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Umweltverbände fordern rasche Verabschiedung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
Pressemitteilung | 24.02.2017

Umweltverbände fordern rasche Verabschiedung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Naturschutzgebiet_gross_c._Pixabay

Die Umweltverbände BUND, DUH, NABU und der Umweltdachverband DNR haben an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU appelliert, den Entwurf des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Deutschen Bundestag unverzüglich zu verabschieden. Das Gesetz regelt den Zugang zu Gericht in Umweltangelegenheiten für anerkannte Umweltverbände. Es muss novelliert werden, weil die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtliche und europarechtliche Verpflichtungen nicht rechtskonform in deutsches Recht umgesetzt hat. „Auch für internationale Umweltvorschriften gilt: ‚Pacta sunt servanda‘ - europarechtliche und völkerrechtliche Verpflichtungen müssen in nationales Recht umgesetzt werden“, sagte DNR-Präsident Kai Niebert.

„Auch für internationale Umweltvorschriften gilt: ‚Pacta sunt servanda‘ - europarechtliche und völkerrechtliche Verpflichtungen müssen in nationales Recht umgesetzt werden.“
Kai Niebert

Aus Sicht der Verbände bleibe der vorliegende Gesetzentwurf immer noch hinter den europa- und völkerrechtlichen Anforderungen zurück und lasse damit weitere Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof erwarten. Der Gesetzgebungsprozess müsse jetzt aber endlich abgeschlossen werden. Der Entwurf sei verhandelt, mit dem Bundesrat wurden strittige Punkte geklärt. „Es wäre politisch und rechtsstaatlich ein verheerendes Signal, wenn im größten EU-Mitgliedstaat Völkerrecht nur selektiv ernst genommen würde“, sagte Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Der Europäische Gerichtshof billige der Aarhus-Konvention als verbindliche Grundlage europarechtlicher Umweltvorschriften einen hohen Stellenwert zu. Dies werde auch im jüngsten Urteil des EuGH vom 8.11.2016 deutlich, welches in der Sache die Richtigkeit der von den Umweltverbänden im Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Eingaben unterstreiche. „Die Entscheidung zeigt, dass effektiver Rechtsschutz Verstöße gegen Umweltvorschriften wirksam verhindern und damit das Risiko unwirksamer Genehmigungen und verlängerter Verfahren reduzieren kann“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Die derzeitige Rechtslage in der Anwendung von Verbandsklagerechten im Umweltbereich ist von großer Unsicherheit geprägt, die in unvollständig umgesetzten internationalen Regelungen begründet ist. Diese Unsicherheit treffe alle gesellschaftlichen Akteure, also Umweltverbände genauso wie Vorhabenträger und die Wirtschaft. „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags müssen schnell für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sorgen, damit Umwelt- und Naturschutzverbände handlungsfähig bleiben“, forderte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.

Florian Schöne

Geschäftsführer

030 6781775-99

florian.schoene@dnr.de

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