogenannten „kohlenstoffarmen Technologien“ von Unternehmen.
FoEE: EU competition guidelines on climate and energy leave communities without support
Bis 3. August: Tierschutz – Überarbeitung der EU-Vorschriften
Ziel dieser Initiative ist es, die EU-Tierschutzvorschriften zu aktualisieren, um den jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen stärker Rechnung zu tragen, den Geltungsbereich auszuweiten und die Vorschriften leichter durchsetzbar zu machen. Damit soll der Tierschutz in der EU insgesamt gestärkt werden.
Zunächst können Sie den Fahrplan kommentieren. Im vierten Quartal 2021 soll die öffentliche Konsultation folgen.
Bis 4. August: Strategie für nachhaltige Textilien
Diese Strategie soll die EU beim Übergang zu einer klimaneutralen, kreislauforientierten Wirtschaft unterstützen, in der die Produkte so konzipiert werden, dass sie langlebiger, besser wiederverwendbar und reparierbar, recyclingfähiger und energieeffizienter sind. Ziel ist eine nachhaltige Erholung der Textilindustrie von der COVID-19-Krise durch Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, Anwendung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft auf Produktion, Produkte, Verbrauch, Abfallbewirtschaftung und Sekundärrohstoffe sowie gezielte Investitionen, Forschung und Innovation.
An der Konsultation beteiligen
Bis 6. August: Konsultation der Öffentlichkeit zum Rahmen der EIB-Gruppe für ökologische und soziale Nachhaltigkeit
Im Fokus dieser öffentlichen Konsultation stehen zum einen die neuen Umwelt- und Sozialleitlinien der EIB-Gruppe. Zum anderen geht es um die elf Umwelt- und Sozialstandards der EIB, die die Anforderungen festlegen, die Projektträger EIB-finanzierter Projekte bei der Bewertung und Steuerung ökologischer, klimatischer und sozialer Auswirkungen und Risiken erfüllen müssen. Die Standards decken diese Bereiche ab: Dialog mit Stakeholdern, Vermeidung von Umweltverschmutzung, Biodiversität, Klimawandel, unfreiwillige Umsiedlung, indigene Völker, Arbeitnehmerrechte, Gesundheit und Sicherheit, Kulturerbe und – neu – weitergeleitete Finanzierungen.
An der EIB-Konsultation teilnehmen
Bis 9. August: Europäische Bioökonomie-Politik: Bestandsaufnahme und künftige Entwicklungen
Die EU-Kommission soll einen Bericht zur EU-Bioökonomiepolitik auf Ersuchen des Rates erstellen. In diesem Bericht soll die Umsetzung von 14 Maßnahmen im Rahmen der Bioökonomie-Strategie der EU vom Jahr 2018 bewertet und vorläufige Ergebnisse vorgestellt werden. Ferner soll der Beitrag der Bioökonomie-Politik zu den Zielen des Grünen Deals erläutert werden.
Bis 31. August: Landwirtschaftliche Erzeugnisse – Überarbeitung der EU-Vermarktungsnormen
Die EU-Kommission will Meinungen zu einer Überarbeitung der EU-Vermarktungsnormen für Agrarerzeugnisse einholen und hat dazu eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Vermarktungsnormen legen die Qualität von Agrarprodukten durch verbindliche Vorschriften oder fakultative vorbehaltene Angaben fest. Sie stützen sich auf technische Vorgaben, um einheitliche Handelsmerkmale zu definieren. Bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen betrifft dies Frische- oder Größenklassifizierung, Aufmachung, Etikettierung oder Verpackung. Produktvorgaben können auch Prozess- und Produktionsmethoden betreffen.
Zur Konsultation über den Vorschlag einer Richtlinie
Bis 31. August: Auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Fischerei in der EU – Sachstand und Leitlinien für 2022
Die EU-Kommission hat am Mittwoch die Mitteilung „Auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Fischerei in der EU: Sachstand und Orientierungslinien für 2022“ angenommen. Im Zuge dessen läuft eine öffentliche Konsultation zur Bestimmung der Fangmöglichkeiten für 2022.
Bis 31. August: Verlängerung der Regelung für den Zugang zu Gewässern
Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) der EU ist ein Regelwerk für die Bewirtschaftung der europäischen Fischereiflotten und die Erhaltung der Fischbestände. Sie gewährt allen europäischen Fischereiflotten gleichen Zugang zu den Gewässern und Fanggründen der EU und sorgt für einen fairen Wettbewerb unter den Fischern.
Im Rahmen der GFP können die EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2022 den Fischfang in den Gewässern bis zu 12 Seemeilen vor ihren Küsten beschränken. In den Gebieten in äußerster Randlage ist dies in den Gewässern bis zu 100 Seemeilen vor den Küsten möglich.
Mit dieser Initiative soll die Regelung verlängert werden.
„Annahme durch die Kommission“ kommentieren
Bis 2. September: Umweltfreundliche Investitionen – EU-Standard für grüne Anleihen
Zum Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft gehören auch Investitionen in umweltfreundliche Vermögenswerte und Projekte. Eine wichtige Möglichkeit zur Beschaffung des erforderlichen Kapitals besteht darin, öffentliche und private Investoren zum Kauf grüner Anleihen zu bewegen.
Mit diesem Vorschlag für eine Verordnung sollen mehr Finanzmittel in nachhaltige Investitionen gelenkt werden, indem ein EU-Standard für grüne Anleihen eingeführt wird, der klar festlegt, in welche Vermögenswerte und Projekte Mittel fließen können.
Die Initiative geht auf einen Bericht der Sachverständigengruppe der Kommission für ein nachhaltiges Finanzwesen vom Juni 2019 zurück.
„Annahme durch die Kommission“ kommentieren
Bis 20. September: Chemikalien – Vereinfachung und Digitalisierung der Kennzeichnungsvorschriften
Die EU will wesentliche Informationen über Chemikalien besser kommunizieren und dadurch die negativen Wirkungen gefährlicher Chemikalien auf die Gesundheit und die Umwelt verringern. Zur Umsetzung dieser Ziele sollen im Rahmen dieser Initiative Kennzeichnungsvorschriften für einige Kategorien von Chemikalien und chemischen Erzeugnissen vereinfacht und gestrafft werden. Ferner soll eine digitale Kennzeichnung zum Einsatz kommen. Die Initiative zielt auch darauf ab, die Kosteneffizienz und die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU insgesamt zu steigern.
Bis 24. September: Ökologische Nachhaltigkeit – allgemeine und berufliche Bildung
Gemäß der Biodiversitätsstrategie der EU und der Mitteilung über den europäischen Bildungsraum sollte die Kommission 2021 eine Empfehlung zu Bildung im Hinblick auf ökologische Nachhaltigkeit für Lernende aller Altersgruppen und auf allen Bildungsebenen vorlegen. Diese Initiative ist der erste Schritt zur Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten bei der gemeinsamen Entwicklung stärkerer Strategien für Bildung im Hinblick auf ökologische Nachhaltigkeit, Sensibilisierung für den Klimawandel, biologische Vielfalt und damit verbundene Themen.
Redakteurinnen: Ann Wehmeyer, Katrin Meyer
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Einen Überblick über alle laufenden Konsultationen finden Sie hier: