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Naturschutzverbände feiern 40 Jahre Bundesnaturschutzgesetz
Pressemitteilung | 03.04.2017

Naturschutzverbände feiern 40 Jahre Bundesnaturschutzgesetz

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Im Januar 1977 ist das Bundesnaturschutzgesetz in Kraft getreten. Der Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN), der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) und der Deutsche Rat für Landespflege (DRL) sowie das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz nehmen das 40-jährige Jubiläum zum Anlass, im Rahmen einer Festveranstaltung Bilanz zu ziehen und zukünftige Perspektiven zu diskutieren.

Die Entwicklung des deutschen Naturschutzrechts verlief vom Schutz einzelner Tier- und Pflanzenarten und Naturdenkmale über Schutzgebietsausweisungen bis hin zum Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Der Weg führte von der Polizeiverordnung gegen die Verunstaltung des Landschaftsbildes (1930) über das Reichsnaturschutzgesetz 1935, das bis in die 1970er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland galt. Zu diesem Zeitpunkt forderten Naturschützer, Wissenschaftler und ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte der Verwaltungen ein neues, umfassendes Naturschutzgesetz. Das Bundesnaturschutzgesetz wurde schließlich 1976 als Rahmengesetz verabschiedet, an das die Naturschutzgesetze der Bundesländer anzupassen waren, und am 1. Januar 1977 in Kraft gesetzt.

„Nach mehreren Novellierungen, die auch durch die Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig wurden, steht mit dem Bundesnaturschutzgesetz heute ein umfangreiches und ausdifferenziertes Rechtssystem zur Verfügung, dessen Standard auch im internationalen Vergleich sicherlich als Erfolg bezeichnet werden kann“, sagte DRL-Sprecher Prof. Werner Konold. Gerade im Arten- und Gebietsschutz habe man in den letzten Jahrzehnten wichtige Fortschritte erzielt, was an der Entwicklung der Bestände von Wildkatze, Kranich oder Wanderfalke zu beobachten sei.

Die Verbände betonten zugleich, dass man sich auf dem Erfolg nicht ausruhen könne, da der Naturschutz ständig neuen Herausforderungen ausgesetzt sei. So mache der Indikatorenbericht zur Nationalen Biodiversitätsstrategie deutlich, dass wir von der Erreichung zahlreicher Zielwerte meilenweit entfernt sind.

„Der Blick auf die negative Bestandsentwicklung ehemaliger Allerweltsarten wie Rebhuhn oder Kiebitz verdeutlicht die Dramatik eines massiven Verlusts an biologischer Vielfalt gerade in den Lebensräumen der Agrarlandschaft.“
Ludwig Sothmann

Nach Überzeugung von BBN, DRL und DNR sei die Bedeutung eines effektiven Naturschutzrechts daher heute kein bisschen geringer als vor 40 Jahren. „Die solide Rechtsgrundlage des Bundesnaturschutz-gesetzes hat zusammen mit dem langjährigen Engagement unzähliger Naturschützer auf amtlicher und verbandlicher Seite dazu geführt, dass der Naturschutz heute einen wichtigen Platz in der Gesellschaft einnimmt“, so BBN-Vorsitzender Heinz-Werner Persiel. Aufgabe von Politik und Verwaltung sei es, das Naturschutzgesetz und dessen Umsetzung ständig weiter zu entwickeln und damit die Grundlage zu schaffen, dass ein Verlust der Arten- und Lebensraumvielfalt in Deutschland aufgehalten werden könne.

Florian Schöne

Geschäftsführer

030 6781775-99

florian.schoene@dnr.de

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