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Niederlande machen Tor zum Rhein frei für Lachse
Gemeinsame Pressemitteilung | 15.11.2018

Niederlande machen Tor zum Rhein frei für Lachse

Deutschland und Frankreich müssen nun nachziehen.
Heute feiern die Niederlande die teilweise Öffnung des Sturmflutwehrs am Haringvliet. Das Wehr hat bislang die Einwanderung von „Langdistanzwanderfischen“ wie dem Lachs in den Rhein erheblich behindert. Mit der Wiederherstellung der Durchgängigkeit im Rheindelta erhöhen sich die Chancen beträchtlich, dass die Lachse zu ihren Kinderstuben im Rheineinzugsgebiet zurückfinden.

Paris/Bern/Berlin - Von der Durchgängigkeit der Haringvlietschleusen und einer Beschwerde bei der EU erwarten die Umweltverbände, dass der politische Druck aus Europa wächst, längst beschlossene Maßnahmen zur Durchgängigkeit des Rheins auch in Frankreich und Deutschland umzusetzen.
„Die teilweise Öffnung der Haringvlietschleusen am heutigen Tag ist ein Beleg dafür, dass sich beharrliches Engagement für den Natur- und Umweltschutz lohnt“, so Jörg Lange vom Arbeitskreis Regiowasser in Freiburg im Breisgau. Jahrzehnte stand die teilweise Öffnung der Haringvlietschleusen auf der langen Maßnahmenliste und zuletzt 2010/2011 erneut auf der Kippe. Nur durch den massiven politischen Druck aus den Rheinanliegerstaaten gibt es heute Grund zum Feiern.
„Nun sollte auch Frankreich bei den großen Herausforderungen am Oberrhein, wie dem Bau von Fischpässen und damit der Durchgängigkeit des Rheins insbesondere für Wanderfische wie dem Lachs endlich nachziehen“, sagt Roberto Epple vom European Rivers Network.
Zwar wurde an der 15. Rheinministerkonferenz am 28. Oktober 2013 in Basel das Ziel nochmals bekräftigt, dass bis 2020 der Atlantische Lachs nach Basel zurückkehrt. „Zu diesem Zweck sollen die bestehenden Hindernisse beseitigt und die ökologische Situation des Rheins verbessert werden“, heißt es in der damaligen Pressemitteilung der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR).
Der Bau von Fischpässen an den Wasserkraftwerken geht allerdings nicht voran. Eine vom Stromkonzern Electricité de France (EDF) vorgesehene, aber international für untauglich bewertete mobile Fischpasslösung - der Transport von Lachsen mit dem Schiffstaxi bis Basel - ist vom Tisch. Ein alternativer Plan seitens Frankreich und der EDF, wie der Lachs und andere Wanderfische wieder selbstständig in ihre Laichgewässer am südlichen Oberrhein und der Schweiz schwimmen können, steht aus. Das Nichtstun der EDF könnte dazu führen, dass Frankreich die gesetzlichen Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verfehlt.
Ähnliches gilt auch für Deutschland. „Das zuständige Bundesverkehrsministerium versagt bisher völlig beim Bau von Fischpässen an Mosel, Main und weiteren großen Rheinnebenflüssen“, sagt Nik Geiler vom Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz.
„Vor achtzehn Jahren haben die EU-Mitgliedsstaaten sich gemeinsam auf das Ziel verpflichtet, Europas Gewässer bis 2015 in einen guten Zustand zu bringen. Auch Deutschland ist noch meilenweit davon entfernt, die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Das ist nicht der EU-Gesetzgebung, sondern dem fehlenden politischen Willen ihrer Regierungen geschuldet“, kommentiert Sebastian Schönauer, Vorstandsmitglied des Deutschen Naturschutzrings (DNR).
„Das zuständige Bundesverkehrsministerium versagt bisher völlig beim Bau von Fischpässen an Mosel, Main und weiteren großen Rheinnebenflüssen“, ergänzt Nik Geiler.
Dieser Blockadekurs muss ein Ende haben, damit Lachs und Co. nicht jahrelang weiter erfolglos nach einem Aufstieg suchen. Die angestammten Laich- und Jungfischhabitate, die früher u. a. im Hunsrück, in der Eifel, im Taunus, in den Vogesen und im Schwarzwald und sogar in den Alpen lagen, bleiben für den Lachs somit unerreichbar. Für aufstiegswillige Wanderfische werden der Oberrhein und die großen Rheinnebenflüsse zur Sackgasse.
Die Umweltverbände im Rheineinzugsgebiet („Salmon Comeback“-Koalition) haben deshalb eine Beschwerde eingereicht, mit der die EU-Kommission veranlasst werden soll, ein Vertragsverletzungsverfahren gegenüber der Französischen Republik wegen Missachtung der WRRL einzuleiten. Zudem behalten sich die Umweltverbände vor, in Brüssel wegen dem mangelnden Elan des Bundesverkehrsministeriums beim Bau von Fischtreppen ebenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Deutschland zu beantragen.

Hintergrund:
Der Haringvlietdamm (erbaut zwischen 1956 und 1970) ist einen Kilometer lang und verbindet die Inseln Voorne-Putten und Goeree-Overflakkee bei Rotterdam. Die Haringvlietschleuse ist das Sperrbauwerk in diesem Damm zwischen Nordsee und dem Haringvliet und eines von insgesamt dreizehn Sturmflutwehren, den Deltawerken. Sie sorgt dafür, dass der Wasserstand im Haringvliet und den dazugehörenden Flüssen konstant bleibt und schützt dadurch das Hinterland gegen Hochwasser aus dem Meer. Bei Ebbe werden 70% des Flusswassers aus dem Rhein und der Maas durch die Schleuse abgeführt. Aus diesem Grund nennt man die Haringvlietschleuse auch den Wasserhahn Europas.
Bisher trennen die Schleusen das Haringvliet von der Nordsee ab. Dadurch gibt es im Haringvliet Süßwasser und kaum Gezeiten. Ab dem 15.11.2018 bleiben die Schleusen nun einen Spalt offen und der Austausch von Süß- und Seewasser im Haringvliet und die Wanderung von Tieren, wie z.B. dem Lachs, zurück in den Rhein wird damit wieder ermöglicht.
Für die Öffnung der Haringvlietschleusen für Wanderfische und für die notwendigen Begleitmaßnahmen haben die Niederlanden 55 Mio. Euro bereitgestellt.

Weitere Auskunft:
Roberto Epple, Präsident European Rivers Network, mobil: +33 6 08 62 12 67
roberto.epple@ern.org, www.ern.org, www.salmoncomeback.org
Nikolaus Geiler, regiowasser e.V. Freiburg, Tel. 0761/4568 71 53, nik@akwasser.de, www.regiowasser.de
Sebastian Schönauer, Präsidiumsmitglied Deutscher Naturschutzring, Tel. 030/ 678 1775 917,
sebastian.schoenauer@dnr.de, www.dnr.de

„Vor achtzehn Jahren haben die EU-Mitgliedsstaaten sich gemeinsam auf das Ziel verpflichtet, Europas Gewässer bis 2015 in einen guten Zustand zu bringen. Auch Deutschland ist noch meilenweit davon entfernt, die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Das ist nicht der EU-Gesetzgebung, sondern dem fehlenden politischen Willen ihrer Regierungen geschuldet.“
Sebastian Schönauer

Ilka Dege

Koordinatorin Agrar-, Natur- und Tierschutzpolitik (bis 07/20)

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