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Ausgestaltung der Eco-Schemes in der EU-Agrarpolitik nach 2020
Position | 03.04.2019
#Landwirtschaft und Gentechnik #EU-Umweltpolitik

Ausgestaltung der Eco-Schemes in der EU-Agrarpolitik nach 2020

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Foto: Degrowth in Bewegung(en)

Eine breite Plattform von Verbänden aus Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Tierschutz, unter anderem auch der Deutsche Naturschutzring, hat sich auf konkrete Vorschläge geeinigt, wie Leistungen der Bäuerinnen und Bauern für Umwelt, Klima und Tierschutz nach dem Jahr 2020 gezielt honoriert werden sollen. Die Vorschläge der Verbände beziehen sich auf die neuen „Öko-Regelungen“ (Eco-Schemes) in Deutschland, die nach dem Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Zukunft in allen Mitgliedstaaten angeboten werden müssen. Die Verbände fordern die Bundesregierung auf, sich klar und vehement für eine verpflichtende Einführung in allen Mitgliedstaaten sowie für einen Mindestanteil am Budget der Direktzahlungen von 30 Prozent mit jährlichen Steigerungen einzusetzen.

Als geeignete Maßnahmen schlagen die Verbände u.a. folgende Nutzungen vor: extensive Grünlandnutzung und extensive Ackernutzung jeweils unter Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und mineralische Düngung, Anbau von Leguminosen ohne Pflanzenschutzmittel und Düngung, extensive Weidehaltung, Brachen, Blüh- und Nützlingsstreifen, Lichtäcker und Streuobstwiesen. Auch ein hoher Anteil an Landschaftselementen, an Dauergrünland unter Beweidung und eine hohe Kulturartenvielfalt im Betrieb werden als honorierungswürdig genannt, allerdings nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zu „ambitionierten Grundanforderungen“ der erweiterten Konditionalität, die ein „flächendeckendes Mindestniveau oberhalb der gesetzlichen Vorgaben sichern“ müsse.

Zusätzlich zu flächenbezogenen Maßnahmen halten es die Verbände für notwendig, auch Maßnahmen zum Umbau der Tierhaltung wie z.B. Stroheinstreu, Auslauf oder ein deutlich erhöhtes Platzangebot im Rahmen der Eco-Schemes förderfähig zu machen; das müsse in den Verhandlungen auf EU-Ebene ermöglicht werden. Generell solle die Honorierung der Leistungen für die Betriebe einen positiv einkommenswirksamen Anreiz bieten.

Die Verbände zählen auch Maßnahmen auf, die sie unter den Öko-Regelungen ausdrücklich nicht für geeignet halten, wie die Minimale Bodenbearbeitung, der Anbau von Biomassepflanzen etwa zur energetischen Verwertung, die Ausgleichszulage und Förderung benachteiligter Gebiete, wenn sie nicht ökologisch qualifiziert wird, sowie Precision Farming, „da keine Technik, sondern belegbare positive Ergebnisse für Umwelt und Klima“ gefördert werden sollten.

Mit ihren Vorschlägen wenden sich die verbände an die Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern vom 11.-12. April 2019 im rheinland-pfälzischen Landau. Dort wird unter anderem die GAP-Reform beraten.

 

Lavinia Roveran

Koordinatorin für Naturschutz und Agrarpolitik

030 6781775-901

lavinia.roveran@dnr.de

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