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Wahlfreiheit und Vorsorge sichern
Gemeinsame Pressemitteilung | 03.07.2018

Wahlfreiheit und Vorsorge sichern

Rubrik_Klima___Energie_c._B._Vossen
c. Bjela Vossen

Verbände fordern Regulierung und Kennzeichnung neuer Gentechniken

Gentechnik bleibt Gentechnik. Auch neue Verfahren und Produkte müssen entsprechend reguliert und gekennzeichnet werden. Das fordern Verbände aus den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz, Entwicklungszusammenarbeit und Nahrungsmittelsicherheit in einer Resolution an den Deutschen Bundestag und Europaabgeordnete. Hintergrund ist ein für Ende Juli erwartetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dabei geht es um die Frage, ob es sich bei molekularbiologischen Methoden wie „Genom-Editing“, „CRISPR/Cas“ oder „zielgerichtete Mutagenese“ um Gentechnik handelt. Auch bei solchen neuen Verfahren wird das Genom von Tieren und Pflanzen technisch manipuliert. Wie bei den bisherigen Verfahren wird in das Erbgut eingegriffen, teils mit sehr ähnlichen Methoden. Daher seien eine Risikobewertung, die Regulierung und die Kennzeichnung neuer Gentechniken zwingend erforderlich, heißt es in der Resolution.

Die zivilgesellschaftlichen Verbände, darunter der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR), die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und viele regionale Initiativen, fordern zum Schutz von Verbrauchern und Umwelt eine konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips. Dazu habe sich die Regierung im Koalitionsvertrag verpflichtet. Hier heißt es, die Regierung werde im Anschluss an die EuGH-Entscheidung zu den neuen Gentechniken „auf europäischer und gegebenenfalls nationaler Ebene Regelungen vornehmen, die das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit gewährleisten“. Aus Sicht der Verbände können Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit aber nur gewährleistet werden, wenn alle neuen gentechnischen Verfahren und Produkte nach dem geltenden Gentechnikrecht reguliert und gekennzeichnet werden.

„Der Schutz der Biodiversität verdient den gleichen Schutz wie unserer Gesundheit. Als wissenschaftlicher Konsens kann derzeit nur gelten, dass einmal in die Natur entlassene Organismen nicht wieder zurückgeholt werden können. Eine sorgfältige Risikoprüfung und Rückverfolgbarkeit neuer Gentechnikverfahren ist daher eine Mindestvoraussetzung, um eine unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern und mögliche Schädigungen überhaupt zu erfassen“
DNR-Präsident Kai Niebert

„Der Schutz der Biodiversität verdient den gleichen Schutz wie unserer Gesundheit. Als wissenschaftlicher Konsens kann derzeit nur gelten, dass einmal in die Natur entlassene Organismen nicht wieder zurückgeholt werden können. Eine sorgfältige Risikoprüfung und Rückverfolgbarkeit neuer Gentechnikverfahren ist daher eine Mindestvoraussetzung, um eine unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern und mögliche Schädigungen überhaupt zu erfassen“, betont Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings.

Für den Schutz von Umwelt und Gesundheit steht dabei viel auf dem Spiel: „Bei der Gentechnik geht es um Lebewesen, die sich vermehren, genetisch austauschen und sich auch unkontrolliert ausbreiten können. Gelangen ihre Gene beispielsweise in natürliche Populationen, können sie kaum mehr zurückgeholt werden“, warnen die Verbände. Eine systematische Risikobewertung vor der Markteinführung ist bislang nicht vorgeschrieben, Daten zur möglichen Wirkung auf Umwelt und Gesundheit liegen nicht vor.

Die Resolution finden Sie hier.

Ilka Dege

Koordinatorin Agrar-, Natur- und Tierschutzpolitik (bis 07/20)

Nina Slattery

Referentin für Presse und Kommunikation (bis 01/2020)

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