Neue Konsultationen im Umweltbereich vom 22.06.
Bis 24. September: Ökologische Nachhaltigkeit – allgemeine und berufliche Bildung
Bis 12./16. Juli: Quecksilber in Lampen (RoHS-Ausnahmen)
In einer Reihe von Konsultationen sammelt die EU-Kommission Input zu Ausnahmen von der Richtlinie zur Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS). Konkret geht es um Quecksilber in verschiedenen Lampen:
Bis 12. Juli:
- Quecksilber in Kaltkathoden-Leuchtstofflampen und Leuchtstofflampen mit externen Elektroden
- Quecksilber in Leuchtstofflampen für andere allgemeine Beleuchtungszwecke und für besondere Verwendungszwecke
- Quecksilber in nichtlinearen Tri-Phosphor-Lampen
- Quecksilber in anderen Hochdruck-Natriumdampflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke
- Quecksilber in anderen Niederdruckentladungslampen
- Quecksilber in Halogen-Metalldampflampen
- Quecksilber in anderen Entladungslampen für besondere Verwendungszwecke
Bis 15. Juli:
Bis 16. Juli:
- Gefährliche Stoffe – Ausnahme für die Verwendung von Quecksilber in Lampen für allgemeine Beleuchtungszwecke mit einer Lebensdauer von 20 000 Stunden oder mehr
- RoHS deleting exemptions for mercury in double-capped linear fluorescent lamps for general lighting purposes
Bis 13. Juli: Revision of the plant and forest reproductive material legislation (Fahrplan)
Diese Initiative zielt darauf ab, die Gesetzgebung für pflanzliches und forstliches Vermehrungsgut zu überarbeiten, um sie mit den Zielen des Green Deal und der Strategien für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem (Farm to Fork), zur Biodiversität, zur Klimaanpassung sowie der Digital- und der neuen EU-Forststrategie in Einklang zu bringen. Die EU-Kommission will mit der Überarbeitung Hindernisse für den Binnenmarkt beseitigen und technische Entwicklungen, die Schaffung nachhaltiger und klimaresistenter Agrar- und Lebensmittelsysteme und Wälder, die Erhaltung der biologischen Vielfalt und der pflanzen- und forstgenetischen Ressourcen unterstützen.
Bis 19. Juli: Vorschriften für amtliche Kontrollen von ökologischen/biologischen Erzeugnissen, die zur Einfuhr in die EU bestimmt sind
Die EU-Kommission bittet um Kommentare zu einem Rechtsaktentwurf, der ab dem 1. Januar 2022 gelten soll. Darin werden die Kategorien ökologischer/biologischer Erzeugnisse aufgeführt, die von amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen ausgenommen sind, und es wird angegeben, wo diese kontrolliert werden können. Mit den Vorschriften werden auch die Verordnungen (EU) 2019/2123 und (EU) 2019/2124 geändert, um klarzustellen, dass sie für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände gelten, die derzeit in ihren Geltungsbereich fallen, einschließlich von Waren, bei denen es sich um ökologische/biologische Erzeugnisse handelt, die gemäß Artikel 45 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2018/848 Kontrollen an Grenzkontrollstellen unterliegen.
Bis 19. Juli: Verordnung über die Sicherheit chemischer Stoffe – Präzisierung unklarer/uneinheitlicher Formulierungen bei den REACH-Informationsanforderungen
Dieser Rechtsakt betrifft die Anhänge VI bis X der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH). Durch die Änderung werden unklare oder uneinheitliche Formulierungen in diesen Anhängen präzisiert. Der Entwurf kann vier Wochen lang kommentiert werden.
Bis 2. August: Entwurf der überarbeiteten Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen
Die Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen ermöglichen den EU-Mitgliedstaaten, Vorhaben zum Schutz der Umwelt (einschließlich Klimaschutz und Erzeugung grüner Energie) sowie zur angemessenen Energieerzeugung unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern. Mithilfe der Leitlinien sollen die Mitgliedstaaten die ehrgeizigen energie- und klimapolitischen EU-Ziele zu geringstmöglichen Kosten für die Steuerzahler*innen und ohne übermäßige Verzerrungen des Wettbewerbs im Binnenmarkt erreichen können.
Eine Evaluierung durch die Kommission ergab, dass die geltenden Vorschriften gut funktionieren, insgesamt zweckmäßig und ein wirksames Instrument zur Verwirklichung der Umwelt- und Klimaziele der EU sind. Aber die Leitlinien sollen mit den Zielen des europäischen Green Deals in Einklang gebracht werden. Deshalb ruft die Kommission zur Beteiligung auf.
Umwelt- und Klimaschutzorganisationen äußerten sich bereits kritisch zum Entwurf. Friends of the Earth Europe zufolge schlägt der neue Entwurf im Vergleich zu den bisherigen Richtlinien vor, eine eigene Kategorie für die Förderung erneuerbarer Energien abzuschaffen. Stattdessen sollen sie mit anderen sogenannten „kohlenstoffarmen“ Technologien wie Wasserstoff und Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) vermischt werden. Dies hätte zur Folge, dass kommunale Projekte für erneuerbare Energien nicht nur mit größeren kommerziellen Projekten um Unterstützung konkurrieren müssen, sondern möglicherweise auch mit den sogenannten „kohlenstoffarmen Technologien“ von Unternehmen.
FoEE: EU competition guidelines on climate and energy leave communities without support
Bis 6. August: Konsultation der Öffentlichkeit zum Rahmen der EIB-Gruppe für ökologische und soziale Nachhaltigkeit
Im Fokus dieser öffentlichen Konsultation stehen zum einen die neuen Umwelt- und Sozialleitlinien der EIB-Gruppe. Zum anderen geht es um die elf Umwelt- und Sozialstandards der EIB, die die Anforderungen festlegen, die Projektträger EIB-finanzierter Projekte bei der Bewertung und Steuerung ökologischer, klimatischer und sozialer Auswirkungen und Risiken erfüllen müssen. Die Standards decken diese Bereiche ab: Dialog mit Stakeholdern, Vermeidung von Umweltverschmutzung, Biodiversität, Klimawandel, unfreiwillige Umsiedlung, indigene Völker, Arbeitnehmerrechte, Gesundheit und Sicherheit, Kulturerbe und – neu – weitergeleitete Finanzierungen.
An der EIB-Konsultation teilnehmen
Bis 31. August: Landwirtschaftliche Erzeugnisse – Überarbeitung der EU-Vermarktungsnormen
Die EU-Kommission will Meinungen zu einer Überarbeitung der EU-Vermarktungsnormen für Agrarerzeugnisse einholen und hat dazu eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Vermarktungsnormen legen die Qualität von Agrarprodukten durch verbindliche Vorschriften oder fakultative vorbehaltene Angaben fest. Sie stützen sich auf technische Vorgaben, um einheitliche Handelsmerkmale zu definieren. Bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen betrifft dies Frische- oder Größenklassifizierung, Aufmachung, Etikettierung oder Verpackung. Produktvorgaben können auch Prozess- und Produktionsmethoden betreffen.
Zur Konsultation über den Vorschlag einer Richtlinie
Bis 31. August: Auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Fischerei in der EU – Sachstand und Leitlinien für 2022
Die EU-Kommission hat am Mittwoch die Mitteilung „Auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Fischerei in der EU: Sachstand und Orientierungslinien für 2022“ angenommen. Im Zuge dessen läuft eine öffentliche Konsultation zur Bestimmung der Fangmöglichkeiten für 2022.
Redakteurinnen: Ann Wehmeyer, Katrin Meyer
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Einen Überblick über alle laufenden Konsultationen finden Sie hier: