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Von Worten zu Taten: Für ein Paris-kompatibles EU-Klimagesetz
Position | 05.05.2020
#Klima und Energie #EU-Umweltpolitik

Von Worten zu Taten: Für ein Paris-kompatibles EU-Klimagesetz

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c. Pixabay

Das EU-Klimagesetz als zentraler Baustein des Green Deals ist wichtiger denn je, um die Transformation der EU hin zu einer resilienten, zukunftsfähigen und klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft sicherzustellen.

Die deutschen Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Bundesverband für Umweltberatung, ClientEarth, CO2-Abgabe, Deutsche Umwelthilfe (DUH), die Denkfabrik E3G –Third Generation Enviromentalism, Germanwatch, Greenpeace, Natureplus, Naturschutzbund Deutschland (NABU), Verkehrsclub Deutschland (VCD), WWF Deutschland und der Deutsche Naturschutzring (DNR) begrüßen, dass die EU-Kommission im März ein EU-Klimagesetz vorgelegt hat, dass die Treibhausgasneutralität rechtlich verbindlich macht und somit das Bekenntnis der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu den Pariser Klimazielen unterstreicht.

Jedoch sind die Verbände der Ansicht, dass das EU-Klimagesetz Treibhausgasneutralität bis deutlich vor 2050 und einen mit dem Pariser Klimaabkommen kompatiblen Pfad bis dahin festschreiben muss.

Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Anhebung des EU-Klimaziels für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen bis 2030 im Rahmen des UN-Prozesses.

Darüber hinaus fordern die Verbände, dass der Fokus auf der Stärkung von natürlichen Senken liegen muss, da diese für die Bewältigung der Klimakrise von entscheidender Bedeutung sind. Schließlich absorbiert die Natur jedes Jahr weltweit über die Hälfte der durch menschliche Aktivitäten verursachten CO2-Emissionen.

Zudem halten die Verbände es für sinnvoll, dass die Kommission einen fünfjährlichen Überprüfungsmechanismus vorschlägt, der an die jeweiligen UNFCCC-Prozesse gekoppelt ist. Auch die Verknüpfung mit den Berichterstattungspflichten der Mitgliedsstaaten in der Governance-Verordnung und den Energieunionsberichten als Frühwarnsystem ist schlüssig, um die Einhaltung der Ziele und des Zielpfads sicherzustellen.

Nicht zuletzt sollte ein EU-Klimagesetz als Rahmengesetz das „Do no harm“-Prinzip neben dem Vorsorgeprinzip und dem „Efficiency First“-Prinzip als Leitprinzipien der EU verankern.

Das gemeinsame Verbändepapier in voller Länge:

Elena Hofmann

Referentin für EU-Klima- und Energiepolitik; Koordinatorin Europawahl

030 6781775-79

elena.hofmann@dnr.de

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