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Neue Konsultationen: gesunde Böden, Forststrategie, Handel mit wildlebenden Arten und mehr
EU-News | 04.02.2021
#Bodenschutz

Neue Konsultationen: gesunde Böden, Forststrategie, Handel mit wildlebenden Arten und mehr

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c. Pixabay

Bis 28. April: Gesunde Böden – eine neue Bodenstrategie der EU

Gesunde Böden sind der EU-Kommission zufolge von entscheidender Bedeutung, damit die Klima- und Biodiversitätsziele im Rahmen des europäischen Grünen Deals erreicht werden können. Im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 soll mit dieser Initiative die derzeitige Strategie zur Bekämpfung der Bodenverschlechterung und zur Erhaltung der Bodenressourcen („Bodendegradationsneutralität“) aktualisiert werden. Die Ziele lauten:

  • Schutz der Bodenfruchtbarkeit
  • Verringerung von Erosion und Versiegelung
  • Steigerung des Gehalts an organischer Substanz
  • Ermittlung von kontaminierten Flächen
  • Sanierung geschädigter Böden
  • Definition des Begriffs „guter ökologischer Zustand“ für Böden.

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Bis 19. April: Neue EU-Forststrategie

Im Rahmen des europäischen Grünen Deals hat die Kommission eine neue, auf der Biodiversitätsstrategie aufbauende EU-Forststrategie angekündigt, die sich auf den gesamten Waldzyklus erstreckt und die zahlreichen Leistungen der Wälder fördert. Ziel der Strategie ist es, für gesunde und widerstandsfähige Wälder zu sorgen, die die biologische Vielfalt schützen, zu den Klimazielen beitragen, Existenzgrundlagen sichern und eine kreislauforientierte Bioökonomie fördern. Der Schwerpunkt wird auf dem Schutz, der Wiederherstellung und der nachhaltigen Bewirtschaftung von Wäldern in der EU und – sofern sie nicht bereits von solchen Maßnahmen erfasst sind – von Wäldern in anderen Regionen der Welt liegen.

An der öffentlichen Konsultation teilnehmen

Bis 10. Februar: Null-Schadstoff-Aktionsplan für Luft, Wasser und Boden

Die Kommission will im zweiten Quartal 2021 den im Europäischen Green Deal vorgesehenen Null-Schadstoff-Aktionsplan für Luft, Wasser und Boden annehmen. Es geht um saubere Luft, Wasser und Böden, gesunde Ökosysteme und ein gesundes Lebensumfeld für alle Europäer*innen. Dafür muss die EU Umweltverschmutzungen aller Art besser verhindern als bisher, vorhandene beseitigen, und die Einhaltung von Regeln überwachen. Das Ziel, die Verschmutzung auf Null zu setzen, müsse auch in alle Politikbereiche integriert werden.

An öffentlicher Konsultation beteiligen 

Bis 25. Februar: Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten – Angleichung der EU-Vorschriften an die jüngsten Beschlüsse im Rahmen von CITES und Änderungen der Vorschriften für den Elfenbeinhandel in der EU

Die Kommission ändert ihre Vorschriften über den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten. Ziel ist, den jüngsten Beschlüssen im Rahmen von CITES, dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten, Rechnung zu tragen. Außerdem soll durch die Änderung der Vorschriften im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie verhindert werden, dass der EU-Markt zum illegalen Elfenbeinhandel beiträgt. Diese Bestimmungen werden durch aktualisierte Leitlinien zum Elfenbeinhandel ergänzt.

Rückmeldung zum Entwurf des Rechtsaktes 

Bis 25. Februar: Fischerei – Bewertung der partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei der EU

Im Rahmen der Bewertung wird der durch die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei geschaffene fischereipolitische Rahmen ebenso berücksichtigt wie die Auswirkungen, die die Abkommen in der EU und in den Partnerländern haben, sowie das Ausmaß, in dem die angestrebten Ziele erreicht werden. Die Bewertung könnte auch in Empfehlungen zur künftigen Verbesserung der Abkommen einfließen, damit ihre Wirkung für die EU und die Partnerländer stärker und relevanter wird.

Den Fahrplan kommentieren 

Zusammengestellt von Ann Wehmeyer

Have your say

Einen Überblick über alle laufenden Konsultationen finden Sie hier:

Fit for 55-Paket

Wie sollen die EU-Vorschriften zum Emissionshandel, zur Lastenteilung, zur Energieffizienz, zu erneuerbaren Energien, zur Landnutzung (LULUCF) sowie zu CO2-Emissionen von neuen Fahrzeugen in der EU an das neue EU-Klimaziel 2030, das eine Verringerung der Treibhausgasemissionen von mindestens 55 Prozent vorschreibt, angepasst werden? Auch hierzu enden in den kommenden Tagen wichtige öffentliche Konsultationen.

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