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Aktuelle umweltrelevante Konsultationen: Überblick vom 29.07.2021
EU-News | 29.07.2021
#Klima und Energie #Wasser und Meere #Kreislaufwirtschaft

Aktuelle umweltrelevante Konsultationen: Überblick vom 29.07.2021

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c. Pixabay

Wasser und Meere

Bis 23. August: Gemeinsame Fischereipolitik – Verstöße/schwerwiegende Verstöße durch EU-Länder im Rahmen des EMFAF (Vorschlag für Durchführungsverordnung)
Im Dezember 2020 einigten sich der Rat und das EU-Parlament auf den Vorschlag für einen Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) für den Zeitraum 2021-2027. Im Rahmen des Fonds wird die Kommission ermächtigt, folgende Fälle zu definieren: 1) Verstöße, die zu Verzögerungen bei den Zwischenzahlungen führen können und 2) schwerwiegende Verstöße, die zur Aussetzung der Zwischenzahlungen führen können. Dies ist der Fall, wenn ein Verstoß oder ein schwerwiegender Verstoß sich auf die Ausgaben im Rahmen eines Zahlungsantrags auswirken könnte.

Entwurf des Rechtsaktes kommentieren 

Bis 10. September: Fischereipolitik – Verbesserung der Arbeitsweise von Beiräten (delegierte Verordnung)
Beiräte sind Organisationen von Interessenträgern, die eingerichtet wurden, um für eine ausgewogene Vertretung der Interessenträger im Fischereisektor zu sorgen und zur Verwirklichung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik beizutragen. Die Kommission ist befugt, delegierte Rechtsakte zur Festlegung detaillierter Vorschriften über die Arbeitsweise von Beiräten zu erlassen. Eine erste delegierte Verordnung wurde 2015 angenommen (2015/242) und 2017 geändert (2017/1575). Mit diesem Vorschlag soll nun die Arbeitsweise von Beiräten weiter verbessert werden.

Entwurf des Rechtsaktes kommentieren 

Bis 23. September: Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun – Aufnahme internationaler Maßnahmen in EU-Recht (Vorschlag für eine Verordnung)
Die EU ist Vertragspartei der Kommission für die Erhaltung von Südlichem Blauflossenthun (CCSBT), einer regionalen Fischereiorganisation. Mit der vorliegenden Initiative werden die von der CCSBT vereinbarten Maßnahmen zur Bewirtschaftung und Erhaltung der Bestände von Südlichem Blauflossenthun in das EU-Recht aufgenommen, um die Verpflichtungen der EU als Vertragspartei zu erfüllen.

Jetzt Ihre Meinung sagen 

Bis 21. Oktober: Schutz der Meeresumwelt – Überprüfung der EU-Vorschriften (Vorschlag für eine Richtlinie)
Nach der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie müssen die EU-Länder Strategien entwickeln, um bis 2020 einen „guten Umweltzustand“ mit sauberen, gesunden und produktiven Meeren zu erreichen. Im Rahmen dieser Initiative werden die Stärken und Schwächen dieser Richtlinie ermittelt, Verbesserungsmöglichkeiten ausgelotet und mögliche Änderungen vorgeschlagen.

Hier kommentieren 

Bis 01. November: Integrierte Wasserbewirtschaftung – überarbeitete Listen von Schadstoffen in Oberflächengewässern und im Grundwasser (Vorschlag für eine Richtlinie)
Eine kürzlich durchgeführte Eignungsprüfung (Bewertung) der EU-Wassergesetzgebung ergab, dass diese Rechtvorschriften im Großen und Ganzen ihren Zweck erfüllen. Allerdings gibt es in den Bereichen Investitionen, Durchführungsbestimmungen, Einbeziehung von Wasser betreffenden Zielvorgaben in andere Politikbereiche, Verunreinigungen durch Chemikalien, Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung Verbesserungsbedarf. Diese Initiative befasst sich mit den Erkenntnissen über chemische Verunreinigungen und der rechtlichen Verpflichtungen, die Listen mit prioritären Stoffen und Grundwasserschadstoffen regelmäßig zu überprüfen.

An öffentlicher Konsultation beteiligen 

Abfall

Bis 26. Oktober: Altfahrzeuge – Überarbeitung der EU-Vorschriften (Vorschlag für eine Richtlinie)
Mit den EU-Umweltvorschriften soll sichergestellt werden, dass Altfahrzeuge nachhaltig bewirtschaftet werden. Sie zielen darauf ab, die Verwendung gefährlicher Stoffe in Kraftfahrzeugen zu vermeiden, und schreiben vor, dass die meisten Altfahrzeugteile und -materialien wiederverwendet oder recycelt werden müssen. Mit dieser Initiative sollen Sammlung, Behandlung und Recycling von Altfahrzeugen verbessert werden. Sie soll die Kohärenz mit den Zielen des europäischen Grünen Deals sicherstellen, indem die Automobilindustrie zu nachhaltiger Konzeption und Herstellung von Autos angehalten wird.

