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DNR zum Glyphosat-Urteil des EUG
Pressestatement | 07.03.2019

DNR zum Glyphosat-Urteil des EUG

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c. Pixabay

Berlin – Anlässlich des heutigen Urteils des Gerichts der Europäischen Union (EuG) über Einsichtsrechte in Herstellerstudien zur Risikobewertung des Pestizid-Wirkstoffs Glyphosat kommentiert Florian Schöne, politischer Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR):

„Wieder einmal stellt ein Europäisches Gericht klar: Gemeinwohlinteressen haben in der europäischen Gesetzgebung Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen. Mit dem Urteil erklärt das EuG das Wiederzulassungsverfahren für das meistverkaufte Pestizid endgültig zur Farce, denn die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA hat mit ihrem Vorgehen nicht nur die Rechte der Europaabgeordneten und der Öffentlichkeit beschnitten, sondern auch ihre eigenen. Sowohl die EFSA als auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das federführend für die europäische Risikobewertung war, sind auf Grundlage der geschwärzten Herstellerstudien zu ihrer Einschätzung „gesundheitlich unbedenklich“ gelangt und haben in ihrer Begründung dabei nachweislich ganze Passagen aus den Industriestudien übernommen. Bis heute ist dieser skandalöse Umgang ohne politische Konsequenzen geblieben."

"Das Gefeilsche um möglichst minimale Anwendungseinschränkungen und Zulassungsverlängerungen Glyphosat-haltiger Herbizide für die Landwirtschaft muss ein Ende haben. Auf EU-Ebene erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie die Forderung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments nach mehr Transparenz in Zulassungsverfahren für Pestizide vorbehaltlos unterstützt und sich gegen eine erneute Zulassung des Wirkstoffs nach 2022 ausspricht."
Florian Schöne, politischer Geschäftsführer des DNR

"Im Ergebnis des heutigen Urteils ist die Bundesregierung gefordert, den Glyphosat-Ausstieg auf nationaler und europäischer Ebene auf den Weg zu bringen. In Deutschland müssen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, wonach die Anwendung von Glyphosat „so schnell wie möglich und grundsätzlich zu beenden“ ist, endlich konkrete Ausstiegspläne folgen. Das Gefeilsche um möglichst minimale Anwendungseinschränkungen und Zulassungsverlängerungen Glyphosat-haltiger Herbizide für die Landwirtschaft muss ein Ende haben. Auf EU-Ebene erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie die Forderung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments nach mehr Transparenz in Zulassungsverfahren für Pestizide vorbehaltlos unterstützt und sich gegen eine erneute Zulassung des Wirkstoffs nach 2022 ausspricht. Auch das ist zum Vorteil der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland, um EU-weit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu garantieren."

Hintergrund:
In zwei Verfahren hatten sich vier Abgeordnete der Fraktion Die Grünen/ EFA im Europäischen Parlament (Heidi Hautala, Benedek Javor, Michèle Rivasi, Bart Staes) sowie ein weiterer Kläger gegen eine Entscheidung der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) gewandt, aus Schutz der geschäftlichen Interessen der Hersteller den Zugang zu Studien (teilweise) zu beschränken.

Eingereichte Klagen:
Hautala u.a.
Tweedale

Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG)

Florian Schöne

Geschäftsführer

030 6781775-99

florian.schoene@dnr.de

Ilka Dege

Koordinatorin Agrar-, Natur- und Tierschutzpolitik (bis 07/20)

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