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Naturzerstörung mit EU-Geldern?
EU-News | 12.05.2021
#Wasser und Meere #Landwirtschaft und Gentechnik

Naturzerstörung mit EU-Geldern?

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c. pixabay

Slowenien plant ein umstrittenes Wasserkraftwerk mit EU-Geldern, kritisiert EuroNatur. Und der Wasserstraßen-Ausbau der EU gefährdet Ökosysteme und ihre Leistungen, kommentiert das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei.

EuroNatur: Kein Wiederaufbau-Geld für umstrittenes Mokrice-Wasserkraftwerk

„Über das Hintertürchen der EU-Recovery-Fonds“ will die slowenische Regierung ein umstrittenes Wasserkraftwerk Mokrice an der Save finanzieren, protestiert die Umweltstiftung EuroNatur zusammen mit Partnerorganisationen. Sloweniens Regierung habe Ende April offiziell ihren Plan für finanzielle Zuwendungen im Rahmen der „Aufbau- und Resilienzfazilität“ (RRF) bei der Europäischen Kommission eingereicht. Darin enthalten: das seit langem umstrittene Wasserkraftwerk Mokrice. Dabei sei der Recovery-Fonds als Instrument zur Notfinanzierung und zum grünen Wiederaufbau nach der Corona-Pandemie gedacht.

„Die Europäische Kommission muss nun entscheiden, ob sie einem Projekt ihren Segen gibt, das gegen EU-Umweltrecht verstößt, gefährdete Arten beeinträchtigt und zahlreiche Lebensräume bedroht. Falls die EU das Wasserkraftwerk Mokrice finanziert, segnet sie außerdem ein betrügerisches und korruptes Genehmigungsverfahren ab“, warnt EuroNatur.

Transeuropäische Verkehrsnetze: Zielkonflikte entschärfen, Ökosysteme berücksichtigen

Das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) hat sich an einer EU-Konsultation zur geplanten Überarbeitung der Leitlinien für das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-T) beteiligt. Dabei ging es besonders um potenzielle Umweltauswirkungen der geplanten Gesetzgebung und den zugehörigen Maßnahmen. Zwar sei eine verbesserte EU-Politik für mehr Nachhaltigkeit im Verkehr und der entsprechenden Infrastruktur dringend erforderlich, wenn die klima- und biodiversitätsbezogenen EU-Ziele erreicht werden sollen, so das IGB. Aber: „Im konkreten Fall des TEN-T sollte verstärkt darauf geachtet werden, die Binnenschifffahrt und ihre Infrastruktur nicht generell als nachhaltige Lösung zu betrachten, sondern auch die negativen Auswirkungen auf Binnengewässer, deren Ökosysteme und die von ihnen erbrachten Ökosystemleistungen für die Gesellschaft zu berücksichtigen.“

Es gelte bei Regelungen und Aktivitäten rund um die TEN-T, starke Zielkonflikte zwischen der Binnenschifffahrt und der Flussrenaturierung sowie der Erhaltung der biologischen Vielfalt zu harmonisieren. Grundsätzlich sollte aus Sicht des IGB eine sektorübergreifende Umweltverträglichkeitsprüfung, eine Kosten-Nutzen-Analyse und eine Priorisierung vorgeschaltet werden, um den Zielen des Green Deals nicht entgegenzuwirken. Zudem müsste die Infrastruktur in Zukunft so flexibel gestaltet werden, dass sie dynamischen Bedingungen der natürlichen Gewässerökosysteme gerecht wird; es sei nicht nachhaltig, die Flüsse für immer größere Schiffsklassen auszubauen. „Wenn die Infrastruktur für die Binnenschifffahrt mit den veralteten Ansätzen der Vergangenheit weiterentwickelt wird, wird sie nie der umwelt- und klimafreundliche Verkehrsträger werden, den sich die EU-Politik wünscht und vorstellt“, so das Fazit der Forschungsgruppe. [jg]

EuroNatur: EU-Gelder für Naturzerstörung?

IGB: Infrastrukturpolitik: Wasserstraßen-Ausbau gefährdet Ökosysteme und ihre Leistungen

Gewässerschutz hat Potenziale

Ziele der Wasserrahmenrichtlinie in anderen Rechtsbereichen unterstützen

Das Umweltbundesamt hat eine Studie in Auftrag gegeben, um "Potenziale anderer Rechtsbereiche zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie" zu ermitteln. Denn Deutschland erreicht bisher die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht. Neben den fehlenden finanziellen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen ist hierfür, so die der Studie zugrundeliegende These, auch die fehlende Integration von Belangen des Gewässerschutzes in andere Rechtsbereiche jenseits des Wasserrechts ein Grund. Um die WRRL umzusetzen, muss mehr getan werden und in der Studie wurden Schwerpunkte analysiert und Möglichkeiten aufgezeigt. Luft nach oben sei noch

  • im Immissionsschutzrecht (Regulierung von Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken),
  • im Naturschutzrecht (Gewässerrenaturierung als naturschutzrechtlicher Eingriff und trotz der Verbote des speziellen Artenschutzes),
  • im Humanarzneimittelrecht (Gewässerschutz im Zulassungsverfahren für Humanarzneimittel verstärken),
  • im Pflanzenschutzrecht (Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer reduzieren),
  • im Planungsrecht (Gewässerentwicklung in der Fachplanung sowie der Raumordnung und Bauleitplanung),
  • im Energierecht (Förderung von Wasserkraftwerken anhand gewässerökologischer Kriterien) sowie
  • im Agrarrecht (Defizite in der Struktur der Agrarförderung).

UBA-WRRL-Studie

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