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Umweltdachverband DNR enttäuscht: Gesetzesrahmen für Energieziele so zahnlos wie Ziele selbst
Pressemitteilung | 20.06.2018
#Klima und Energie

Umweltdachverband DNR enttäuscht: Gesetzesrahmen für Energieziele so zahnlos wie Ziele selbst

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Wald

Brüssel/Berlin – Der Europäische Ministerrat und das Europäische Parlament haben sich bei den gestrigen Verhandlungen der Governance-Verordnung mit der EU-Kommission auf einen schwachen Kompromiss geeinigt. Die Forderung des Europäischen Parlaments nach Klimaneutralität bis 2050 mit einem CO2-Budget für die EU, die auch von Mitgliedsstaaten wie Frankreich, Schweden, Niederlande und Portugal unterstützt wird, wurde stark abgeschwächt. Stattdessen hat sich die EU nun zum Ziel gesetzt, Klimaneutralität „so schnell wie möglich“ zu erreichen.

„Die Einigung hätte die Möglichkeit geboten, endlich das Pariser Klimaabkommen umzusetzen. Das Ziel der Klimaneutralität ohne einen klaren Zeitrahmen reicht dafür jedoch nicht aus. Für einen fairen Beitrag der EU zur Bekämpfung des Klimawandels hätte sich das Parlament mit seiner Position durchsetzen müssen. Es ist enttäuschend, dass Deutschland schon wieder auf der Seite der Klimabremser statt der Klimavorreiter steht.“
DNR-Generalsekretär Florian Schöne

„Die Einigung hätte die Möglichkeit geboten, endlich das Pariser Klimaabkommen umzusetzen“, sagt Florian Schöne, Generalsekretär des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring. „Das Ziel der Klimaneutralität ohne einen klaren Zeitrahmen reicht dafür jedoch nicht aus. Für einen fairen Beitrag der EU zur Bekämpfung des Klimawandels hätte sich das Parlament mit seiner Position durchsetzen müssen. Es ist enttäuschend, dass Deutschland schon wieder auf der Seite der Klimabremser statt der Klimavorreiter steht.“

Darüber hinaus beinhaltet die Einigung folgende Aspekte: Mitgliedsstaaten müssen ihre Klima- und Energiepolitik der nächsten zehn Jahre in sogenannten Nationalen Energie- und Klimaplänen der EU-Kommission bis Ende des Jahres vorlegen. Sie sind verpflichtet, sich untereinander auszutauschen und sich an eine verbindliche Vorlage zu halten. Bis Ende 2019 müssen die Mitgliedsstaaten außerdem nationale 2050-Klimastrategien einreichen, parallel zur EU-2050-Klimastrategie. Außerdem konnten sich Rat und Parlament auf Maßnahmen einigen, für den Fall, dass ein Mitgliedsland nicht ambitioniert genug plant (gap-avoider) oder seinen Anteil am Erneuerbaren- und Effizienzziel nicht einhält (gap-filler). Beim gap-avoider darf die Kommission Mitgliedsstaaten dazu auffordern, mehr Maßnahmen einzuleiten. Besonders der gap-filler wurde stark abgeschwächt im Vergleich zu den Forderungen des Parlaments. Die Kommission kann jetzt nur noch selbst Maßnahmen auf EU-Ebene ergreifen. Sie kann die Mitgliedsstaaten aber nicht mehr in die Pflicht nehmen auf nationaler Ebene zu handeln. Ferner müssen Mitgliedsstaaten nur noch eine Erklärung abgeben, was sie an Maßnahmen planen für den Fall, dass sie das Erneuerbarenziel nicht einhalten. Das Parlament hatte gefordert, dass Mitgliedsstaaten stärker zur Umsetzung von Maßnahmen verpflichtet werden. Beim Erneuerbarenziel wird folgender Zielpfad als Ausgangspunkt genommen, um zu überprüfen, ob die Mitgliedsstaaten genug machen: Ab 2020 müssen die Länder Staffelziele erreichen - 18 Prozent bis 2022, 43 Prozent bis 2025 und 65 Prozent bis 2027. Wenn es um das Effizienzziel geht, kann die Kommission nur allgemein evaluieren, ob Mitgliedsstaaten auf dem richtigen Weg sind. Staffelziele, wie bei den Erneuerbaren, gibt es nicht.

„Nur ein robuster und sinnvoller Rechtsrahmen hätte sichergestellt, dass alle Staaten in der EU ihre Energieziele für 2030 auch ernst nehmen. Die jetzigen Einigungen ermöglichen unsolidarisches Trittbrettfahren einzelner Staaten“, so Schöne weiter.

Die Governance-Verordnung hängt eng mit der Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zusammen. Alle drei Gesetzesvorschläge sind Teil des sogenannten Winterpakets der EU-Kommission „Saubere Energie für alle Europäer“, das den EU-Klimaschutz- und Energierahmen bis 2030 festlegt. In der Erneuerbare-Energien-Richtlinie wurde bereits letzte Woche ein Kompromiss gefunden. Auch in den Verhandlungen zum Ausbau von Energieeffizienz konnte eine Einigung gefunden werden. Die neuen Energieziele der EU betragen somit 32 Prozent erneuerbare Energien und 32,5 Prozent Energieeffizienz in 2030. Das Effizienzziel ist allerdings nicht verbindlich. Beide Ziele können im Jahr 2023 nochmal nachgebessert werden. Formell müssen der Energieministerrat und das Europäische Parlament den drei Dossiers noch zustimmen.

Florian Schöne

Geschäftsführer

030 6781775-99

florian.schoene@dnr.de

Elena Hofmann

Referentin für EU-Klima- und Energiepolitik; Koordinatorin Europawahl

030 6781775-79

elena.hofmann@dnr.de

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