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40 Jahre EU-Vogelschutzrichtlinie: Weltweit anerkannt, wirksam im Recht, aber weiterhin halbherzig umgesetzt
Pressemitteilung | 01.04.2019

40 Jahre EU-Vogelschutzrichtlinie: Weltweit anerkannt, wirksam im Recht, aber weiterhin halbherzig umgesetzt

Berlin - Vor vier Jahrzehnten wurde der Grundstein für einen erfolgreichen Vogelschutz in Europa gelegt. Der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) gratuliert und würdigt die Erfolge, die den allgemeinen Abwärtstrend verlangsamt und sogar zur Erholung der Bestände einiger Arten geführt haben. Zugleich mahnt der DNR, wirksames Recht und vereinbarte Ziele nicht durch mangelnde Umsetzung auszuhöhlen.

„Die EU-Vogelschutzrichtlinie ist unbestritten ein Meilenstein des europäischen Naturschutzrechts. Ohne den rechtlich verbrieften Anspruch auf gesetzlichen Schutz hätten viele Arten gar nicht überleben oder ihre Bestände sich nicht erholen können. Daher kann der Wert der Richtlinie gar nicht hoch genug geschätzt werden“, so Ludwig Sothmann, DNR-Präsidiumsmitglied und Ehrenvorsitzender des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern (LBV). Er fügt jedoch hinzu:

„Seit ihrem Inkrafttreten haben sich die Bestände der Feldvögel jedoch mehr als halbiert. Einstige weit verbreitete Allerweltsarten wie Feldlerche, Kiebitz oder Rebhuhn gelten heute als bedroht. Die Folgen der intensiven Landwirtschaft und des wachsenden Flächenverbrauchs treffen die Vögel der Feldflur damit ebenso dramatisch wie die Insekten. Um die Ziele der Vogelschutzrichtlinie zu erreichen, braucht es daher eine ebenso konsequente Umsetzung des bewährten Rechts wie eine Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik.“
Ludwig Sothmann, DNR-Präsidium

Seit Jahren kritisieren die DNR-Mitgliedsverbände die schleppende Umsetzung europäischen Naturschutzrechts in den EU-Mitgliedstaaten, die oft erst durch Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission sowie Urteile des Europäischen Gerichtshofes erstritten und durchgesetzt werden. Auch gegen Deutschland ist seit 2015 ein Verfahren anhängig, um Schutzgebiete ausreichend und mit effizienten Maßnahmen zu sichern. Die Verbände fordern neben der verbesserten Umsetzung des gesetzlich verbrieften Schutzes, endlich eine ausreichende Finanzierung des Naturschutzes und der erforderlichen Personalausstattung sicherzustellen.

Hintergrund:
Am 2. April 1979 wurde die EU-Vogelschutzrichtlinie von den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft beschlossen. Gemeinsam mit der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie dient sie der Umsetzung der ebenfalls vor 40 Jahren verabschiedeten Berner Konvention, einem völkerrechtlichen Übereinkommen über die Erhaltung wild lebender Pflanzen und Tiere und ihrer Lebensräume. Beide Richtlinien bilden die Rechtsgrundlage für das EU-Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000.

Ilka Dege

Koordinatorin Agrar-, Natur- und Tierschutzpolitik (bis 07/20)

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