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EU-News | 04.03.2021
#Wirtschaft

Ist CETA verfassungskonform?

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c. Pixabay

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wies am Dienstag eine Klage der Linksfraktion im Bundestag gegen das EU-Kanada-Freihandelsabkommen CETA aus formellen Gründen ab. Weitere Verfahren stehen noch aus.

Die Antragstellerin habe nicht ausreichend darlegen können, dass ihre Rechte oder die des Bundestags durch eine Stellungnahme des Bundestags zur vorläufigen Ratifizierung des Abkommens verletzt worden seien, erklärte das Gericht. Der Fraktion war die Stellungnahme zu CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement), die der Bundestag 2016 ausgestellt hatte, nicht ausreichend gewesen, woraufhin sie das Bundesverfassungsgericht angerufen hatte. Mit der Stellungnahme hatte der Bundestag der Bundesregierung die Erlaubnis erteilt, einer vorläufigen Anwendbarkeit des Abkommens im EU-Rat zuzustimmen.

Mit dem Urteil ist die Verfassungsmäßigkeit des Freihandels- und Investitionsschutzabkommens jedoch noch nicht geklärt. So steht die Entscheidung über eine 2016 von foodwatch, Mehr Demokratie und Campact eingereichten Bürger-Verfassungsbeschwerde noch aus. Über 125.000 Bürger*innen hatten sich an dem Antrag beteiligt. Darin kritisieren sie das vorläufige Inkrafttreten des Abkommens ohne Ratifizierung durch nationale Parlamente. Auch die im Vertrag enthaltenen Sonderklagerechte für Investoren, durch die unter anderem Umweltstandards unter Druck geraten, seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, finden die Antragsteller*innen. Die durch das Abkommen eingesetzten „CETA-Ausschüsse“, über die intransparente und weitreichende Entscheidungen getroffen werden, sind außerdem Bestandteil der Verfassungsbeschwerde.

Sara Händel, Bundesvorständin von Mehr Demokratie, rief die politischen Parteien auf, das Abkommen im Bundestag nicht zu ratifizieren. Es sei für keine Partei mehr zu rechtfertigen, „dass sie demokratische Entscheidungen freiwillig unter den Vorbehalt von Schiedsgerichtsklagen stellt und damit Millionen an Steuergeld riskiert.“ Nachdem die Niederlande aufgrund einer Schiedsgerichtsklage gegen den Kohleausstieg auf 1,4 Milliarden Euro Schadenersatz verklagt wurden, sei „eine Ratifizierung von CETA schlicht fahrlässig“, so Händel. [km]

Meldung des Bundesverfassungserichts

Pressemitteilung des Netzwerks Gerechter Welthandel

Bürger-Verfassungsbeschwerde

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