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HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten
Pressemitteilung | 14.12.2016

HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten

Fassaden_Daemmung_c._Pixabay

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) fordern eine Beibehaltung der Einstufung von Dämmstoffen mit dem Flammschutzmittel Hexabromocyclododecan (HBCD) als gefährlicher Abfall und den Aufbau von Kapazitäten für ein umweltfreundliches Recycling.

Durch die Novelle der Abfallverzeichnis-Verordnung werden Polystyrol-Dämmplatten, die HBCD enthalten, seit dem 30. September 2016 als gefährlicher Abfall eingestuft. In der Folge müssen HBCD-haltige Dämmstoffe dokumentiert, getrennt erfasst und gesondert abtransportiert werden. Nach Berechnungen der Umweltverbände ergeben sich dadurch ideale Möglichkeiten für ein hochwertiges Recycling von jährlich mehr als 40.000 Tonnen schadstoffbelasteter Polystyrol-Dämmstoffe. Der aktuelle Antrag der Länder Sachsen und Saarland im Bundesrat, die Einstufung HBCD-haltiger Dämmstoffe als gefährlicher Abfall wieder rückgängig zu machen, ist daher kontra-produktiv und rückwärtsgewandt. Die Umweltverbände fordern die Bundesländer dazu auf, den Antrag am 16. Dezember im Bundesrat abzulehnen.

Für die Gebäudedämmung wird seit mehr als 50 Jahren mit Flammschutzmitteln behandeltes expandiertes Polystyrol (EPS) eingesetzt. Demontierte Dämmplatten wurden bislang als Beimi-schung zu normalem Haus- und Gewerbemüll gebührenpflichtig in Müllverbrennungsanlagen (MVA) thermisch verwertet. „Da die Müllverbrennungsanlagen in Deutschland derzeit ausgelastet sind und HBCD-haltiges Polystyrol nach der Einstufung als gefährlicher Abfall gesondert behandelt werden muss, verweigern diese seit Ende September 2016 dessen Abnahme. Dadurch steigen auch die Entsorgungspreise deutlich. Damit ergeben sich ideale Voraussetzungen und ein finanzieller Anreiz für das Recycling dieses wichtigen und energiereichen Kunststoffes“, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.

Durch Verfahren zur Ausschleusung von Schadstoffen, wie beispielsweise HBCD, aus Polystyrol-Kunststoffen können die Werkstoffe gereinigt und wieder nutzbar gemacht werden. Weil auch im Elektro-, Haushalts- und Automobil-Bereich Polystyrol mit bromierten Flammschutzadditiven (auch POPs) eingesetzt wird, ist der Aufbau von Recyclingkapazitäten umso wichtiger.

„Anstatt veraltete und ineffiziente Verbrennungsanlagen zu füttern, sollte die Abfallhierarchie umgesetzt, Recyclingkapazitäten für expandiertes Polystyrol aufgebaut und durch den Staat gefördert werden“
Florian Schöne

Um bis zum Aufbau ausreichend vorhandener Recyclingkapazitäten Entsorgungsengpässe HBCD-haltiger Polystyrol-Dämmplatten zu vermeiden, wäre eine zweijährige Übergangsregelung mit Ausnahmetatbeständen denkbar.

Hintergrund:
Der Bundesrat hat im November 2015 eine Vernetzung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit der POP-Verordnung beschlossen. POP´s (Persistent Organic Pollutants) sind chemische Ver-bindungen, die nur langsam in der Umwelt abgebaut werden, sich in der Nahrungskette anrei-chern und auf Mensch und Umwelt giftig wirken. Diese Stoffe werden als so gefährlich betrachtet, dass man deren Produktion und Verwendung weltweit verboten hat. Darum müssen Abfälle, die mehr als 1.000 ppm (parts per million) solcher Stoffe enthalten, ab Oktober 2016 als „gefährlich“ gekennzeichnet und separat entsorgt werden. Expandiertes Polystyrol (EPS/XPS) ist ein wichtiger Kunststoff, der in Europa zu 20 Prozent in Verpackungen und zu 80 Prozent in der Gebäudedäm-mung eingesetzt wird. Zum Brandschutz wurden die Dämmstoffe, die seit zirka 50 Jahren verbaut wurden, mit dem Flammschutzmittel Hexabromocyclododecan (HBCD) ausgerüstet. Im Zuge der staatlich geförderten Gebäudesanierung fallen immer mehr HBCD-haltige Dämmstoffe zur Entsor-gung an, deren Recycling als deutlich umweltfreundlicher eingeschätzt wird, als die thermische Verwertung in Müllverbrennungsanlagen mit niedrigen Wirkungsgraden.

Florian Schöne

Geschäftsführer

030 6781775-99

florian.schoene@dnr.de

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