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Klimakrise - Was jetzt getan werden muss
Position | 16.08.2019
#Klima und Energie #Landwirtschaft und Gentechnik #Politik und Gesellschaft #Mobilität

Klimakrise - Was jetzt getan werden muss

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Handlungsprogramm der Umweltverbände für effektiven Klimaschutz

Dürresommer, Hitzewellen und Unwetter treiben bundesweit Hunderttausende auf die Straße. Sie eint
die Sorge um unser aller Zukunft und sie fordern eine wirksame Eindämmung der Klimakrise. Wir wollen die Aufheizung des Klimas auf 1,5 Grad Celsius begrenzen, deswegen müssen wir schnell handeln. Zu diesem Ziel hat sich die Bundesregierung mit Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens völkerrechtlich verbindlich verpflichtet.

Die Bundesregierung hat ihrem Klimakabinett den Auftrag gegeben, ein Programm für konsequenten Klimaschutz zu entwickeln. Im Herbst will es ein Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen, mit dem Deutschland die Weichen in Richtung Klimaneutralität stellt. Schon heute zeigt sich dabei: Weil Deutschland zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens nur über ein begrenztes Emissionsbudget verfügt, führen die Versäumnisse der Vergangenheit dazu, dass zukünftige Maßnahmen schnell wirksam und sehr ambitioniert sein müssen. Wir Umweltverbände werden die Bundesregierung deshalb daran messen, wie stark sie den Treibhausgasausstoß in ihrer Amtszeit senkt und wie schnell sie wirksame Maßnahmen auf den Weg bringt.

Um überhaupt noch eine Chance zu haben, die Klimakrise zu begrenzen, muss die Regierung deshalb in diesem Herbst sicherstellen, dass sie das für 2020 beschlossene Klimaschutzziel so schnell wie möglich erreicht und so den CO2-Ausstoß um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 senkt. Die sich abzeichnende Verschleppung um mehrere Jahre ist inakzeptabel und wird auch von der Bevölkerung nicht mehr getragen.

Am 20.09.2019 möchte die Bundesregierung einen Maßnahmenkatalog beschließen. Schon jetzt zeigt sich, dass eine Kombination aus reinen Anreizprogrammen und einem Einstieg in eine CO2-Bepreisung nicht ausreichend ist. Nötig sind klare und quantifizierbare ordnungsrechtliche Maßnahmen, die jederzeit nachgeschärft werden können. Hierfür muss die Bundesregierung folgende Sofortmaßnahmen im Rahmen der anstehenden Klimaschutzgesetzgebung umsetzen: 

  • Ein wirksames Klimaschutzgesetz
  • Einstieg in die Kohlendioxid-Bepreisung noch in dieser Legislaturperiode  
  • Klimaschutz-Fonds weiterentwickeln   
  • Umgehender Start des Kohleausstiegs: Abschaltung der dreckigsten Braunkohlekraftwerke
  • Naturverträglicher Ausbau der Erneuerbaren Energien 
  • 365-Euro-Jahresticket im ÖPNV  
  • Moratorium für den Aus- und Neubau neuer Fernstraßen und Flughäfen bis 2029   
  • Bahnpreise auf innerdeutschen Strecken günstiger als Flugpreise machen   
  • Grundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, damit in Klima- und Naturschutz investiert werden kann – statt Intensivierung anzuheizen
  • Reduktion der Nutztierbestände, gebunden an die zur Verfügung stehende Fläche 
  • Verschärfung des Düngerechts und Einführung einer Stickstoff-Überschussabgabe
  • Verpflichtung von Bund, Ländern und Kommunen, klimafreundliche Produkte bei öffentlichen Aufträgen zu standardisieren   
  • Abbau umweltschädlicher Subventionen

 

Prof. Dr. Kai Niebert

Präsident

030 6781775-902

niebert@dnr.de

Lavinia Roveran

Koordinatorin für Naturschutz und Agrarpolitik

030 6781775-901

lavinia.roveran@dnr.de

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