Änderung des § 76 Bundesberggesetz
"Die angestrebten Anpassungen des BBergG greifen daher deutlich zu kurz und können die grundsätzliche Reform-bedürftigkeit des BBergG nicht kaschieren."
Die Bundesregierung strebt eine Mitgliedschaft Deutschlands in der „Extractive Industries Transparency Initiative“ (EITI) für Finanztransparenz und Rechenschaftspflichten im Bergbausektor an. In diesem Zusammenhang sind die geplanten Änderungen des § 76 BBergG aus Sicht des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR) und seinem Mitgliedsverband NABU, dem Forum Umwelt und Entwicklung sowie PowerShift grundsätzlich zu begrüßen, die eine Anpassung des Bundesberggesetzes an die Transparenzstandards von EITI bedeuten. Allerdings werden die geplanten Änderungen dem tatsächlichen Transparenz- und Partizipationsinteresse einer modernen Gesellschaft nicht gerecht.
Das Bundesberggesetz (BBergG) entspricht in seiner heutigen Form nicht dem sonst etablierten Fachplanungsrecht für ökologisch relevante Vorhaben; eine grundlegende Reform des antiquierten Gesetzestextes ist notwendig, um Regelungen für den Abbau von Bodenschätzen zu schaffen, die auch den Belangen von Menschen und Umwelt gerecht werden und einseitig privilegierende Sonderbestimmungen aufheben.