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EU-Abgeordnete fördern Kohleausstieg, aber schwächen Erneuerbare
Pressemitteilung | 21.02.2018

EU-Abgeordnete fördern Kohleausstieg, aber schwächen Erneuerbare

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NABU Berlin Foto: Christoph Bosch

DNR sieht Licht und Schatten in der Parlamentsentscheidung zum Strommarkt

Heute hat der Industrieausschuss des EU-Parlaments über die Neufassung der Verordnung zum Strombinnenmarkt abgestimmt. Dabei votierten die Abgeordneten für eine stärkere Einschränkung der Kohleverstromung, schwächten jedoch gleichzeitig die Förderung erneuerbarer Energien. Nach Auffassung des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR) sind das einerseits gute Nachrichten für den Klimaschutz: Das Europäische Parlament fordert, dass Kapazitätsmechanismen nur temporär, nach Genehmigung auf europäischer Ebene und als letzte Möglichkeit eingeführt werden dürfen. Die EU-Mitgliedstaaten dürfen Anlagen mit einem Ausstoß von mehr als 550g CO2 pro Kilowattstunde zudem nicht mehr für Kapazitätsmechanismen nutzen. Dies ist ein wichtiger Hebel, um die momentanen Kapazitätsüberschüsse abzubauen und die klimaschädlichen Subventionen von fossilen Brennstoffen zu stoppen. Darüber hinaus beschloss das Parlament, Mitgliedstaaten darin zu unterstützen, einen sozial-gerechten Übergang für Kohleregionen zu gestalten.

„Mit Emissionsstandards für Kapazitätsmechanismen wird endlich der künstlichen Lebensverlängerung von Kohleverstromung ein Riegel vorgeschoben. Fossile Energien sind ökonomisch schon lange nicht mehr tragbar, denn ohne die starke Subventionierung wären sie den erneuerbaren Energien deutlich unterlegen.“
DNR-Generalsekretär Florian Schöne

„Mit Emissionsstandards für Kapazitätsmechanismen wird endlich der künstlichen Lebensverlängerung von Kohleverstromung ein Riegel vorgeschoben. Fossile Energien sind ökonomisch schon lange nicht mehr tragbar, denn ohne die starke Subventionierung wären sie den erneuerbaren Energien deutlich unterlegen“, sagte DNR-Generalsekretär Florian Schöne. „Ein niedrigerer Grenzwert, der die Verstromung aller fossiler Brennstoffe von Kapazitätsmechanismen ausschließt und auch für strategische Reserven gilt, würde der Vorreiterrolle der EU allerdings eher gerecht werden“, mahnte Schöne weiter.

Andererseits grenzt die Parlamentsentscheidung die  Förderung der Erneuerbaren Energien stark ein. So soll der Einspeisevorrang für Erneuerbare zukünftig nur für Bestandsanlagen, kleine Anlagen und Demonstrationsprojekte gelten. Gerade EU-Länder, die noch verstärkt die Erneuerbaren ausbauen müssen, werden durch diese Entscheidung ausgebremst.  Zudem wird durch die Abschaffung des Einspeisevorrangs erwartet, dass die CO2-Emissionen in der EU um bis zu zehn Prozent steigen werden. Auch bei der Abschaltreihenfolge von Anlagen im Falle von Überproduktion hat das Klima keine oberste Priorität: So dürfen erneuerbare Anlagen schneller als klimaschädliche Anlagen abgeschaltet werden, wenn dadurch signifikant höhere Kosten vermieden werden. „Die heutigen Beschlüsse stellen ein absolutes Minimum für die Energiewende dar. In den anstehenden Trilogverhandlungen darf der Rat keinesfalls dahinter zurückfallen“, fordert Schöne.

Weitere Infos:

Pressehintergrundbriefing zur Strombinnenmarkt-Verordnung vom 20.02.2018

Florian Schöne

Geschäftsführer

030 6781775-99

florian.schoene@dnr.de

Elena Hofmann

Referentin für EU-Klima- und Energiepolitik; Koordinatorin Europawahl

030 6781775-79

elena.hofmann@dnr.de

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