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Die Weichen werden jetzt gestellt
Gemeinsame Pressemitteilung | 18.10.2017

Die Weichen werden jetzt gestellt

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c. Laszlo Maraz

Gemeinsame PM vom Deutschen Tierschutzbund, Vier Pfoten, Bundesverband Tierschutz, Bund gegen Missbrauch der Tiere, Pro Wildlife, Vogelschutz-Komitee, Heinz Sielmann Stiftung und DNR

Der jetzt auszuhandelnde Koalitionsvertrag wird das Regierungshandeln der nächsten Jahre und damit unser aller Zukunft bestimmen. In diesem Koalitionsvertrag wird festgeschrieben, wie den Herausforderungen der Zukunft begegnet werden soll und welche Wege für die Lösung dringend anstehender Probleme beschritten werden sollen.

Zu den großen, immer noch ungelösten Problemen zählt, welche Maßstäbe wir an den Umgang mit Tieren anlegen; was für Rahmenbedingungen wir brauchen, um dem Artikel 20a des Grundgesetzes, mit dem der Tierschutz seit nunmehr 15 Jahren als Staatsziel verankert ist, gerecht zu werden und den stark gewachsenen Erwartungen in breiten Schichten der Bevölkerung für einen deutlich besseren Tierschutz endlich gerecht zu werden.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern daher von den Parteien, die sich anschicken, die nächste Bundesregierung zu bilden, nachdrücklich die Einlösung der Zusagen für einen besseren und konsequenter durchgesetzten Tierschutz.

Unabdingbar sind dafür folgende Punkte:

Novelle des Tierschutzgesetzes

Immer wieder festgestelltes Tierleid belegt, dass der Schutz der Tiere in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor unzulänglich ist. Zwar ist am 1. August 2002 die Staatszielbestimmung Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes in Kraft getreten, um – wie es in der amtlichen Begründung heißt – die Verwirklichung eines wirksamen Tierschutzes zu verbessern. Die Bestimmungen des geltenden Tierschutzgesetzes stammen jedoch zum überwiegenden Teil aus der Zeit vor dieser Verfassungsänderung, aus einer Zeit also, als der Tierschutz noch kein Rechtsgut mit Verfassungsrang war. Die Aufwertung des Tierschutzes zum Verfassungsgut muss aber rechtliche Folgen haben. Neben den dringenden Neuregelungen für den Bereich der sogenannten landwirtschaftlichen Nutztiere besteht dringender Handlungsbedarf:

  • bei Tierversuchen
  • bei Qualzuchten
  • bei Handel und Haltung von Wildtieren
  • bei der Tierhaltung in Zirkussen
  • im Bereich des Klagerechtes
  • im Umgang mit sogenannten Heimtieren

Bundesweite Verbandsklage für anerkannte Tierschutzverbände

Gegen ein angebliches „zu viel“ an Tierschutz kann nach geltendem Recht geklagt werden – gegen ein „zu wenig“ nicht. Das muss sich ändern! Es ist daher dringend Zeit für die Einführung demokratischer Mitwirkungsrechte für anerkannte Tierschutzorganisationen beim Erlass tierschutzrelevanter Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie in Genehmigungsverfahren mit tierschutzrechtlicher Bedeutung. Es darf zukünftig nicht weiterhin eine einseitige Dominanz der Nutzerinteressen in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren gegenüber den Belangen des ethischen Tierschutzes geben. Dies ist aber bisher der Fall, wenn man bedenkt, dass die Nutzer von Tieren ihre Ansprüche und Interessen jederzeit vor Gericht einklagen können, die Tiere jedoch und diejenigen, die sie schützen sollen, keinerlei Möglichkeiten haben, bei einer Verletzung geltenden Rechts die Gerichte anzurufen. Für anerkannte Naturschutzverbände und die von ihnen treuhänderisch wahrgenommenen Interessen der Natur und der Lebensräume wildlebender Tiere besteht ein solches Verbandklagerecht seit langem. Es ist überfällig, dieses Klagerecht jetzt auch den die Interessen der Tiere vertretenden Tierschutzorganisationen einzuräumen.

Einsetzung eines/ einer Bundestierschutzbeauftragten

Die Praxis hat gezeigt, dass Bundesbeauftragte in der Lage sind, politisch bedeutsamen Themen Gesicht und Gewicht zu geben. Es ist dringen an der Zeit, das Amt einer bzw. eines Bundesbeauftragten für den Tierschutz – adäquat etwa zu den Bereichen Datenschutz oder Bundeswehr – einzuführen. Er/sie soll die Einhaltung des Tierschutzgesetzes kontrollieren und an der Weiterentwicklung des Tierschutzes mitwirken, Empfehlungen für Verbesserungen des Tierschutzes geben und die Behörden des Bundes beraten. Diese/dieser Beauftragte muss Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte besitzen, keinerlei Weisungen unterliegen und der für den Tierschutz zuständigen Behörden des Bundes kontrollieren und Rechtsverstöße beanstanden können und das Recht haben, sich jederzeit an den Bundestag zu wenden.

Wir erwarten von CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, dass sie ein deutliches Zeichen setzen, dass ihnen Tierleid nicht gleichgültig ist.

Tierschutzpolitische Kernforderungen für die kommende Legislaturperiode

Undine Kurth

ehem. Vizepräsidentin (bis 03/2021)

030 - 6781775 70

Nina Slattery

Referentin für Presse und Kommunikation (bis 01/2020)

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