Bei öffentlicher Konsultation mitmachen 

Klima und Energie

Bis 17. August: Sichere Gasversorgung – Zusammensetzung der Risikogruppen (Aktualisierung) (delegierte Verordnung)
Neue große Gasinfrastrukturen sind seit 2017 in Betrieb genommen worden oder werden demnächst in Betrieb genommen, sodass neue Notversorgungskorridore entstehen und/oder sich die Liste der EU-Länder ändert, die dazu beitragen können, etwaige Ausfälle der wichtigsten Gasversorgungswege zu bewältigen.
Bei der Aktualisierung der Zusammensetzung der Risikogruppen wird die EU-Kommission die Ergebnisse der vom ENTSOG durchgeführten Simulationen von Szenarien zum Ausfall von Gaslieferungen und Gasinfrastrukturen berücksichtigen und die Koordinierungsgruppe „Gas“ konsultieren.

Ihre Meinung abgeben zum Entwurf eines Rechtsaktes 

Bis 10. September: Digitalisierung des Energiesektors – EU-Aktionsplan (Fahrplan)
Digitale Technologien können das gesamte Potenzial der flexiblen Energieerzeugung und des Energieverbrauchs in verschiedenen Sektoren freisetzen und eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energien ermöglichen. Dieser Aktionsplan soll dazu beitragen, einen wettbewerbsfähigen Markt für digitale Energiedienstleistungen und eine digitale Energieinfrastruktur zu entwickeln, die cybersicher, effizient und nachhaltig sind. Er wird die Integration der Energiesysteme und die Beteiligung von Prosumenten an der Energiewende unterstützen und die Interoperabilität von Energiedaten, -plattformen und -dienstleistungen gewährleisten.

Den Fahrplan der EU-Kommission kommentieren 

Im Folgenden sind Kommissionsvorschläge rund um das „Fit for 55“-Paket aufgelistet. Hier können Sie die Annahme durch die Kommission ein letztes Mal kommentieren. Die öffentlichen Konsultationen endeten hierzu im Februar dieses Jahres.

Bis 22. September: Emissionshandelssystem der EU (allgemeine Überprüfung) – Stärkung des Marktstabilitätsmechanismus (Marktstabilitätsreserve)
Sie können den Vorschlag für einen Beschluss kommentieren 

Bis 22. September: EU-Emissionshandelssystem – aktualisierte Vorschriften für den Luftverkehr
„Annahme durch die Kommission“ kommentieren 

Bis 22. September: Klimaschutz-Sozialfonds (Vorschlag für eine Verordnung)
Viel hat die EU-Kommission hierzu offenbar nicht sagen, außer: Kommentieren Sie.
 
Bis 22. September: CO2-Emissionen aus Pkw und Kleintransportern – Änderung der Normen
„Annahme durch die Kommission“ kommentieren 

Bis 22. September: Nationale Zielvorgaben für die Emissionssenkung (Lastenteilungsverordnung) – Änderung auf der Grundlage des Klimazielplans 2030
„Annahme durch die Kommission“ kommentieren 

Bis 22. September: Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft – Überprüfung der EU-Vorschriften (LULUCF)
Annahme durch die Kommission kommentieren 

Bis 22. September: Aktualisierung des EU-Emissionshandelssystems (EHS)
Annahme durch die Kommission kommentieren 

Bis 14. Oktober: Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie
Ziel des europäischen Grünen Deals ist es, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Die Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie gehört zu einer Reihe politischer Reformen, die dazu beitragen sollen, dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen. Es werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt: 1) Angleichung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom an die Energie- und Klimapolitik der EU als Beitrag zur Verwirklichung der EU-Energieziele für 2030 und zum Erreichen der Klimaneutralität bis 2050, 2) Schutz des EU-Binnenmarkts durch Aktualisierung des Anwendungsbereichs und der Struktur der Steuersätze sowie durch sparsamere Verwendung optionaler Steuerbefreiungen und -ermäßigungen

An Konsultation beteiligen 

Bis 28. Oktober: CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Vorschlag für eine Verordnung)
Europas Anstrengungen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 könnten durch den mangelnden Ehrgeiz unserer internationalen Partner untergraben werden. Es besteht die Gefahr der Verlagerung von CO2-Emissionen. Dabei verlegen Unternehmen ihre Produktion in Länder, die weniger strenge Emissionsvorschriften haben. Die Emissionen würden so weltweit nicht reduziert. Die neue Regelung würde dieser Tendenz dadurch entgegenwirken, dass bei Einfuhren bestimmter Waren aus Drittländern ein CO2-Preis festgesetzt wird.

An öffentlicher Konsultation teilnehmen 

Zusammengestellt von Ann Wehmeyer

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Einen Überblick über alle laufenden Konsultationen finden Sie hier:

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