Ferkelkastration: Politik zum Wohl der Branche, nicht der Tiere
Bundesregierung missachtet seit Jahren europäisches Recht und gesellschaftliche Erwartungen zum Schutz von Nutztieren
Berlin - Mit der vom Bundestag gebilligten Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration ist klar geworden: Auch diese Bundesregierung hat nicht vor, ihre Tierschutzpolitik an den Bedürfnissen von Nutztieren oder gesellschaftlichen Erwartungen auszurichten. Es zählt, was für die Branche recht und – nicht nur in diesem Fall – billig genug ist.
Erst vor wenigen Tagen hat der Europäische Rechnungshof kritisiert, dass die Bundesregierung Steuergelder dafür verwendet, um die Einhaltung dieser Mindeststandards als zusätzliche Tierschutzleistung zu belohnen. Anstatt überfälliges EU-Recht endlich umzusetzen, will Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner offensichtlich EU-Rechtskonformität herstellen, indem künftig Verbraucher in der Eingangsstufe des freiwilligen Tierwohllabels für den Ausgleich dieser angeblichen Mehrleistung aufkommen sollen.
Bereits vor dreieinhalb Jahren hatte der Wissenschaftliche Beirat des BMEL in einem viel beachteten Gutachten „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“ konkrete Handlungsvorschläge vorgelegt. Folgenlos. Dabei bestätigt der Bericht des Europäischen Rechnungshofs jetzt erneut, was auch das Gutachten klar herausgearbeitet hatte: Jährlich stehen Milliarden an Agrarsubventionen dafür zur Verfügung, um Tierschutzstandards weiterzuentwickeln und den Umbau der Tierhaltung zu finanzieren.