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Demokratie lebt von der Stärke ihrer Zivilgesellschaft
Position | 24.11.2018
#Politik und Gesellschaft #Gemeinnützigkeit

Demokratie lebt von der Stärke ihrer Zivilgesellschaft

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Mit Sorge stellen die Umwelt-, Natur- und Tierschutzverbände im Deutschen Naturschutzring (DNR) fest, dass die Angriffe auf die Unabhängigkeit von Umweltorganisationen in den letzten Monaten deutlich zugenommen haben. Kleine Anfragen im Bundestag zur Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Umweltorganisationen, unverhältnismäßige polizeiliche Durchsuchungen, Initiativen zur Einschränkung der Verbandsklagerechte sowie jüngste parteipolitische Vorstöße zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit sind nur einzelne Beispiele dafür, wie zivilgesellschaftliche Organisationen in ihrer Arbeit eingeschränkt, diskreditiert oder handlungsunfähig gemacht werden sollen.

Im Namen und Interesse vieler zivilgesellschaftlicher Akteure treten wir diesem Vorgehen entschieden entgegen. Als Bindeglieder zwischen Bevölkerung und Politik zählt die kritische Begleitung und Kontrolle politischer Prozesse zum anerkannten demokratischen Selbstverständnis freiheitlicher Gesellschaften. Diese Rechte infrage zu stellen oder einzuschränken, beschädigt untrennbar die demokratische Verfasstheit einer Gesellschaft.

Eine engagierte und kritische Zivilgesellschaft ist Garant dafür, dass unsere Demokratie erhalten bleibt. Sie kann sich nur entfalten, wenn die vielfältige Ausgestaltung von Engagement auch respektiert und die notwendigen Freiräume hierfür gesichert werden. Eine Schwächung der Zivilgesellschaft schwächt auch die Demokratie. Wir appellieren daher an alle politischen Parteien, das Engagement von Nichtregierungsorganisationen als Ansporn und Herausforderung zu respektieren, anstatt es zu diskreditieren oder organisatorisch zu behindern. Darüber hinaus verwahren wir uns dagegen, den Status der Gemeinnützigkeit als politischen Hebel zu missbrauchen. Über ihre Zu- oder Aberkennung zu entscheiden, ist Aufgabe von Finanzämtern und Gerichten, nicht von Parteien. Diese Gewaltenteilung gehört zum Grundverständnis eines jeden Rechtsstaates. Dies gilt umso mehr, weil die Umweltverbände durch ihr gerichtliches Engagement erst dafür gesorgt haben, dass EU-Umweltvorschriften und Völkerrecht wie die Aarhus-Konvention auch in Deutschland umgesetzt und beachtet werden.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten in Europa und weltweit für die Förderung von Demokratie durch Zivilgesellschaft verdient gemacht. Angesichts der wachsenden gesellschafts- und umweltpolitischen Herausforderungen bedarf es dieses Engagements mehr denn je, außer- wie innerhalb Deutschlands. Zivilgesellschaftliche Organisationen und Akteure an politischen Prozessen zu beteiligen und zu fördern, sind unverzichtbarer Ausdruck der Stärke einer lebendigen Demokratie.

Verabschiedet von der DNR-Mitgliederversammlung am 24. November 2018

Resolution

Prof. Dr. Kai Niebert

Präsident

030 6781775-902

niebert@dnr.de

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